Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) arbeitet an einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung. Erste Entwürfe, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland aus Koalitionskreisen zugespielt wurden, zeigen: Die Pläne laufen auf erhebliche Mehrbelastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hinaus – und auf einen deutlichen Rückzug der Versicherung aus der Finanzierung.
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Sechs Milliarden Euro Loch – und die Rechnung zahlen die Schwächsten
Die Pflegeversicherung steckt in einer tiefen Finanzkrise. Allein für 2027 rechnet Warken mit einem Defizit von sechs Milliarden Euro. Das System befinde sich „in Schieflage“, erklärte die Ministerin – sie habe es „in einem katastrophalen Zustand übernommen“. Bis Mitte Mai will sie einen formellen Reformentwurf vorlegen.
Was bisher aus den Koalitionskreisen durchgesickert ist, lässt wenig Interpretationsspielraum: Die geplanten Maßnahmen sind im Kern Leistungskürzungen – verpackt in bürokratische Umstrukturierungen.
Zuschläge werden gestreckt: Heimbewohner zahlen länger mehr
Pflegeheimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 haben nach § 43c SGB XI Anspruch auf gestaffelte Leistungszuschläge, die ihren Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer schrittweise senken. Die Zuschläge steigen aktuell nach 12, 24 und 36 Monaten auf die jeweils nächste Stufe. Nach den vorliegenden Entwürfen sollen diese Fristen deutlich verlängert werden:
| Zuschlag | Bisher | Geplant |
|---|---|---|
| 30 % | nach 12 Monaten | nach 18 Monaten |
| 50 % | nach 24 Monaten | nach 36 Monaten |
| 75 % | nach 36 Monaten | nach 54 Monaten |
Im Klartext: Wer heute nach drei Jahren den vollen Entlastungszuschlag von 75 Prozent erhält, müsste künftig viereinhalb Jahre warten. Die Pflegeversicherung spart dadurch Ausgaben in Milliardenhöhe – auf Kosten der Bewohner, die in dieser Zeit höhere Eigenanteile schultern müssen.
Thomas Knieling, Chef des Verbands der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), beklagte gegenüber t-online, die Reformüberlegungen zeigten, wie die politisch gewollte Tarifpflicht und die daraus folgende Kostensteigerung „zum Bumerang für Pflegebedürftige“ werden. Schon heute seien die Eigenanteile hoch und für viele kaum tragbar. Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, warnte, Betroffene würden mit einer solchen Reform noch schneller in der Armutsfalle landen und die Kommunen an der Sozialhilfe ersticken. Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, nannte die geplante Streckung der Zuschläge eine „unzumutbare Mehrbelastung und einen Schlag ins Gesicht für Betroffene und ihre Angehörigen“.
Armutsfalle Pflege – Eigenanteil muss gedeckelt werden
Strengere Pflegegrad-Einstufung: Weniger Menschen gelten als pflegebedürftig
Mindestens ebenso weitreichend ist ein zweiter geplanter Eingriff: Die Anforderungen für die Pflegegrade 1, 2 und 3 sollen angehoben werden. Wer künftig als pflegebedürftig anerkannt werden will, muss einen höheren Grad an Einschränkung nachweisen.
Das klingt nach einer technischen Anpassung, ist in der Wirkung aber eine massive Kürzung: Tausende Menschen, die heute Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, würden schlicht nicht mehr als pflegebedürftig eingestuft – und damit aus dem System fallen, ohne dass sich ihre tatsächliche Situation verändert hätte. Die Ausgaben der Versicherung sinken, die Belastung für Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen steigt.
Das Muster kennt man schon – aus der GKV
Die Parallelen zur gleichzeitig laufenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sind unübersehbar. Auch dort setzt Warken auf Einsparungen, die vor allem Versicherte treffen: geringeres Krankengeld, weniger erstattungsfähige Behandlungen, Streichung von Leistungen wie Homöopathie.
Bei der Pflegereform greift das Ministerium zu denselben Instrumenten: Die beitragsfreie Familienversicherung soll eingeschränkt werden. Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, sollen künftig einen zusätzlichen Beitrag von 0,7 Prozent an die Pflegeversicherung entrichten – analog zu den Plänen in der GKV. Zudem ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um mindestens 300 Euro vorgesehen, die Gutverdiener stärker belasten soll.
Krankenkassen-Reform: Höhere Kosten, weniger Leistungen – was Versicherten droht
Kürzungen mit anderem Namen
Warken betont, man werde Pflegebedürftige „nicht alleinlassen“ und die Reformen dienten der „nachhaltigen Sicherung der Versorgung“. Doch was die Entwürfe konkret vorsehen, ist eine andere Sprache: Wer krank und pflegebedürftig ist, bekommt später weniger – oder wird gar nicht erst als pflegebedürftig anerkannt. Wer im Heim lebt, zahlt länger den vollen Eigenanteil.
Der politische Rahmen ist vertraut: Ein Finanzloch wird geschlossen, indem Leistungen faktisch beschnitten werden – nicht durch strukturelle Effizienzgewinne, sondern durch höhere Hürden und gestreckte Fristen für die Schwächsten.
Mitte Mai 2026 soll der offizielle Reformentwurf auf dem Tisch liegen.
