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Erwerbsminderungsrente – Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Person im Rollstuhl im Wartebereich – Beratung zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie wird gezahlt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

  • Voraussetzungen: in der Regel 5 Jahre Wartezeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
  • Volle vs. teilweise: unter 3 Std./Tag -> volle Erwerbsminderungsrente, 3 bis unter 6 Std./Tag -> teilweise Erwerbsminderungsrente.
  • Einordnung (2025): rund 1,8 Mio. Bezieher, durchschnittliche Höhe ca. 1.100 € brutto / Monat. (DRV)
  • Höhe: Entgeltpunkte × Rentenwert (40,79 € je EP, Stand 01.07.2025) × Zugangsfaktor, Teilrente 50 % der Vollrente.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie ersetzt Einkommen, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft eingeschränkt ist – also unter den üblichen Bedingungen am allgemeinen Arbeitsmarkt keine reguläre Vollzeit mehr möglich ist (in der Praxis: weniger als sechs Stunden täglich).

Die DRV ist zuständig: Sie nimmt den Antrag entgegen, prüft Versicherungszeiten und medizinische Unterlagen, veranlasst bei Bedarf ein unabhängiges Gutachten und entscheidet per Bescheid. Wird die Rente bewilligt, zahlt die DRV die monatlichen Leistungen aus.

Vor einer Rentenbewilligung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“: Die DRV prüft, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit stabilisieren kann. Maßgeblich für die Einordnung bleibt stets das ärztlich festgestellte tägliche Leistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt – nicht der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf.

Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist der Unterschied?

Kurz gesagt: Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Leistung der DRV und bewertet, wie viele Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt noch gearbeitet werden kann. Die BU ist eine private Versicherung und schaut auf den zuletzt ausgeübten Beruf.

  • Rechtsnatur & Antrag: EM-Rente nach SGB VI (Antrag bei der DRV), BU nach Vertrag (Leistungsprüfung durch den Versicherer).
  • Maßstab: EM-Rente ab unter 6 Std./Tag -> teilweise EM. BU: meist berufsspezifisch ab ca. 50 % Berufsunfähigkeit.
  • Nebeneinander: EM-Rente und BU-Rente können parallel gezahlt werden. Die BU-Rente mindert die EM-Rente nicht, sie kann aber bei bedarfsgeprüften Leistungen (z. B. Bürgergeld / Grundsicherung) als Einkommen angerechnet werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft gemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Medizinisch: dauerhafte Minderung des Leistungsvermögens, Arbeitslosigkeit allein genügt nicht.
  • Wartezeit: in der Regel 5 Jahre rentenrechtliche Zeiten (Pflichtbeiträge, teils freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, anrechenbare Ersatzzeiten).
  • Pflichtbeiträge: mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.
  • Sonderfälle: Ausnahmen z. B. nach Arbeitsunfällen oder bei besonderen Erwerbsbiografien, individuelle Prüfung durch die DRV.

Rechtsgrundlage: § 43 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung) · Zuständig für Prüfung und Auszahlung: Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Volle vs. teilweise Erwerbsminderungsrente: Wie wird entschieden?

Ob und in welcher Höhe eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, richtet sich vor allem nach dem täglichen Leistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Volle vs. teilweise Erwerbsminderungsrente – Kerndaten
Kriterium Volle Erwerbsminderung Teilweise Erwerbsminderung
Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich 3 bis unter 6 Stunden täglich
Rentenart / -höhe Vollrente Teilerente (grundsätzlich 50 % der Vollrente)

Die Einstufung erfolgt auf Basis ärztlicher Befunde und – falls nötig – unabhängiger Gutachten. Entscheidend sind belastbare Aussagen zur Funktions- und Belastungsfähigkeit, nicht allein die Diagnose.

Wie prüft die DRV das Leistungsvermögen?

Bevor entschieden wird, ob und in welcher Höhe eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuerst die vorhandenen Unterlagen: Arztbriefe, Befunde und Reha-Entlassungsberichte. Reicht diese Aktenlage nicht aus, veranlasst die DRV ein unabhängiges Gutachten. Dazu gehören Gespräch, körperliche Untersuchung und – falls nötig – standardisierte Tests. Das Ergebnis fasst die DRV zu einem Leistungsbild zusammen.

Bewertet wird nicht die Diagnose an sich, sondern was im Alltag unter üblichen Bedingungen noch leistbar ist. Typische Kriterien sind zum Beispiel:

  • Wegefähigkeit und Mobilität (gehen, stehen, sitzen, Treppen),
  • Körperliche Belastbarkeit (heben, tragen, bücken, Überkopfarbeiten),
  • Hand- und Fingerfertigkeit (greifen, feinmotorische Tätigkeiten),
  • Konzentration, Ausdauer, Tempo und Fehlzeitenrisiko,
  • Pausenbedarf und notwendige Schonzeiten im Tagesablauf.

