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Elterngeld-Kürzung trifft eine Leistung, die seit 2007 nicht erhöht wurde

Die Bundesregierung sucht nach Einsparmöglichkeiten. Dabei steht auch das Elterngeld zur Debatte. Diskutiert werden niedrigere Leistungen, eine veränderte Lohnersatzrate oder eine kürzere Bezugsdauer. Beschlossen ist bislang nichts. Interessant ist die Debatte trotzdem: Der Höchstbetrag beim Basiselterngeld liegt seit Einführung der Leistung im Jahr 2007 unverändert bei 1.800 Euro im Monat und auch der Mindestsatz von 300 Euro wurde seitdem nicht erhöht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Elterngeld stehen Einsparungen im Raum – unter anderem über Leistungshöhe, Lohnersatzrate oder Bezugsdauer.
  • Der Höchstbetrag liegt seit 2007 unverändert bei 1.800 Euro monatlich.
  • Auch der Mindestsatz liegt seit 2007 unverändert bei 300 Euro monatlich.
  • Nach der Nettolohnentwicklung hätte sich der Höchstbetrag bis 2025 auf rund 3.160 Euro entwickelt.
  • Nach reiner Inflationsfortschreibung läge er bei rund 2.590 Euro.
  • 2024 erreichten laut Destatis 17 Prozent der Eltern im ersten Elterngeldmonat den Höchstbetrag. 21 Prozent erhielten den Mindestbetrag.
  • Die geplante Bezugsdauer lag 2025 bei Frauen bei 14,9 Monaten, bei Männern bei 3,8 Monaten. Bei den Männern hat sich dieser Wert seit Jahren kaum verändert.
  • Bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird Elterngeld grundsätzlich angerechnet. Ein Vorteil bleibt vor allem dann, wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde.
  • Der Freibetrag bei Sozialleistungen ist an den Mindestbetrag gekoppelt – und damit ebenfalls seit 2007 unverändert. Sein realer Wert ist seitdem um rund ein Drittel gesunken.
  • Wenn die Reform über mehr „Partnerschaftlichkeit“ läuft, würde der Staat stärker über Geld steuern, wie Eltern Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung untereinander aufteilen.

Familienministerium soll sparen

Auslöser der aktuellen Debatte sind die Haushaltsplanungen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Ressorts zu Einsparungen aufgefordert. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) steht damit auch beim Elterngeld unter Druck. Laut Berichten geht es um Einsparungen beim Elterngeld. Als mögliche Stellschrauben werden unter anderem die Höhe der Leistung, die Lohnersatzrate und die Bezugsdauer genannt. Prien erklärte zugleich, sie werde „um jeden Cent kämpfen“.

Aus der SPD kommt Widerstand gegen pauschale Einschnitte. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte dem „Spiegel“, Familienpolitik dürfe kein „Steinbruch für kurzfristige Haushaltskonsolidierung“ sein (Tagesspiegel). Reformen am Elterngeld seien möglich, wenn sie mehr partnerschaftliche Gleichberechtigung förderten. Pauschale Kürzungen sollten vermieden werden.

Das ist auch deshalb auffällig, weil Union und SPD im Koalitionsvertrag eigentlich eine andere Richtung vereinbart haben. Dort heißt es, das Elterngeld solle durch mehr Anreize für Partnerschaftlichkeit weiterentwickelt werden, unter anderem durch höhere Lohnersatzraten sowie eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate. Außerdem sollen Einkommensgrenze, Mindestbetrag und Höchstbetrag spürbar angehoben werden.

Seit 2007 unverändert: 300 bis 1.800 Euro

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Elterngeld Plus liegt zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Die Höhe orientiert sich am wegfallenden Erwerbseinkommen nach der Geburt. In der Regel ersetzt das Elterngeld 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, bei niedrigen Einkommen kann die Ersatzrate höher liegen (Familienportal des Bundes).

Der Betrag selbst wurde seit 2007 nicht angepasst. Verändert wurde vor allem das Regelwerk. Heute hängt die tatsächliche Leistung davon ab, ob Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus genutzt wird, ob während des Bezugs Einkommen erzielt wird, ob andere Sozialleistungen bezogen werden und ob Zusatzregelungen wie Mehrlingszuschlag oder Geschwisterbonus greifen. Die Berechnung ist damit komplexer geworden, während Mindest- und Höchstbetrag unverändert blieben.

