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Bundesrat fordert Klärung der Bürgergeld-Finanzierung

Fassade Bundesrat Klärung Bürgergeld

Die Stellungnahme des Bundesrats zum Bürgergeld-Gesetz gleicht einer Aufgabenliste an die Ampelkoalition. Dass, abhängig von der Parteifarbe, in vielen Punkten Uneinigkeit herrschen würde, war abzusehen. Eher überraschend ist hingegen, dass man bei der Finanzierung der Hartz IV Reform so klar und unmissverständlich die Arbeit der Regierung kritisiert. Hier müssen SPD, Grüne und FDP nachsitzen – was letztlich dazu führen könnte, dass der Startschuss nicht am 1. Januar 2023 fällt.

89 Milliarden Euro für die Bürgergeld-Fortschreibung

Für das kommende Jahr geht die Regierung von 89 Milliarden Euro aus, die seitens der Länder und Kommunen allein für die Bürgergeldanpassung gestemmt werden müssen. Hinzu kommen zwei Milliarden Euro aus dem Bereich SGB XII, die auf die Länder entfallen (18 Milliarden Euro Bund). Diese Zahlen stehen offenbar im luftleeren Raum.

Update vom 14.11.2022: Bundesrat lehnt Bürgergeld-Gesetz ab

Wenig substanzielle Datengrundlage

Kritisiert wird, dass man in der Schätzung Begriffe wie „geringe Mehrkosten“, „nicht quantifizierbare Mehrkosten“ oder „Anzahl zusätzlicher Leistungsfälle sehr begrenzt“ findet. Kurzum: Der Bundesrat vermisst eine valide Datengrundlage und bezeichnet die Berechnungen der Regierung als „wenig substanziell“. Eine nicht gerade schmeichelhafte Einschätzung.

Kosten müssen überprüft werden

Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme daher eine

„gesetzgeberische Klärung und gegebenenfalls Anpassung“.

Konkret geht es um einen Finanzausgleich des Bundes für die erheblichen Kosten, die mit der Hartz IV Reform einhergehen. Im Papier des Bundesrates heißt es dazu:

„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen zu überprüfen und etwaige Mehrkosten der Länder und Kommunen zu refinanzieren.“

Knackpunkt Heizkosten

Hinsichtlich der Kosten, die durch das Bürgergeld entstehen, monieren die Länder auch die geplante Übernahme der Heizkosten während der ersten beiden Jahre – der sogenannten Karenzzeit, in der keine Angemessenheitsprüfung erfolgen soll. Auch hier soll die Ampelkoalition nacharbeiten und das Gesetz dahingehend ändern, dass nur angemessene Heizkosten getragen werden.

Streit um Regelsatz und Sanktionen

Bei den übrigen Punkten gab es nur wenige Schnittmengen. Für richtig und wichtig hält man den Wegfall des Vermittlungsvorrangs. Dadurch haben Betroffene die Möglichkeit, eine Berufsausbildung nachzuholen, statt irgendeinen Job annehmen zu müssen.

Uneins ist man sich bei der Höhe der Regelsätze, die teils als zu hoch, immer wieder aber auch als zu gering bezeichnet wurden. Auch das Thema Sanktionen wird unterschiedlich bewertet. Die CDU wünscht sich etwa, dass wieder mehr auf das Fordern und Fördern geachtet wird, also mehr Leistungskürzungen möglich sein sollen.

Bild: 1take1shot/ shutterstock.com

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