Dieses Leistungsbild wird auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übertragen – nicht auf den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf. Daraus leitet die DRV die Einstufung ab:

  • unter 3 Stunden täglich -> in der Regel volle Erwerbsminderungsrente,
  • 3 bis unter 6 Stunden täglich -> in der Regel teilweise Erwerbsminderungsrente,
  • 6 Stunden und mehr täglich -> aus medizinischer Sicht keine Erwerbsminderung.

Hinweis: Ausschlaggebend ist das ärztlich festgestellte tägliche Leistungsvermögen unter üblichen Arbeitsbedingungen. Das Ergebnis fließt unmittelbar in den DRV-Bescheid ein.

Wie wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet?

Formel (brutto): Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor.

  • Aktueller Rentenwert: bundeseinheitlich 40,79 € je Rentenpunkt (seit Rentenerhöhung zum 01.07.2025).
  • Zugangsfaktor (Abschläge): bis max. 10,8 % Abschlag möglich -> Faktor 0,892, ohne Abschlag = 1,000.
  • Rentenartfaktor: volle EM = 1,0 / teilweise EM = 0,5.
  • Zurechnungszeit: erhöht die Entgeltpunkte fiktiv bis zu einer Altersgrenze – sie steckt in der individuellen DRV-Mitteilung.
EM-Rente in Beispielen – Einfluss von Rentenpunkten und Abschlägen (brutto)
Rentenpunkte Volle EM
(ohne Abschlag)
Volle EM
(mit 10,8 % Abschlag)
Teilweise EM
(ohne Abschlag)
Teilweise EM
(mit 10,8 % Abschlag)
25 1.019,75 € 909,62 € 509,88 € 454,81 €
35 1.427,65 € 1.273,46 € 713,82 € 636,73 €
45 1.835,55 € 1.637,31 € 917,77 € 818,66 €

Netto ist geringer: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Zahlbetrag einbehalten, die Steuerlast variiert je nach Rentenbeginn und weiteren Einkünften.

Antrag stellen: So beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente Schritt für Schritt

Der Antrag kann online über das DRV-Portal, in der Beratungsstelle oder per Post gestellt werden. Entscheidend ist die Vollständigkeit der Unterlagen, nicht der Weg.

  1. Voraussetzungen prüfen: medizinische Voraussetzung (dauerhaft gemindertes Leistungsvermögen) sowie versicherungsrechtlich 5 Jahre Wartezeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Versicherungsverlauf, aktuelle Arzt-/Reha-Berichte (Diagnosen, funktionale Grenzen, Prognose), ggf. Arbeitgeber- und Leistungsnachweise.
  3. Antrag einreichen: Online-Assistent im DRV-Portal nutzen, Termin in der DRV-Beratungsstelle wahrnehmen oder Formularpaket per Post senden, Eingangsbestätigung sichern.
  4. Prüfung & Bescheid: DRV prüft, fordert ggf. nach und veranlasst bei Bedarf ein Gutachten, Bescheid mit Rentenart (voll/teilweise), Befristung und Zahlbetrag. Widerspruchsfrist: 1 Monat.

Hinzuverdienst: Was Sie bei der EM-Rente beachten müssen

Ein Hinzuverdienst mit der Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber Grenzen und kann den Zahlbetrag mindern. Überschreitungen sollten vermieden werden, bei deutlichen bzw. wiederholten Überschreitungen prüft die DRV, ob das Leistungsbild noch passt. Beschäftigungsaufnahme, Entgeltänderungen und Nebeneinkünfte sind zeitnah zu melden.

Wie lange wird die EM-Rente gezahlt? Dauer und Übergang zur Altersrente

Zu Beginn bewilligt die DRV die Erwerbsminderungsrente in der Regel befristet – meist für 1 bis 3 Jahre. Die konkrete Länge ergibt sich aus der Prognose im ärztlichen Befund bzw. Gutachten. Bleibt die Einschränkung bestehen, kann die Rente nach Prüfung verlängert werden.

Unbefristet wird die Rente bewilligt, wenn auf absehbare Zeit keine Besserung zu erwarten ist. Wichtig: den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Befristung stellen, damit der Bezug ohne Unterbrechung weiterläuft.

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wandelt die DRV die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente um. Der Zahlbetrag kann sich ändern, weil Zurechnungszeiten entfallen, Abschläge fortwirken und ggf. neue rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.

Kranken- & Pflegeversicherung, Steuern

  • Sozialversicherung: In der Regel besteht Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und in der Pflegeversicherung. Die DRV zieht die Beiträge direkt vom Zahlbetrag ab, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag trägt der Rentner. Bei PKV oder fehlender KVdR-Vorversicherungszeit ist auf Antrag ein Zuschuss der DRV möglich.
  • Steuern: Renten sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns (Besteuerungsanteil) und vom übrigen Einkommen ab, die von der DRV einbehaltenen KV-/PV-Beiträge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Erwerbsminderungsrente & Bürgergeld / Grundsicherung

Grundsatz: Die Erwerbsminderungsrente ist vorrangig. Reicht sie zum Lebensunterhalt nicht aus, kommen bedarfsgeprüfte Leistungen als Aufstockung in Betracht.

