Auf der Innenministerkonferenz in Hamburg steht auch der Zugang von EU-Bürgern zum Bürgergeld auf der Tagesordnung. Die Innenminister der Länder wollen prüfen lassen, ob der Anspruch auf Bürgergeld – künftig Grundsicherungsgeld – für bestimmte EU-Bürger erschwert werden kann. Im Fokus stehen vor allem Fälle aus Südosteuropa, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien.
Offiziell geht es um den Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch. Politisch reicht die Debatte weiter. Sie trifft einen wunden Punkt des deutschen Sozialstaats. Wer in Deutschland tatsächlich arbeitet und hilfebedürftig ist, kann grundsätzlich ergänzende Leistungen erhalten. Wer dagegen nur formal arbeitet oder über Scheinverträge in das System gebracht wird, hat keinen Anspruch. Genau an dieser Grenze wollen die Innenminister ansetzen.
Organisierter Bürgergeld-Missbrauch: Ex-BA-Chef fordert Gesetzesänderung
Worüber die IMK in Hamburg berät
Die Frühjahrskonferenz der Innenminister hat am 17. Juni 2026 in Hamburg begonnen. Beraten wird über eine Vielzahl von Beschlussvorlagen, offiziell vor allem zu innerer Sicherheit, ziviler Verteidigungsfähigkeit und Migration.
Wie zuerst die Bild-Zeitung berichtete und später unter anderem n-tv und t-online aufgriffen, soll auch der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger Thema sein. Geprüft werden sollen strengere Regeln beim Bürgergeld, ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden, der Einsatz digitaler Prüfverfahren und Maßnahmen gegen missbräuchliche Kindergeldzahlungen ins Ausland.
Bislang handelt es sich nicht um eine beschlossene Kürzung. Im Raum stehen zunächst Prüfaufträge und politische Vorstöße.
Gemeint sind vor allem Fälle aus Rumänien und Bulgarien
Die Debatte zielt vor allem auf EU-Bürger aus Südosteuropa. Gemeint sind insbesondere Fälle, in denen Menschen aus Rumänien oder Bulgarien nach Deutschland kommen, kurzzeitig oder nur geringfügig arbeiten und anschließend ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten.
In der politischen Debatte fallen dabei immer wieder dieselben Begriffe. Fingierte Arbeitsverträge, überhöhte Mieten, falsche Wohnsitze, unklare Haushaltsverhältnisse oder Absprachen mit Arbeitgebern und Vermietern. In solchen Fällen geht es nicht um normalen Leistungsbezug, sondern um die Frage, ob überhaupt ein rechtmäßiger Anspruch besteht.
Genau hier liegt der sachliche Kern. Ein EU-Bürger bekommt nicht automatisch Bürgergeld, nur weil er nach Deutschland kommt. Der Anspruch hängt davon ab, ob ein Aufenthaltsrecht besteht, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt und ob keine Leistungsausschlüsse greifen.
EU-Bürger bekommen nicht automatisch Bürgergeld
Die Rechtslage ist bereits heute enger, als es in der politischen Debatte oft klingt. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Bürgergeld auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich ist, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach den fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II sind bestimmte Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts vom Bürgergeld ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt. Wer also nur zur Arbeitssuche in Deutschland ist und kein anderes Aufenthaltsrecht hat, kann regelmäßig kein Bürgergeld verlangen.
Anders sieht es aus, wenn jemand in Deutschland tatsächlich arbeitet. Dann kann ein Arbeitnehmerstatus bestehen. Dieser Status kann dazu führen, dass ergänzende Leistungen möglich sind, wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht. Genau dieser Punkt ist politisch umstritten.
Der Arbeitnehmerstatus ist der entscheidende Hebel
Der Streit dreht sich nicht um jeden EU-Bürger, sondern um die Frage, wann jemand rechtlich als Arbeitnehmer gilt. Nach EU-Recht dürfen Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als deutsche Arbeitnehmer. Wer also tatsächlich arbeitet, kann bei Hilfebedürftigkeit ergänzende Leistungen beanspruchen.
Problematisch wird es bei Tätigkeiten, die nur vorgeschoben sind. Besteht ein Arbeitsvertrag nur auf dem Papier oder ist die Beschäftigung völlig untergeordnet, kann der Arbeitnehmerstatus zweifelhaft sein. Dann geht es nicht um Kürzung, sondern um Missbrauchskontrolle.