Grafik: So stark ist der Höchstbetrag zurückgefallen

Wäre der Höchstbetrag seit 2007 mit der Nettolohnentwicklung gestiegen, hätte er sich bis 2025 auf rund 3.160 Euro monatlich entwickelt. Bei einer reinen Inflationsfortschreibung läge er bei rund 2.590 Euro. Tatsächlich gilt weiter die Grenze von 1.800 Euro.

liniendiagramm elterngeld hoechstsatz 2007 2025

Der Elterngeld-Höchstbetrag liegt seit 2007 unverändert bei 1.800 Euro. Nach Nettolohnentwicklung hätte er sich bis 2025 auf rund 3.160 Euro entwickelt, nach Inflation auf rund 2.590 Euro.

Die Grafik zeigt nicht, dass es eine gesetzliche Pflicht zur Dynamisierung gäbe. Sie zeigt aber, wie stark der feste Betrag gegenüber Löhnen und Preisen an Wert verloren hat.

Auch der Mindestsatz wurde nicht erhöht

Der Blick allein auf den Höchstbetrag greift zu kurz. Denn nicht alle Eltern erreichen die Grenze von 1.800 Euro. Nach Destatis-Daten hatten 2024 im ersten Elterngeldmonat 17 Prozent der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag. Bei Vätern waren es 32 Prozent, bei Müttern 12 Prozent. Den Mindestbetrag erhielten 21 Prozent der Eltern – bei Vätern 7 Prozent, bei Müttern gut ein Viertel.

Damit betrifft der eingefrorene Höchstbetrag vor allem Eltern mit höherem vorherigem Erwerbseinkommen. Der ebenfalls eingefrorene Mindestsatz trifft dagegen Eltern mit keinem oder niedrigem Einkommen. Gerade deshalb ist die Debatte breiter als die Frage, ob 1.800 Euro im Monat „viel“ oder „wenig“ sind. Beide Betragsgrenzen stammen im Kern aus dem Jahr 2007.

Konsequent ist deshalb ein zweiter Blick auf den Mindestbetrag. Würde er von 300 Euro seit 2007 mit der Inflation fortgeschrieben, läge er 2025 bei rund 432 Euro. Hätte sich der Mindestbetrag im selben Tempo wie der Regelsatz für Alleinstehende entwickelt – der von 345 Euro im Jahr 2005 auf heute 563 Euro angestiegen ist –, läge er bei rund 487 Euro. Tatsächlich liegt er weiter bei 300 Euro.

liniendiagramm elterngeld mindestbetrag 2007 2025

Auch der Elterngeld-Mindestbetrag liegt seit 2007 unverändert bei 300 Euro. Nach Inflation hätte er sich bis 2025 auf rund 432 Euro entwickelt. Hätte er sich analog zur Wachstumsrate des Regelsatzes für Alleinstehende entwickelt, läge er bei rund 487 Euro.

Methodischer Hinweis: Der Vergleich zur Regelsatzentwicklung ist keine „Fortschreibung“ im Sinne einer Inflations- oder Lohnindexierung. Er zeigt aber, dass der Staat seine eigene Sockelleistung für Menschen ohne Erwerbseinkommen – den Regelsatz – seit 2007 mehrfach angepasst hat, den Mindestbetrag des Elterngeldes hingegen nicht.

CDU grenzte Elterngeld früher von einer „Gebärprämie“ ab

Die Debatte über Sozialleistungen ist nicht neu. Schon 2010 wurde politisch darüber gestritten, ob Elterngeld bei Hartz IV angerechnet werden soll. Die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) verteidigte in ihrer Bundestagsrede vom 25. November 2010 die Anrechnung mit klaren Worten: „Das Elterngeld ist keine Gebärprämie.“ Und weiter: „Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bekommen, aber vor der Geburt eines Kindes als Aufstocker gearbeitet haben, bekommen weiterhin Elterngeld. Das heißt, derjenige, der vor der Geburt des Kindes gearbeitet hat, steht besser da als der, der nicht gearbeitet hat.“

Aus der Unionslinie folgte damit ausdrücklich: Wer vor der Geburt gearbeitet hat, sollte besser dastehen als jemand ohne vorheriges Erwerbseinkommen. Genau dieser Punkt ist für die aktuelle Debatte wichtig. Denn fachlich ist das Elterngeld keine allgemeine Sozialprämie. Es wurde 2007 als Einkommensersatzleistung eingeführt. Der Bundestag beschrieb den Kern des Elterngeldes damals als Ersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro.

