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Wo Jobcenter beim Bürgergeld am wenigsten schlecht abschneiden

Gelangweilter Mitarbeiter im Büro

Schlampig: Anders kann man die Arbeitsweise einiger Jobcenter nicht bezeichnen. Statt sich an Recht und Ordnung zu halten, häufen sich Bürgergeld Widersprüche, denen aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung ganz oder teilweise stattgegeben werden muss. Die Quote im Bundesschnitt beträgt fast 30 Prozent. Doch es gibt sie, die Ausnahmen. Jene Jobcenter, die weitgehend ordentlich arbeiten. Dass Fehler passieren, davon kann sich niemand freisprechen. Sie sollten nur nicht derart massiv auftreten.

Menschen geraten in Zwangslagen

Jeder einzelne dieser Fehler, insbesondere jene, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, bringt einen Bürgergeld Bedürftigen in eine Zwangslage. Zur Sorge, überhaupt über die Runden zu kommen, gesellt sich dann der Streit mit der Behörde. Das sollte eigentlich nicht sein, zumal immer wieder die Rede von einfach und unbürokratisch ist. Doch davon entfernt man sich immer mehr.

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Häufige Gründe für Widersprüche

In der aktuellen Statistik für September 2024 werden 96.779 Widersprüche aufgeführt. Häufige Gründe sind dabei:

AnzahlGrund für WiderspruchAnteil
17.836Aufhebung und Erstattung18,43 %
13.559Einkommen und Vermögen14,01 %
13.063Kosten der Unterkunft13,50 %
9.485Anspruch generell9,80 %
2.995Regelbedarfe und Mehrbedarfe3,09 %
1.598Leistungskürzungen1,65 %
Quelle: Jobcenter Statistik

Kleine Leuchttürme

Gut, dass es dennoch Jobcenter gibt, die ihre Arbeit und die damit verbundene Verantwortung für Bürgergeld Bedürftige und den Steuerzahler ernst nehmen. Nun haben es kleine Behörden mit wenigen Fallzahlen einfacher und fallen seltener durch Schlamperei auf. Doch auch in größeren Städten erweisen sich einige der Jobcenter als kleine Leuchttürme im Dunkel des Ämterwahnsinns.

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Lob an Ostholstein

Das Jobcenter Ostholstein ist eines dieser Beispiele. Von 37 stattgegebenen oder teilweise stattgegebenen Widersprüchen standen nur 3 im Kontext einer fehlerhaften Rechtsanwendung. Das sind lediglich 8,11 Prozent. Insgesamt befanden sich dort laut Jobcenter Statistik Stand September 84 Widersprüche im Bestand, vor allem zu den Zugangsvoraussetzungen (15) Kosten der Unterkunft (12).

Die rote Laterne geht an Schleswig-Flensburg

Geht man rein nach der Quote in den Orten, in denen zumindest einmal eine fehlerhafte Rechtsanwendung festgestellt wurde, folgen auf Ostholstein Leipzig (10,34 Prozent), Mittelsachsen (10,53 Prozent), Zwickau (10,87 Prozent) und Börde (13,89 Prozent). Bei den größeren Städten sind es Gelsenkirchen (14,06 Prozent), Augsburg (14,29 Prozent), Freiburg (16,39) und Halle an der Saale (17,24 Prozent).

Am Ende der Tabelle findet man das Jobcenter Schleswig-Flensburg mit einer Quote von 100 Prozent – allerdings auch nur sechs Fälle. Von den größeren Orten kommt Essen auf 55,56 Prozent (85 von 153 Widersprüchen), Dortmund auf 40,16 Prozent (49 von 122) und Düsseldorf auf 36,31 Prozent (57 von 157).

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27 Jobcenter ohne fehlerhafte Rechtsanwendung

Jobcenter, in denen nicht ein Bürgergeld Bedürftiger mit einer fehlerhaften Rechtsanwendung konfrontiert wurde, gibt es auch: insgesamt 27. In den jeweiligen Behörden ging es um drei bis maximal 26 Fälle von Widersprüchen, die allesamt durch nachgereichte Unterlagen, eine nachgeholte Mitwirkung oder einen neuen Sachvortrag gelöst werden konnten.

Vielleicht sollte man mal schauen, warum dort genauer gearbeitet wird. Eine Vermutung: eine bessere Personaldecke oder schlicht ein besseres Zahlenverhältnis von Bürgergeldempfängern zu Sachbearbeitern. Das flächendeckend zu ändern, widerspräche jedoch dem akuten Sparzwang – und damit beißt sich die Katze in den Schwanz.

Titelbild: fizkes / shutterstock