Die Innenminister wollen offenbar genau diese Fälle stärker erfassen. Denkbar wären strengere Nachweise, bessere Abgleiche zwischen Jobcentern, Meldebehörden, Ausländerbehörden, Familienkassen und Zoll sowie ein härteres Vorgehen gegen Arbeitgeber, die Scheinarbeitsverhältnisse ermöglichen.
Bürgergeld-Mafia: Betrug mit Schrottimmobilien und Scheinjobs
Die Zahlen zeigen, warum die Debatte politisch brisant ist
Im Februar 2026 gab es nach Daten der Bundesagentur für Arbeit 5.190.880 Bürgergeld-Regelleistungsberechtigte. Davon hatten 2.778.300 die deutsche und 2.412.530 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Ausländeranteil lag damit bei 46,5 Prozent, also knapp der Hälfte.

Die aktuelle Debatte über EU-Bürger aus Südosteuropa erklärt aber nur einen kleineren Teil dieses Bildes. Auf EU-Staaten entfielen 385.850 Regelleistungsberechtigte und damit 7,4 Prozent aller Bürgergeld-Bezieher. Bulgarien und Rumänien zusammen kamen auf 182.310 Personen. Das sind 3,5 Prozent aller Bürgergeld-Bezieher und 47,2 Prozent der EU-Bürger im Leistungsbezug.
| Staatsangehörigkeit / Gruppe | Regelleistungsberechtigte | davon erwerbsfähig | Anteil an allen Bürgergeld-Beziehern |
|---|---|---|---|
| Alle | 5.190.880 | 3.834.050 | 100,0 % |
| Deutsche | 2.778.300 | 2.055.670 | 53,5 % |
| Ausländer | 2.412.530 | 1.778.340 | 46,5 % |
| EU-Staaten | 385.850 | 281.780 | 7,4 % |
| Ukraine | 658.760 | 484.850 | 12,7 % |
| Syrien | 428.570 | 297.070 | 8,3 % |
| Afghanistan | 202.150 | 134.830 | 3,9 % |
| Türkei | 184.250 | 165.930 | 3,5 % |
| Bulgarien | 103.850 | 70.900 | 2,0 % |
| Irak | 83.770 | 60.880 | 1,6 % |
| Rumänien | 78.460 | 48.950 | 1,5 % |
| Polen | 48.390 | 40.270 | 0,9 % |
| Italien | 40.370 | 33.990 | 0,8 % |
| Bulgarien und Rumänien zusammen | 182.310 | 119.850 | 3,5 % |
Die Tabelle zeigt die Größenordnung der Debatte. EU-Staaten machen 7,4 Prozent aller Regelleistungsberechtigten aus. Der größte Teil der ausländischen Bürgergeld-Bezieher entfällt nicht auf EU-Staaten, sondern auf Drittstaaten und Fluchtherkunftsländer.
Aussagekräftiger als die absoluten Zahlen sind die Hilfequoten. Sie zeigen, wie hoch der Anteil der Leistungsberechtigten innerhalb der jeweiligen Bevölkerungsgruppe ist. Bulgarien fällt mit einer SGB-II-Quote von 25,8 Prozent deutlich auf. Rumänien liegt mit 9,0 Prozent nur leicht über der Gesamtquote von 7,9 Prozent und fast gleichauf mit den EU-Staaten insgesamt.
| Staatsangehörigkeit / Gruppe | SGB-II-Quote | eLB-Quote | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Alle | 7,9 % | 6,9 % | Gesamtwert aller Leistungsberechtigten |
| Deutsche | 5,3 % | 4,6 % | deutlich unter dem Gesamtwert |
| Ausländer | 19,2 % | 16,4 % | deutlich über dem Gesamtwert |
| EU-Staaten | 8,9 % | 7,3 % | nur leicht über dem Gesamtwert |
| Bulgarien | 25,8 % | 21,4 % | auffällig hoher Wert innerhalb der EU-Staaten |
| Rumänien | 9,0 % | 6,6 % | unter dem Gesamtwert |
| Polen | 6,4 % | 5,8 % | unter dem Gesamtwert |
| Italien | 8,1 % | 7,3 % | etwa im Bereich des Gesamtwerts |
| Türkei | 14,7 % | 14,1 % | klar über dem Gesamtwert |
| Ukraine | 52,3 % | 49,0 % | deutlich über dem Gesamtwert |
| Afghanistan | 46,5 % | 40,9 % | deutlich über dem Gesamtwert |
| Syrien | 47,6 % | 44,6 % | deutlich über dem Gesamtwert |
| Irak | 34,4 % | 32,8 % | deutlich über dem Gesamtwert |
Diese Zahlen sprechen gegen zwei einfache Erzählungen. Ausländer sind im Bürgergeld deutlich überrepräsentiert, das stimmt. Diese Entwicklung lässt sich aber nicht allein mit EU-Bürgern aus Südosteuropa erklären. Bulgarien sticht innerhalb der EU-Staaten heraus, Rumänien liegt dagegen nahe am EU-Durchschnitt. Die höchsten Quoten finden sich nicht bei EU-Staaten, sondern bei Staatsangehörigkeiten, die stark von Fluchtmigration geprägt sind, allen voran Ukraine und Syrien. Die absoluten Zahlen zu Bulgarien und Rumänien beweisen für sich genommen keinen Missbrauch.