Wenn heute ausgerechnet beim Elterngeld gespart wird, trifft das deshalb nicht irgendeinen beliebigen Sozialtransfer. Zur Debatte steht eine Leistung, die politisch und rechtlich eng an Erwerbseinkommen vor der Geburt gekoppelt ist.

Bei Bürgergeld bleibt Elterngeld meist nicht zusätzlich

Auch der häufige Verweis auf Sozialleistungen trägt beim Elterngeld nur begrenzt. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann zwar Elterngeld erhalten. Es wird aber grundsätzlich vollständig als Einkommen angerechnet. Ein Freibetrag bleibt nur, wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde. Dieser Freibetrag beträgt höchstens 300 Euro beim Basiselterngeld und höchstens 150 Euro beim Elterngeld Plus.

So wird Elterngeld beim Bürgergeld angerechnet

Das bedeutet: Wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat und Bürgergeld bezieht, hat vom Elterngeld in der Regel keinen vollen zusätzlichen Betrag. Wer vorher gearbeitet hat, erhält dagegen eine Entgeltersatzleistung – allerdings gedeckelt.

Hinzu kommt ein Punkt, der in der Debatte selten genannt wird: Dieser Freibetrag ist an den Mindestbetrag des Elterngeldes gekoppelt – und damit ebenfalls seit 2007 unverändert. Inflationsbereinigt entspräche der Wert von 300 Euro heute rund 432 Euro, beim Elterngeld Plus läge der Freibetrag bei rund 216 statt 150 Euro. Während die Anrechnungslogik gleich geblieben ist, ist der reale Vorteil, den Eltern mit Erwerbsbiografie aus dieser Regelung ziehen, über die Jahre stetig geschrumpft.

Damit spricht die frühere CDU-Abgrenzung gegen eine verkürzte Debatte. Elterngeld ist gerade keine Leistung, die Sozialleistungsempfänger ohne Erwerbseinkommen zusätzlich in voller Höhe erhalten. Es ist eine Leistung, die vorherige Erwerbsarbeit besonders berücksichtigt – wenn auch mit einem Vorteil, der real seit fast zwei Jahrzehnten schrumpft.

Bezugsdauer: Frauen planen 14,9 Monate, Männer nur 3,8

Eine zweite zentrale Stellschraube der Reformdebatte ist die Bezugsdauer. Hier zeigt die Elterngeldstatistik 2025 ein Bild, das in der Kürzungsdebatte nicht ignoriert werden sollte. Die durchschnittlich geplante Bezugsdauer lag 2025 bei Frauen unverändert bei 14,9 Monaten, bei Männern dagegen bei lediglich 3,8 Monaten. Der Wert der Männer ist im Vergleich der vergangenen Jahre nahezu konstant geblieben (2024: 3,8 Monate; 2023: 3,7 Monate).

Das ist relevant, weil eine pauschale Verkürzung der Bezugsdauer in der Praxis vor allem Frauen treffen würde. Die geplante Bezugsdauer der Männer ist bereits so kurz, dass dort kaum Kürzungspotenzial besteht. Bei Frauen liegt sie dagegen mehr als dreieinhalb Mal so hoch. Eine pauschale Deckelung wirkt deshalb nicht geschlechtsneutral. Sie wirkt asymmetrisch – und zwar in der Logik genau gegen das im Koalitionsvertrag genannte Ziel der Partnerschaftlichkeit.

„Partnerschaftlichkeit“ heißt auch staatliche Lenkung

Eine weitere Stellschraube ist die sogenannte Partnerschaftlichkeit. Der Begriff klingt weich, hat aber konkrete Folgen. Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich von mehr Anreizen für Partnerschaftlichkeit die Rede, insbesondere von mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung. Erreicht werden soll das durch höhere Lohnersatzraten sowie eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate.

Das ist nicht neutral. Der Staat schreibt Eltern zwar nicht direkt vor, wer wie lange zu Hause bleiben muss. Er kann aber Geld und Bezugsmonate an eine politisch gewünschte Aufteilung knüpfen. Eltern bleiben formal frei in ihrer Entscheidung. Wer die gewünschte Aufteilung nicht erfüllt, müsste dann aber mit weniger Leistung oder weniger Monaten rechnen.

Damit wird das Elterngeld stärker zu einem Steuerungsinstrument. Es geht nicht nur um die Frage, wie hoch der Staat den Einkommensausfall nach der Geburt ersetzt. Es geht auch darum, welche innerfamiliäre Aufteilung von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung finanziell belohnt wird.

