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Wohngeld-Kürzung könnte Familien und Rentner in die Grundsicherung führen

Die geplanten Einschnitte beim Wohngeld könnten für viele Haushalte weiter reichen als bis zum Wegfall eines Mietzuschusses. Besonders betroffen wären Familien mit niedrigem Einkommen und Rentner mit kleiner Rente. Denn das Wohngeld steht häufig nicht allein, sondern entscheidet mit darüber, ob ein Haushalt außerhalb der Grundsicherung bleibt.

Nach aktuellen Berichten will die Bundesregierung die Wohngeldausgaben deutlich senken. Genannt werden Einsparungen von insgesamt zwei Milliarden Euro bei Bund und Ländern. Demnach würde der Bund eine Milliarde Euro weniger ausgeben, eine weitere Milliarde entfiele auf die Länder. Die jährlichen Ausgaben würden damit von rund fünf Milliarden Euro auf rund drei Milliarden Euro sinken. Diese Zahl ist allerdings noch keine beschlossene Kürzung mit festgelegtem Mechanismus. In der bisherigen Haushaltsdebatte war zunächst von einer Einsparvorgabe von einer Milliarde Euro im Bundeshaushalt 2027 die Rede. Wie genau das Wohngeld verändert wird, bleibt bis zum Gesetzentwurf und den weiteren Beratungen offen.

In laufende Wohngeldbescheide soll nach bisheriger Darstellung nicht eingegriffen werden. Spürbar würden die Änderungen daher vor allem bei neuen Anträgen und bei Folgeanträgen nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums.

Wichtig ist dabei: Nicht alle Haushalte, die künftig aus dem Wohngeld fallen, würden automatisch hilfebedürftig. Ein Teil der Betroffenen dürfte bislang am oberen Rand der Wohngeldberechtigung gelegen haben. Diese Haushalte könnten den Zuschuss verlieren, ohne deshalb Anspruch auf Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter zu bekommen. Das Risiko einer Verschiebung in andere Sicherungssysteme betrifft vor allem jene Haushalte, die schon heute knapp oberhalb der Grundsicherung liegen.

Mehr als 1,2 Millionen Haushalte beziehen Wohngeld

Ende 2024 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,24 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Das Wohngeld soll Haushalte mit geringem Einkommen dabei unterstützen, angemessenen Wohnraum finanzieren zu können.

Bei reinen Wohngeldhaushalten lag der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch Ende 2024 bei 287 Euro. Bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten waren es durchschnittlich 240 Euro im Monat. Wer künftig vollständig aus dem Wohngeld herausfällt, verliert damit nicht nur einen kleinen Zuschuss. Für viele Haushalte kann ein Betrag von deutlich mehr als 200 Euro monatlich betroffen sein.

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Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind unter anderem Einkommen, Haushaltsgröße, Miete oder Belastung sowie das Mietniveau am Wohnort. Deshalb bedeutet eine Wohngeld-Kürzung nicht für jeden Haushalt denselben Verlust. Klar ist aber: Bei einem vollständigen Wegfall kann die bisherige Haushaltsrechnung erheblich verändert werden.

Viele Wohngeldhaushalte sind Rentnerhaushalte

Die geplante Kürzung betrifft nicht nur Familien mit Kindern. Nach Angaben der Bundesregierung leben in 52 Prozent der Wohngeldhaushalte Rentner. 44 Prozent der Wohngeldempfänger sind Familien.

Damit ist das Wohngeld nicht nur eine Leistung für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen. Es ist auch ein wichtiger Zuschuss für Menschen, deren Rente nicht ausreicht, um steigende Wohnkosten vollständig aus eigener Kraft zu tragen.

Für Rentner kann der Wegfall des Wohngelds dazu führen, dass der bisherige Abstand zur Grundsicherung im Alter schrumpft oder ganz entfällt. Wer bislang mit Rente und Wohngeld knapp oberhalb des sozialhilferechtlichen Bedarfs lag, könnte nach einem Wegfall des Zuschusses auf Leistungen nach dem SGB XII angewiesen sein.

Das wäre keine Verschiebung in das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, sondern in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Effekt wäre aber ähnlich: Eine vorgelagerte Wohnkostenhilfe fällt weg, während ein anderes Sicherungssystem stärker in Anspruch genommen werden könnte.

Bei Familien kann auch der Kinderzuschlag kippen

Bei Familien mit niedrigem Einkommen kommt ein weiterer Punkt hinzu. Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Familien allein wegen des Bedarfs der Kinder oder hoher Wohnkosten auf Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld angewiesen sind.

Der Kinderzuschlag funktioniert in vielen Fällen aber nur zusammen mit Wohngeld. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt die Voraussetzung so: Eltern müssen genug Geld für den Unterhalt ihrer Familie haben, wenn zusätzlich zum eigenen Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld hinzukommen.

Das bedeutet: Fällt das Wohngeld weg, kann die gesamte Berechnung kippen. Dann reicht das Einkommen zusammen mit Kindergeld und Kinderzuschlag möglicherweise nicht mehr aus, um den Bedarf der Familie zu decken. In solchen Fällen kann nicht nur der Mietzuschuss wegfallen. Auch der Kinderzuschlag kann seinen Zweck, Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden, nicht mehr erfüllen.

