Zum Inhalt springen

Bürgergeld ist Geschichte: Ab heute greifen strengere Regeln

Ab heute ist das Bürgergeld Geschichte. Mit dem 1. Juli tritt das neue Grundsicherungsgeld an seine Stelle – und für Millionen Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ändern sich die Spielregeln spürbar. Die Bundesregierung setzt auf einen härteren Kurs: Jobcenter sollen Leistungsempfänger schneller in Arbeit bringen, Mitwirkungspflichten konsequenter durchsetzen und bei Verstößen schneller sanktionieren. Für viele Betroffene bedeutet das mehr Druck und weniger Spielraum als bisher.

Aus Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld

Das Bürgergeld, erst Anfang 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt, ist damit schon nach gut drei Jahren wieder Geschichte. Mit dem Grundsicherungsgeld beginnt die neue Grundsicherung. Zahlreiche Änderungen im SGB II richten sie auf einen deutlich strengeren Kurs aus. Ziel der Bundesregierung ist es, Menschen schneller in Arbeit zu bringen und vermeintliche Fehlanreize zu beseitigen.

Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: 50 Änderungen ab 1. Juli im Überblick

Die staatliche Existenzsicherung als solche bleibt bestehen, doch der politische Kurs hat sich verschoben: Setzte das Bürgergeld stärker auf Vertrauen, Qualifizierung und langfristige Integration, rückt beim Grundsicherungsgeld wieder die möglichst schnelle Arbeitsaufnahme in den Mittelpunkt.

Jobcenter sollen schneller vermitteln

Künftig gilt wieder stärker der Vermittlungsvorrang. Wer arbeiten kann, soll möglichst rasch eine Beschäftigung aufnehmen. Weiterbildungen und längere Qualifizierungen treten in den Hintergrund, wenn eine unmittelbare Vermittlung in den Arbeitsmarkt möglich ist. Leistungsempfänger müssen sich auf mehr Termine im Jobcenter, mehr Nachweise über Bewerbungsbemühungen und größeren Druck einstellen, zumutbare Arbeitsangebote anzunehmen. Der Bezug von Grundsicherung soll so kurz wie möglich bleiben.

Pflichtverletzungen haben schneller Folgen

Auch bei Pflichtverletzungen zieht die Reform die Zügel an. Wer Einladungen des Jobcenters ohne wichtigen Grund nicht nachkommt, vereinbarte Mitwirkungspflichten verletzt oder eine zumutbare Beschäftigung ablehnt, muss künftig schneller mit Leistungskürzungen rechnen. Fristen, Termine und Mitwirkungspflichten gewinnen dadurch spürbar an Gewicht.

Karenzzeit beim Vermögen entfällt

Auch beim Vermögen wird es enger. Die bisherige Karenzzeit mit ihren hohen Freibeträgen entfällt ersatzlos. An ihre Stelle tritt ein Schonvermögen, das sich nach dem Alter richtet:

AlterSchonvermögen
unter 21 Jahre5.000 €
21 bis 40 Jahre10.000 €
41 bis 50 Jahre12.500 €
ab 51 Jahre20.000 €

Dass Vermögen oberhalb des Freibetrags erst aufgebraucht werden muss, bevor Leistungen fließen, ist an sich nichts Neues. Neu ist, wie niedrig dieser Freibetrag für viele künftig ausfällt: Statt bisher pauschal 15.000 Euro Schonvermögen pro Person sind es für alle unter 41 Jahren nun nur noch 5.000 bis 10.000 Euro. Gerade jüngere Antragsteller werden dadurch später einen Anspruch haben als bisher.

Auch bei den Wohnkosten wird genauer hingeschaut

Verschärft wurden zudem die Regeln zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU). Während der ersten 12 Monate im Leistungsbezug (Karenzzeit) übernehmen die Jobcenter die Miete künftig nicht mehr in tatsächlicher Höhe: Grundsätzlich berücksichtigt werden nur noch Wohnkosten bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Gerade in teuren Wohnlagen kann das für einzelne Haushalte spürbare finanzielle Folgen haben – liegen die tatsächlichen Wohnkosten deutlich darüber, muss die Differenz aus eigener Tasche kommen.

So hoch darf die Miete 2026 sein

Ein klarer Kurswechsel in der Grundsicherung

Mit dem heutigen 1. Juli endet nicht nur das Bürgergeld. Auch die politische Ausrichtung der Grundsicherung verändert sich deutlich. Während die Reform von 2023 vor allem auf mehr Vertrauen, Qualifizierung und größere Freiräume setzte, verfolgt das Grundsicherungsgeld einen anderen Ansatz: schneller in Arbeit, strengere Pflichten und konsequentere Sanktionen.

Verbesserungen für Leistungsempfänger sind dagegen nicht erkennbar. Die Regelsätze steigen durch die Reform nicht, neue Leistungsansprüche entstehen ebenfalls nicht. Stattdessen verschärft die Bundesregierung an mehreren Stellen die Voraussetzungen und Pflichten für den Leistungsbezug.

Damit vollzieht die Politik in wesentlichen Bereichen eine Rolle rückwärts. Das Bürgergeld war einst mit dem Anspruch eingeführt worden, sich bewusst von der als hart kritisierten Hartz-IV-Systematik abzusetzen. Mit dem Grundsicherungsgeld rücken nun wieder Elemente in den Vordergrund, die auf mehr Druck, schnellere Vermittlung und strengere Vorgaben setzen.

Ob dieser Kurs tatsächlich zu einer höheren Beschäftigung führt oder in erster Linie den Druck auf hilfebedürftige Menschen erhöht, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Fest steht jedoch schon heute: Mit der neuen Grundsicherung weht für viele Hilfebedürftige ein deutlich strengerer Wind als noch zu Zeiten des Bürgergelds.