Das kann sinnvoll sein, wenn zusätzliche Leistungen echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Problematisch wird es aber, wenn bisherige Ansprüche faktisch gekürzt werden, weil Familien die politisch gewünschte Aufteilung nicht leisten können. Viele Eltern entscheiden nicht aus Bequemlichkeit gegen eine gleichmäßige Aufteilung, sondern wegen Einkommen, Arbeitgeberdruck, Selbständigkeit, Stillzeit, Gesundheit, fehlender Betreuung oder finanzieller Risiken.

Auffällig ist auch, wie wenig die bisher bestehenden Anreize zur partnerschaftlichen Aufteilung tatsächlich greifen. Den Partnerschaftsbonus, der gemeinsame Teilzeitarbeit beider Eltern fördern soll, haben 2025 nur rund 53.700 Beziehende eingeplant. Das sind 3,3 Prozent aller Elterngeld-Beziehenden in Deutschland. Wenn der bestehende Anreiz von der überwiegenden Mehrheit nicht genutzt wird, ist nicht offensichtlich, dass eine stärkere Bindung der Leistung an partnerschaftliche Aufteilung diese Quote erhöht. Möglich ist auch das Gegenteil: dass Eltern, die ohnehin keine gleichmäßige Aufteilung leisten können, schlicht weniger Elterngeld bekommen.

Einkommensgrenzen wurden deutlich verschärft

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der in der Debatte oft untergeht: Nicht nur Mindest- und Höchstbetrag sind unverändert. Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen für den Anspruch in den vergangenen Jahren gesenkt.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 wurde die Grenze des zu versteuernden Einkommens auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt sie bei 175.000 Euro – für Paare und Alleinerziehende. Zuvor galt für Geburten ab September 2021 bis Ende März 2024 eine Grenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Das ist für gut verdienende Arbeitnehmer ein härterer Eingriff als der eingefrorene Höchstbetrag allein. Wer oberhalb der Grenze liegt, verliert den Anspruch vollständig. Wer darunter liegt, bleibt im System, aber weiterhin mit einem Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Andere Familienleistungen wurden erhöht

Zur fairen Einordnung gehört: Nicht alle Familienleistungen wurden seit 2007 eingefroren. Das Kindergeld wurde mehrfach erhöht. Auch weitere familienbezogene Leistungen und steuerliche Entlastungen wurden angepasst. Der Befund lautet also nicht, der Staat habe seit 2007 nichts für Familien getan.

Gerade deshalb fällt das Elterngeld auf. Es ist keine allgemeine Familienleistung wie das Kindergeld, sondern soll einen konkreten Einkommensausfall nach der Geburt abfedern. Trotzdem wurden Mindest- und Höchstbetrag seit Einführung nicht erhöht.

2025 bezogen rund 1,61 Millionen Menschen Elterngeld

Nach Angaben von Destatis erhielten 2025 rund 1,61 Millionen Menschen Elterngeld. Das waren rund 62.000 weniger als 2024. Die Zahl sank damit im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 Prozent niedriger als 2021. Destatis verweist dabei auch auf den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren.

Das macht die aktuelle Diskussion politisch sensibel. Deutschland debattiert über niedrige Geburtenzahlen, Fachkräftemangel und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Gleichzeitig steht eine Leistung zur Disposition, die Eltern nach der Geburt vor einem Teil des Einkommensverlusts schützen soll.

Debatte über Kürzungen statt über Dynamisierung

Die geplante Reform sollte laut Koalitionsvertrag eigentlich in Richtung höherer Beträge, stärkerer Partnerschaftlichkeit und flexiblerer Regeln gehen. Nun wird vor allem über Einsparungen gesprochen. Das ist der Kern der politischen Spannung.

Sachlich lässt sich festhalten: Der Höchstbetrag des Elterngeldes wurde seit 2007 nicht erhöht. Der Mindestsatz ebenfalls nicht. Die Einkommensgrenzen wurden gesenkt. Die Inflation hat den realen Wert beider Beträge zusätzlich gemindert. Die Berechnung wurde komplexer. Und nun wird zusätzlich über Kürzungen oder eine stärkere Bindung an bestimmte Aufteilungsmodelle diskutiert.

Damit steht nicht nur eine einzelne Familienleistung unter Druck. Zur Debatte steht eine Leistung, die Erwerbsarbeit vor der Geburt ausdrücklich berücksichtigt und den Einkommensausfall nach der Geburt zumindest teilweise ausgleichen soll – zugleich aber immer stärker dafür genutzt wird, politisch gewünschte Familienmodelle finanziell zu steuern.