Mindestlohn – Lächerliche Erhöhung ab 2019
Der aktuelle Mindestlohn (8,84 Euro) wird zum 01. Januar 2019 um 0,35 Euro erhöht! Damit übersteigt der Mindestlohn erstmals 9 Euro. Dennoch: Zum Leben wird auch dieser Mindestlohn nicht reichen!
Der aktuelle Mindestlohn (8,84 Euro) wird zum 01. Januar 2019 um 0,35 Euro erhöht! Damit übersteigt der Mindestlohn erstmals 9 Euro. Dennoch: Zum Leben wird auch dieser Mindestlohn nicht reichen!
Hartz IV Eltern erhalten für ihre minderjährigen Kinder Leistungen vom Jobcenter. In manchen Fällen ergeben sich jedoch Überzahlungen auf Grund von Fehlangaben der Eltern oder durch Bearbeitungsfehler des Jobcenters. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte nun, dass Kinder aus Hartz IV Familien schuldenfrei in die Volljährigkeit starten sollen (BSG, 28.11.2018, Az.: B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 R).
Die Düsseldorfer Tabelle gilt als allgemeine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Obwohl sie keine Gesetzeskraft hat, wird sie bundesweit von allen Oberlandesgerichten anerkannt und zur Berechnung des Kindesunterhalts verwendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte nun mit, dass die Düsseldorfer Tabelle zum 01. Januar 2019 angepasst wird. Der monatliche Betrag für Unterhaltspflichtige steigt um bis zu 14 Euro pro Kind.
Vorhersagen gleichen einem Würfelspiel: Die richtige Zahl kommt nur selten. Das gilt inzwischen auch für sämtliche Hochrechnungen, Prognosen und Erwartungen zu Hartz IV. Schönrechnen kann jeder. Wenn dann aber die „echten“ Zahlen auf dem Tisch liegen, werden die Gesichter lang. So auch jetzt. Denn die Ausgaben rund um Hartz IV liegen 450 Millionen Euro über der Schätzung.
Hunde gelten als treue Begleiter. Meist sind die Vierbeiner schon einige Jahre in der Familie oder ersetzen den besten Freund. Gerade bei Hartz IV Empfängern übernehmen sie auch die Rolle des Seelentrösters. Gut, wenn eine Gemeinde die Hundesteuer für Leistungsempfänger halbiert. Traurig, wenn sie nach weniger als einem Jahr den Spieß wieder umdreht und den vollen Satz verlangt. Und das für 6.000 Euro mehr im Stadtsäckel.
Die Debatte um Hartz IV ist voll entbrannt. Die Parteien haben sich positioniert – nicht immer in Eintracht – und erste Vorschläge präsentiert. Auch die Wirtschaft und jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mischen in der Diskussion mit. Verwunderlich ist allerdings, dass ausgerechnet der DGB-Vorsitzende Rainer Hoffmann die Lanze für Hartz IV bricht – wenn auch ein paar Änderungen nötig seien.
Fehler von Jobcentern sind normalerweise kaum mehr eine Schlagzeile wert. Schlichtweg, weil sie an der Tagesordnung sind. Wenn nun aber ein 13-Jähriger Post vom Amt bekommt und zur Rückzahlung von Hartz IV aufgefordert wird, obwohl der Jugendliche nie Leistungsempfänger war, gehört das unzweifelhaft in die Kategorie Behördenirrsinn.
Ein menschenwürdiges Leben führen: Mit diesem Ziel wurde der Regelsatz für Hartz IV berechnet – oder vielleicht auch einfach nur gewürfelt. Denn ein Blick auf die durchschnittlichen Ausgaben in den unterschiedlichen Lebensbereichen und dem, was einem Hartz IV Empfänger zusteht, lässt Zweifel daran aufkommen, dass dem Arbeitslosengeld II eine solide Basis zugrunde liegt. Kein Wunder, dass insbesondere Sozialverbände eine Neuberechnung fordern.
In Berlin ticken die Uhren etwas anders als auf Bundesebene. Das liegt auch am Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD). Er hat vor knapp einem Jahr seine Idee eines solidarischen Grundeinkommens vorgestellt und damit zumindest ein kurzes Beben ausgelöst. Inzwischen ist aus der Idee ein Konzept geworden, das schon bald umgesetzt werden könnte. Ziel ist eine Alternative zu Hartz IV. Vorerst allerdings nur als Pilotversuch.
Und wieder einmal hat das Bundessozialgericht zugunsten von Hartz IV Empfängern und gegen die Methoden einiger Jobcenter geurteilt. In dem Verfahren ging es darum, ob auch nachträglich eingereichte Einkommensnachweise bei vorläufigem Hartz IV Bezug berücksichtigt werden müssen. Die Jobcenter hielten dies nicht für nötig und forderten teilweise sogar eine Erstattung der gezahlten Leistungen. Aus Sicht der Richter handelten die Behörden damit rechtswidrig.
Kanzlerin Angela Merkel hat am heutigen Freitag, 21.09.2018, im Kanzleramt zum Wohngipfel eingeladen. Grund dafür ist die steigende Wohnungsnot und immer teurer werdende Mieten. Zusammen kamen rund einhundert Vertreter von Bund und Ländern, Gewerkschaften und Bauwirtschaft, Kommunal- und Berufsverbände sowie Mieterverbände.
Die Entwicklung ist besorgniserregend: Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit lebten im Dezember 2017 insgesamt 2,03 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Familien, die Hartz IV oder andere Transferleistungen erhielten. Im Jahr davor waren 1,99 Millionen Minderjährige betroffen und 2012 rund 1,87 Millionen. Kurzum: Die Zahl der Kinder, die in Armut aufwachsen, steigt von Jahr zu Jahr.
Die Erhöhung des Schulbedarfs für Kinder aus Hartz IV Familien war bereits in aller Munde – dass, von diesem Geld jedoch keine Finanzierung eines neuen Computers für das Kind möglich ist, sollte jedem bewusst sein. Das Sozialgericht Gotha urteilt nun, dass die Kosten für einen PC bzw. Computer/ Laptop vom Jobcenter übernommen werden müssen.
Ab dem 01.01.2019 können sich Hartz IV Betroffene – immerhin etwa sechs Millionen Bedürftige – über mehr Geld im Monat freuen. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Interview ankündigte, wird der Hartz IV Regelsatz von derzeit 416 Euro ab Jahresbeginn 2019 auf 424 Euro steigen.