  • Dauerhaft volle EM: Zuständig ist in der Regel die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Die EM-Rente wird als Einkommen angerechnet, Unterkunft/Heizung usw. werden nach den Regeln des SGB XII berücksichtigt.
  • Teilweise EM (3–<6 Std.): Wer grundsätzlich erwerbsfähig ist, kann bei Bedarf Bürgergeld (SGB II) erhalten. Die Teilrente wird als Einkommen angerechnet, das Jobcenter bleibt zuständig.
  • Befristet volle EM: Für Zeiträume ohne dauerhafte Erwerbsminderung greift regelmäßig Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (anstelle von Bürgergeld).
  • Wichtig: Welche Leistung passt, hängt von der DRV-Einstufung (unter 3 Std. / 3–<6 Std.) und von der finanziellen Bedürftigkeit des Haushalts ab.

Tipp: Liegt nur eine kleine Rente ohne zusätzlichen Bedarf vor, kann alternativ Wohngeld infrage kommen. Das schließt SGB-II/XII-Leistungen aus, wird aber nicht mit einer Erwerbsfähigkeit verbunden.

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Wie lange dauert es, bis der Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden wird?

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann in der Regel mehrere Monate dauern. Die genaue Dauer hängt davon ab, wie schnell die Deutsche Rentenversicherung (DRV) alle erforderlichen medizinischen Unterlagen und Gutachten einholen kann. Es ist daher ratsam, den Antrag möglichst vollständig und frühzeitig einzureichen.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?

Wenn die DRV Ihren Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um zusätzliche medizinische Nachweise oder Gutachten vorzulegen, die Ihre gesundheitliche Situation klarer belegen.

Kann man trotz Erwerbsminderungsrente arbeiten?

Ja, Sie können grundsätzlich arbeiten und sich etwas zur Rente hinzuverdienen. Allerdings gibt es individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die von der DRV festgelegt werden. Wenn Sie diese Grenzen überschreiten, kann Ihre Rente gekürzt oder sogar entzogen werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jegliche Einkommensänderungen umgehend der DRV zu melden.

Erhält man bei Erwerbsminderungsrente eine zusätzliche Leistung für die Kinder?

Ja, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Kinderzuschlag zur Rente. Dieser Zuschlag ist eine Komponente Ihrer monatlichen Rentenzahlung und ist nicht zu verwechseln mit dem staatlichen Kinderzuschlag der Familienkasse. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen.

Werden Reha-Maßnahmen auf die Wartezeit angerechnet?

Ja, Zeiten einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, sogenannte Anrechnungszeiten, zählen zur Wartezeit für Ihre Rente. Sie helfen Ihnen dabei, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente zu erfüllen. Der Grundsatz „Reha vor Rente“ bedeutet, dass die DRV stets prüft, ob eine Rehabilitation Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.

Ist die Erwerbsminderungsrente immer befristet?

In den meisten Fällen wird die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet bewilligt, in der Regel für bis zu drei Jahre. Dies liegt daran, dass die DRV die gesundheitliche Entwicklung im Blick behalten möchte. Wenn Ihre gesundheitliche Einschränkung bestehen bleibt, können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen. Eine unbefristete Rente wird nur bewilligt, wenn eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen ist.

Muss ich von der Rente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?

Ja, von Ihrer Rentenzahlung werden in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Deutsche Rentenversicherung überweist diese Beträge direkt an Ihre Krankenkasse. Dabei sind Sie im Regelfall in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie unter Umständen einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen.

Was sind Zurechnungszeiten und wie wirken sie sich auf meine Rente aus?

Die Zurechnungszeit ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung Ihrer Rente. Sie füllt die Lücke zwischen dem Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente und Ihrem regulären Renteneintrittsalter. Das bedeutet, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) so tut, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch werden Ihre Entgeltpunkte und damit Ihre Rente erhöht, auch wenn Sie aufgrund Ihrer Krankheit frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten.

Fazit & Ihr Weg zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige finanzielle Stütze, doch der Antragsprozess ist komplex. Es lohnt sich, frühzeitig alle medizinischen Unterlagen zu sichten und die Voraussetzungen zu prüfen.

Wenn Sie professionelle Unterstützung benötigen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenden Sie sich an die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung, an spezialisierte Sozialverbände wie VdK oder SoVD oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht. Diese Experten können Sie auf Ihrem Weg durch den bürokratischen Dschungel begleiten.