Schlampig: Anders kann man die Arbeitsweise einiger Jobcenter nicht bezeichnen. Statt sich an Recht und Ordnung zu halten, häufen sich Bürgergeld Widersprüche, denen aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung ganz oder teilweise stattgegeben werden muss. Die Quote im Bundesschnitt beträgt fast 30 Prozent. Doch es gibt sie, die Ausnahmen. Jene Jobcenter, die weitgehend ordentlich arbeiten. Dass Fehler passieren, davon kann sich niemand freisprechen. Sie sollten nur nicht derart massiv auftreten.
Menschen geraten in Zwangslagen
Jeder einzelne dieser Fehler, insbesondere jene, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, bringt einen Bürgergeld Bedürftigen in eine Zwangslage. Zur Sorge, überhaupt über die Runden zu kommen, gesellt sich dann der Streit mit der Behörde. Das sollte eigentlich nicht sein, zumal immer wieder die Rede von einfach und unbürokratisch ist. Doch davon entfernt man sich immer mehr.
Häufige Gründe für Widersprüche
In der aktuellen Statistik für Juli 2024 wird ein Bestand von 94.831 Widersprüchen aufgeführt. Häufige Gründe dabei sind:
Anzahl | Grund für Widerspruch | Anteil |
---|---|---|
17.671 | Aufhebung und Erstattung | 18,63 % |
13.334 | Einkommen und Vermögen | 14,06 % |
12.896 | Kosten der Unterkunft | 13,60 % |
9.274 | Anspruch generell | 9,78 % |
3.048 | Regelbedarfe und Mehrbedarfe | 3,21 % |
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Kleine Leuchttürme
Gut, dass es dennoch Jobcenter gibt, die ihre Arbeit und die damit verbundene Verantwortung für Bürgergeld Bedürftige und den Steuerzahler ernst nehmen. Nun haben es kleine Behörden mit wenigen Fallzahlen einfacher und fallen seltener durch Schlamperei auf. Doch auch in größeren Städten erweisen sich einige der Jobcenter als kleine Leuchttürme im Dunkel des Ämterwahnsinns.
Dickes Lob an Chemnitz
Das Jobcenter Chemnitz ist eines dieser Beispiele. Von 65 stattgegebenen oder teilweise stattgegebenen Widersprüchen standen nur 7 im Kontext einer fehlerhaften Rechtsanwendung. Das sind lediglich 10,77 Prozent. Insgesamt befanden sich dort laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit Stand Juli 248 Widersprüche im Bestand, vor allem zu den Kosten der Unterkunft (37).
Die rote Laterne geht an Wittmund
Geht man rein nach der Quote in den Orten, in denen zumindest einmal eine fehlerhafte Rechtsanwendung festgestellt wurde, folgen auf Chemnitz Mittelsachsen (10,91 Prozent), Celle (12,90 Prozent), die Universitätsstadt Ulm (13,33 Prozent), Stade (15,79 Prozent) und der Wartburgkreis (16 Prozent). Bei den größeren Städten sind es Gelsenkirchen (16,28 Prozent), Koblenz (16,67 Prozent), Halle an der Saale (17,95 Prozent) und Hamburg (20,40 Prozent).
Am Ende der Tabelle findet man Wittmund mit einer Quote von 100 Prozent – allerdings auch nur sechs Fälle. Von den größeren Orten kommt München auf 48,28 Prozent (56 von 116 Widersprüchen) und Essen auf 46,38 Prozent (64 von 138 Widersprüchen).
Bürgergeld Empfänger zahlen für Jobcenter Versagen
24 Jobcenter ohne fehlerhafte Rechtsanwendung
Jobcenter, in denen nicht ein Bürgergeld Bedürftiger mit einer fehlerhaften Rechtsanwendung konfrontiert wurde, gibt es auch: insgesamt 24. In den jeweiligen Behörden ging es um drei bis maximal 34 Fälle von Widersprüchen, die allesamt durch nachgereichte Unterlagen, eine nachgeholte Mitwirkung oder einen neuen Sachvortrag gelöst werden konnten.
Vielleicht sollte man mal schauen, warum dort genauer gearbeitet wird. Eine Vermutung: eine bessere Personaldecke oder schlicht ein besseres Zahlenverhältnis von Bürgergeldempfängern zu Sachbearbeitern. Das flächendeckend zu ändern, widerspräche jedoch dem akuten Sparzwang – und damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Titelbild: fizkes / shutterstock