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Bürgergeld-Bedürftige zahlen drauf – so kassieren Banken beim Konto ab

Symbolbild: Banker mit gierigen Blick greift nach dem Kleingeld der älteren Frau, die vor ihm steht

In Zeiten niedriger Zinsen haben Banken und Sparkassen Kontogebühren als Einnahmequelle für sich entdeckt und fleißig an der Preisspirale gedreht. 10 Euro Gebühren für die Kontoführung im Monat sind leider keine Seltenheit und belasten insbesondere Bürgergeld-Bedürftige. Denn kostenlose oder zumindest günstige Konten gibt es meist nur mit einem Gehaltseingang – im Schnitt ab 700 Euro monatlich. Den haben allerdings nur Bürgergeld Aufstocker. Besonders tief in die Tasche greifen müssen jene, die auf ein Basiskonto angewiesen sind.

Grundrecht auf Konto

Menschen mit finanziellen Problemen – und dazu zählen viele Bürgergeld-Bedürftige – hatten lange Zeit überhaupt keinen Anspruch auf ein Girokonto. Dieses Recht besteht erst seit einigen Jahren dank des Zahlungskontengesetzes. Der grundsätzliche Anspruch beschränkt sich dabei auf ein Basiskonto, welches im Guthaben geführt wird und nur die grundlegenden Funktionen sowie eine Zahlungskarte bietet.

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Kosten müssen angemessen sein

Kostenlos ist ein Basiskonto nicht. Allerdings gilt: Die Kontoführungsgebühr muss angemessen sein. Bedeutet konkret: Das Kontomodell darf nicht teurer sein als ein normales Privat- bzw. Gehaltskonto bei der Bank. Als Maßstab nutzen viele Banken und Sparkassen häufig ihr teuerstes Kontomodell. Damit fallen dann mal schnell acht, zehn oder mehr Euro im Monat allein für das Girokonto an. Die Preisanstiege werden dann von den Geldhäusern mit steigenden Kosten und mehr Verwaltung für Basiskonten begründet.

Offene Diskriminierung

Vor diesem Problem stehen nicht nur Bürgergeld-Empfänger, sondern laut Verbraucherzentrale Hamburg auch alle, die wenig verdienen und dadurch nicht von einer Gebührenbefreiung profitieren. „Darum ist die Praxis der Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener mittlerweile üblich in der Branche“, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie nennt es eine „offene Diskriminierung“ und fordert eine Gleichstellung und damit mehr Gerechtigkeit.

Nur 3,00 Euro im Regelsatz

Um es anhand eines Beispiels in Zahlen zu gießen: Die Hamburger Sparkasse berechnet für ihr Basiskonto 4,95 Euro pro Monat plus 0,50 Euro je Buchungsposten. Bei zehn Buchungen im Monat summieren sich Gebühren so auf 9,95 Euro. Dabei sind im Bürgergeld Regelsatz nur knapp 3,20 Euro im Monat für Bankleistungen vorgesehen. Um nicht draufzahlen zu müssen, dürfte das Konto also nicht teurer sein. Da der Regelsatz 2025 unverändert geblieben ist, gibt es hier keine Entlastung.

Gebühren-Vergleich für ein Basiskonto (Stand Mai 2025)

BankGrundgebühr / MonatPreis pro Buchung
(beleghaft / online)
Gesamtkosten / Monat*Kommentar
Hamburger Sparkasse4,95 €0,50 € je Buchung (beleghaft und online)
1,50 € je beleghafte Überweisung
≈ 9,95 €
(4,95 € + 10 Buchungen × 0,50 €)
Jedes Postenentgelt treibt den Preis rasch hoch – schon bei wenigen Trans­aktionen teurer als viele Konkurrenz­angebote.
Sparkasse KölnBonn5,00 €0,40 € je Buchung (beleghaft oder online)≈ 9,00 €
(5,00 € + 10 Buchungen × 0,40 €)
Geringfügig günstiger als Haspa, aber jedes Zahlungs­ereignis kostet extra.
Postbank4,90 €online: 0,00 €
beleghaft / Telefon-Banking: 1,90 €
4,90 € (bei reinen Online-Buchungen)Wer konsequent digital bleibt, fährt hier am billigsten. Papier­aufträge machen das Konto aber schnell teuer.
Deutsche Bank6,90 €online im Paket enthalten (0,00 €)
beleghaft: 8,00 € (!)
6,90 € (online-Nutzung)Höhere Fixkosten, dafür alle beleglosen Buchungen inklusive. Beleghafte Vorgänge vermeiden!
Commerzbank6,90 €online: 0,00 €
beleghaft: 1,50 €
6,90 € (online-Nutzung)Ähnlich zur Deutschen Bank, aber niedrigere Gebühren für Papier­überweisungen.
*Beispielrechnung: 10 Standard­buchungen pro Monat, alle online außer wenn anders vermerkt.

Was heißt das für Bürgergeld-Empfänger?

  • Digital first: Wer Online-Banking nutzt, fährt bei Postbank, Commerzbank oder Deutscher Bank deutlich günstiger als bei vielen Sparkassen – trotz höherer Grundgebühren.
  • Papier kostet: Beleghafte Überweisungen sind teuer (bis 8 €!). Gerade Leistungs­bezieher ohne Online-Zugang werden so besonders belastet.
  • Regionale Sparkassen prüfen: Konditionen unterscheiden sich stark. Manche Institute verlangen inzwischen pauschale Paketpreise mit allen Buchungen inklusive; andere – wie Haspa – kassieren pro Posten extra.
  • Verhandeln & wechseln: Basiskonten dürfen nicht abgelehnt werden. Ein Wechsel zu einer günstigeren Bank ist jederzeit möglich und spart auf Dauer spürbar Geld.

Tipp: Wer keine Internetverbindung hat, kann in vielen Job­centern oder Bibliotheken kostenfrei online gehen – weit verbreitet jedoch nicht garantiert! – und damit die teuren Papier­überweisungen vermeiden. Dabei beachten: Öffentliche Netze sind nie so sicher wie ein eigener Anschluss. Für sensibles Online-Banking nur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung (TAN-App, chipTAN) nutzen – oder auf PCs der BA, weil dort bereits Sicherheitsfilter aktiv sind.

Auszahlung ohne Konto noch teurer

Ganz auf ein Konto zu verzichten wäre allerdings keine gute Idee. Denn wer sich das Bürgergeld ohne Konto auszahlen lässt, muss mit Kosten von jährlich knapp 72 Euro rechnen. Die Gebühren richten sich danach, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist.

Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine im Überblick

Wichtig: Anbieter vergleichen

Leistungsempfänger, die sich von der Bank nicht länger ausnehmen lassen wollen, sollten einen Girokonto Vergleich bemühen. Das Problem: Viele sind weder online unterwegs noch haben sie ein Smartphone – dadurch entfallen bereits viele kostengünstige Angebote. In dem Fall empfiehlt es sich, persönlich bei Banken vor Ort zu fragen, um nicht unnötig viel bezahlen zu müssen – weil ein Girokonto jahrelang genutzt wird.