Nicht jede Familie wäre automatisch betroffen. Entscheidend sind Einkommen, Miete, Kinderzahl, Regelbedarfe, Mehrbedarfe und die konkrete Berechnung im Einzelfall. Bei Haushalten knapp oberhalb der Grundsicherung kann der Wegfall des Wohngelds aber den Ausschlag geben.

Folgeanträge sind keine Randgröße

Relevant ist auch die Zahl der laufenden Wohngeldentscheidungen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes wurden 2025 bundesweit rund 3,85 Millionen Wohngeld-Bearbeitungsfälle registriert. Dabei handelt es sich nicht um einzelne Haushalte, sondern um Verwaltungsentscheidungen.

Besonders wichtig sind die Wiederholungsbewilligungen. 2025 entfielen mehr als 2,16 Millionen Bearbeitungsfälle auf solche Folgeentscheidungen. Weitere rund 559.000 Fälle betrafen Wegfälle und Ablehnungen.

Diese Zahlen zeigen, wie groß die praktische Bedeutung von Folgeanträgen ist. Wenn neue Regeln vor allem nach Ablauf bestehender Bescheide greifen, betrifft das nicht nur wenige Einzelfälle. Das Wohngeld ist eine laufende Massenverwaltung, in der jedes Jahr sehr viele Ansprüche neu geprüft werden.

Parallel werden auch die Unterkunftskosten im SGB II begrenzt

Die geplanten Einschnitte beim Wohngeld treffen auf weitere Änderungen im Grundsicherungsrecht. Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende umgebaut. Dabei bleibt die Karenzzeit bei den Unterkunftskosten zwar formal erhalten, wird aber begrenzt.

Nach der Reform sollen Unterkunftskosten während der Karenzzeit grundsätzlich nur noch bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze geschützt sein. Liegen die tatsächlichen Wohnkosten darüber, kann der darüber hinausgehende Betrag nicht mehr vollständig anerkannt werden. Dann müsste der Betroffene die Differenz aus eigenen Mitteln tragen oder die Kosten senken.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Nicht viel mehr als eine Kürzung

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat darauf hingewiesen, dass bei rund einem Drittel der untersuchten Neuzugänge in die Grundsicherung die Wohnkosten bereits zu Beginn des Leistungsbezugs oberhalb der örtlichen Richtwerte lagen. Bei 6,9 Prozent lagen sie sogar über dem Eineinhalbfachen des Richtwerts. Überdurchschnittlich betroffen waren unter anderem Alleinerziehende.

Damit werden Wohnkosten an zwei Stellen strenger behandelt: innerhalb der Grundsicherung bei den Kosten der Unterkunft und außerhalb der Grundsicherung beim Wohngeld. Für Haushalte mit niedrigen Einkommen kann dadurch der finanzielle Spielraum kleiner werden.

Einsparungen können an anderer Stelle wieder auftauchen

Ob die geplanten Wohngeldkürzungen tatsächlich in voller Höhe zu einer dauerhaften Entlastung der öffentlichen Haushalte führen, hängt von den Folgewirkungen ab.

Wenn Familien durch den Wegfall des Wohngelds ihren Anspruch auf Kinderzuschlag verlieren oder nicht mehr oberhalb des SGB-II-Bedarfs bleiben, können sie künftig auf Grundsicherungsgeld angewiesen sein. Wenn Rentner durch den Wegfall des Wohngelds unter ihren sozialhilferechtlichen Bedarf rutschen, kann die Grundsicherung im Alter zuständig werden.

In beiden Fällen würde der Staat beim Wohngeld sparen, könnte aber an anderer Stelle höhere Ausgaben haben. Hinzu kommen mögliche Folgekosten für Verwaltung, Beratung, Bildung und Teilhabe oder Unterkunftskosten in anderen Leistungssystemen.

Entscheidend ist daher nicht nur die Frage, wie viel beim Wohngeldetat gekürzt wird. Entscheidend ist auch, wie viele Haushalte dadurch in andere Sozialleistungen wechseln.

Wohnkosten bleiben der zentrale Faktor

Das Wohngeld wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet, weil steigende Wohnkosten für Haushalte mit niedrigen Einkommen zunehmend zum Problem wurden. Die geplante Kürzung ändert an diesen Wohnkosten nichts. Mieten, Heizkosten und Nebenkosten sinken nicht automatisch, wenn Ansprüche enger gefasst werden.

Für Betroffene bedeutet ein geringerer oder wegfallender Wohngeldanspruch daher zunächst eine höhere Belastung des eigenen Haushaltsbudgets. Das kann besonders Haushalte treffen, die bereits knapp kalkulieren müssen und nur wegen Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht auf Grundsicherung angewiesen sind.

Die geplante Wohngeld-Kürzung wäre damit mehr als eine Änderung einer einzelnen Sozialleistung. Sie könnte das Zusammenspiel von Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherungsgeld und Grundsicherung im Alter verschieben. Besonders betroffen wären Haushalte, die bisher knapp oberhalb der Grundsicherung lagen.