Auch Kindergeldzahlungen ins Ausland stehen im Fokus
Neben dem Bürgergeld geht es offenbar auch um Kindergeld. Diskutiert wird, ob Kindergeld für Kinder, die im EU-Ausland leben, künftig an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden kann. Faktisch gäbe es damit für Kinder in Ländern mit niedrigerem Preisniveau weniger Kindergeld als für Kinder in Deutschland.
Rechtlich ist dieser Vorschlag heikel. Das EU-Recht sieht grundsätzlich vor, dass Familienleistungen auch für Kinder im EU-Ausland gezahlt werden können, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die EU-Gleichbehandlungsstelle verweist darauf, dass dieser Grundsatz durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt wurde.
Hinzu kommt ein konkreter Präzedenzfall. Österreich ist mit einer ähnlichen Indexierung von Familienleistungen bereits vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Der EuGH entschied 2022, dass eine Anpassung nach dem Preisniveau im Wohnstaat der Kinder gegen EU-Recht verstößt. Eine deutsche Regelung müsste sich deshalb an sehr engen europarechtlichen Grenzen messen lassen.
Missbrauch bekämpfen ist etwas anderes als pauschal kürzen
Politisch wird das Thema leicht vermischt. Es gibt einen legitimen staatlichen Auftrag, Sozialleistungsbetrug zu verhindern. Wer mit Scheinverträgen, falschen Wohnsitzen oder manipulierten Angaben Leistungen erschleicht, muss konsequent verfolgt werden. Das schützt auch diejenigen, die tatsächlich hilfebedürftig sind und rechtmäßig Leistungen beziehen.
Etwas anderes wäre eine pauschale Einschränkung für EU-Bürger, die tatsächlich in Deutschland arbeiten. Hier greift das europäische Gleichbehandlungsrecht. Wer als Arbeitnehmer gilt, darf beim Zugang zu sozialen Leistungen grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden, nur weil er aus einem anderen EU-Staat kommt.
Realistisch wäre deshalb eher eine schärfere Prüfung. Ist die Beschäftigung echt? Wird tatsächlich gearbeitet? Passt der Lohn zur Tätigkeit? Gibt es Hinweise auf Scheinarbeit, Mietwucher oder organisierte Ausbeutung? Solche Kontrollen wären rechtlich deutlich tragfähiger als eine pauschale Leistungskürzung für EU-Bürger.
Was sich jetzt ändern könnte
Kurzfristig ist vor allem mit politischen Prüfaufträgen zu rechnen. Die Innenminister können keine Änderung des SGB II im Alleingang beschließen. Zuständig wären Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Zudem müsste jede Änderung mit EU-Recht vereinbar sein.
Trotzdem ist die Debatte wichtig. Sie zeigt, dass sich der politische Druck auf das Bürgergeld und das neue Grundsicherungsgeld weiter erhöht. Nach strengeren Sanktionen, schärferen Mitwirkungspflichten und Änderungen beim Schonvermögen rückt nun der Zugang von EU-Bürgern stärker in den Fokus.
Der Staat kann und muss Leistungsmissbrauch bekämpfen. Er muss dabei aber sauber unterscheiden zwischen echten Betrugsfällen, ausbeuterischen Strukturen und Menschen, die in Deutschland arbeiten und trotzdem nicht genug verdienen. Wer diese Unterschiede verwischt, macht aus einem rechtlichen Problem eine pauschale Stimmungskampagne.