Wie viel Bürgergeld bekommen Alleinerziehende tatsächlich? Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen: Im bundesweiten Durchschnitt zahlt das Jobcenter monatlich 1.508 € aus. Doch hinter diesem Mittelwert verbirgt sich ein massives regionales Gefälle: In Hamburg erhalten Alleinerziehende fast 500 € mehr als in ostdeutschen Städten. Der Grund liegt jedoch nicht in höheren Regelsätzen.
Der monatliche Bürgergeld-Zahlbetrag für Alleinerziehende umfasst die Grundsicherung für Eltern und Kinder sowie die Wohnkosten. Laut Jobcenter-Statistik (Stand 10/2025) driften diese Zahlungen aufgrund der regionalen Mieten extrem auseinander.
Inhaltsverzeichnis
Der große Städtevergleich: Wo das Jobcenter am meisten zahlt
Während der bundesweite Durchschnitt bei 1.508 € liegt, zeigt die Auswertung für über 30 deutsche Städte eine enorme Spanne. In teuren Ballungsräumen muss der Staat deutlich mehr leisten, um das Existenzminimum zu sichern.
| Jobcenter / Stadt | Ø Bürgergeld (€/Monat) |
|---|---|
| Hamburg | 1.839 € |
| Berlin | 1.714 € |
| Dortmund | 1.692 € |
| Köln | 1.681 € |
| Stuttgart | 1.675 € |
| Essen | 1.670 € |
| München | 1.650 € |
| Frankfurt (Main) | 1.621 € |
| Bonn | 1.620 € |
| Mannheim | 1.608 € |
| Düsseldorf | 1.599 € |
| Mönchengladbach | 1.595 € |
| Bielefeld | 1.580 € |
| Gelsenkirchen | 1.564 € |
| Duisburg | 1.552 € |
| Bremen | 1.541 € |
| Hannover | 1.541 € |
| Saarbrücken | 1.539 € |
| Karlsruhe | 1.537 € |
| Bochum | 1.535 € |
| Wuppertal | 1.530 € |
| Kiel | 1.527 € |
| Recklinghausen | 1.515 € |
| Deutschland (Durchschnitt) | 1.508 € |
| Aachen | 1.509 € |
| Nürnberg | 1.452 € |
| Augsburg | 1.420 € |
| Koblenz | 1.414 € |
| Leipzig | 1.407 € |
| Dresden | 1.487 € |
| Halle (Saale) | 1.342 € |
| Magdeburg | 1.335 € |
| Chemnitz | 1.362 € |
Bürgergeld: Was bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?
Strukturelles Problem: Über eine halbe Million Alleinerziehende im System
Ein Blick in die Tiefe der Statistik offenbart, dass Alleinerziehende einen massiven Teil der hilfebedürftigen Haushalte in Deutschland ausmachen. Von den insgesamt rund 2,83 Millionen Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld-Bezug sind 513.545 Alleinerziehende (ca. 18,1 %).
Die Quote im Vergleich: Hinter dem Bundesdurchschnitt von rund 18,1 % verbirgt sich ein starkes regionales Gefälle. Interessanterweise sind es nicht zwangsläufig die großen Metropolen, die diesen Anteil nach oben treiben – Berlin beispielsweise liegt mit einer Quote von 16,3 % sogar unter dem bundesweiten Schnitt.
Diese Abweichungen machen deutlich, dass die Hilfebedürftigkeit von Alleinerziehenden stark von lokalen Strukturen abhängt. Während in einigen Ballungsräumen bessere Arbeitsmarktchancen die Quote stabilisieren, führen in anderen Regionen – oft abseits der großen Zentren oder in spezifischen strukturschwachen Gebieten – fehlende Betreuungsangebote und unflexible Arbeitsmärkte zu einer deutlich höheren Belastung. Das Risiko, auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, ist somit auch eine Frage der regionalen Infrastruktur.
Die „Armutsfalle“: Warum 1.508 € oft nicht ausreichen
Es klingt paradox: Man erhält 1.508 € vom Staat und gilt dennoch als arm? Der Sozialverband VdK warnt genau davor. Da ein Drittel aller Alleinerziehenden auf Bürgergeld angewiesen ist, ist die Armutsgefährdung in dieser Gruppe mit fast 27 % extrem hoch.
Der Grund ist die statistische Armutsschwelle: Für einen Haushalt mit einem Erwachsenen und einem Kind lag diese bereits im Jahr 2024 bei rund 1.800 €. Da der durchschnittliche Zahlbetrag des Jobcenters mit 1.508 € selbst für einen kleinen Haushalt (1 Erwachsener, 1 Kind) knapp 300 € unter dieser Grenze liegt, sichert das Bürgergeld zwar das nackte Überleben, schützt aber faktisch nicht vor statistischer Armut.
Kaufkraft: Mehr Geld bedeutet nicht mehr Wohlstand
Ein entscheidender Punkt für die Einordnung dieser Zahlen: Die Regelsätze (563 € für Erwachsene) sind bundesweit identisch. Dass eine Mutter z.B. in Hamburg über 500 € mehr erhält als in Magdeburg, liegt ausschließlich an den Kosten der Unterkunft (KdU).
Da jedoch auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Dienstleistungen, Mobilität) in Städten wie Hamburg oder München deutlich höher sind als z.B. in Chemnitz, ist die Kaufkraft des Bürgergeldes in teuren Städten faktisch geringer. Die höheren Zahlbeträge sind lediglich ein „Durchlaufposten“ für die Vermieter.
So hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein
Zusammensetzung: Was ist in den 1.508 € enthalten?
Um Missverständnissen vorzubeugen: Der ausgewiesene Betrag von 1.508 € ist das, was durchschnittlich nach Abzug von Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Erwerbseinkommen (z.B. aus einem Minijob) tatsächlich auf das Konto fließt. Er deckt folgende Bedarfe ab:
- Regelsatz (SGB II): 563 € für den Elternteil sowie Kindersätze zwischen 357 € und 471 € (dank Nullrunde unverändert gegenüber 2025).
- Kindersofortzuschlag: Zusätzlich 25 € monatlich pro Kind. Dieser Betrag wird neben dem Regelsatz gewährt.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende: Ein Zuschuss (z. B. 202,68 € bei einem Kind unter 7 Jahren), um den Mehraufwand der alleinigen Erziehung abzufangen.
- Wohnen & Heizung: Die Miete (Kosten der Unterkunft) und die Heizkosten werden in „angemessener Höhe“ übernommen.
- Zusätzliche Mehrbedarfe: Nur bei speziellem Bedarf kommen weitere Zuschüsse hinzu, wie der Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung (Elektro-Boiler) oder Zuschlag für eine krankheitsbedingte Ernährung.
Leistung „On Top“: Die Krankenversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erscheinen nicht auf dem Kontoauszug und sind daher nicht in den 1.508 € enthalten. Diese werden vom Jobcenter zusätzlich direkt an die Krankenkassen abgeführt.
Weitere Entlastung: Bildung und Teilhabe
Um die finanzielle Lücke zumindest teilweise zu schließen, gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe, die zusätzlich zum Zahlbetrag gewährt werden. Da diese meist direkt an Schulen oder Vereine fließen, tauchen sie in der Auszahlungs-Statistik der Jobcenter nicht auf. Sie bieten jedoch eine spürbare Entlastung im Alltag:
- Schulbedarf & Ausflüge: Pauschalen für Schulmaterial (195 € / Schuljahr) sowie die volle Kostenübernahme für Klassenfahrten.
- Teilhabe: Kostenloses Mittagessen in Schule / Kita und 15 € monatlich für Vereine oder Musikunterricht.
