Für viele Menschen bedeutet die Vorweihnachtszeit Vorfreude, Lichter und Geschenke. Für Millionen Haushalte in Deutschland ist der Dezember aber vor allem der Monat mit dem größten finanziellen Druck. Wenn das Geld schon für Lebensmittel knapp ist, werden Wünsche von Kindern oder die Fahrt zur Familie schnell zur unüberwindbaren Hürde.
Der Verein Sanktionsfrei e. V. will das auch 2025 nicht einfach hinnehmen und startet ab heute, den 2. Dezember 2025 deshalb wieder erneut die xMas-Aktion. Verlost werden jeweils 150 Euro an Menschen im Bürgergeld-, Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungsbezug – zum Start legt der Verein bereits 3.000 Euro in den Spendentopf. Die Teilnahme ist kostenlos.
Update 11.12.2025 (12:00 Uhr): Die Aktion ist beendet. Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
Update 11.12.2025 (11:00 Uhr): Kurz vor Schluss der Aktion sind bereits laut Angaben von Sanktionsfrei 121.867 Euro im Spendentopf, was eine Hilfe für 812 Leistungsempfänger bedeutet. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr kam eine Gesamtsumme an Spenden in Höhe von 68.000 Euro zusammen – damit hat sich das Projekt dieses Jahr bisher fast verdoppelt.
Inhaltsverzeichnis
Warum dieser Bonus mehr ist als nur Geld
Die Regelsätze im Bürgergeld und in der Grundsicherung sind auf das Existenzminimum ausgelegt. Sonderausgaben für Weihnachten, ein gemeinsames Essen oder ein Geschenk unter dem Baum sind darin praktisch nicht vorgesehen. Die 150 Euro Weihnachtsbonus können für Gewinner den Unterschied machen, ob es ein richtiges Weihnachtsfest gibt oder nicht. Es geht um mehr als nur den Betrag – es geht um ein Stück Teilhabe.
Wer kann teilnehmen
Teilnahmeberechtigt sind Menschen, die
- in Deutschland wohnen
- mindestens 16 Jahre alt sind
- und aktuell Bürgergeld, eine andere Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
Voraussetzung ist außerdem ein Konto mit Bankkarte im SEPA-Raum. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können nur über eine sorgeberechtigte Person teilnehmen.
Wichtig für Bedarfsgemeinschaften
Sanktionsfrei spricht von Haushalten, in der Anmeldemaske steht zusätzlich ausdrücklich: Pro Bedarfsgemeinschaft darf sich nur eine Person anmelden. In der Praxis heißt das
Es genügt eine Anmeldung pro BG-Nummer
Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sollte sich absprechen, wer die Anmeldung übernimmt. Mehrfachanmeldungen aus derselben BG können als Doppelteilnahme gewertet und ausgeschlossen werden
Aktionszeitraum
Die Aktion ist zeitlich klar begrenzt.
- Anmeldung möglich vom 2. Dezember 2025 bis 11. Dezember 2025 um 12 Uhr mittags
- Auslosung der Empfänger am 11. Dezember 2025 nach Teilnahmeschluss
Nach diesem Zeitpunkt sind keine neuen Anmeldungen mehr möglich
So funktioniert die Anmeldung
Der Anmeldeprozess ist bewusst zweistufig gehalten, damit die Hürden niedrig bleiben.
Schritt 1 – Registrierung
Auf der Aktionsseite von Sanktionsfrei trägst du zunächst nur ein
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
Außerdem musst du bestätigen, dass du aktuell Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehst und die Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzbestimmungen gelesen hast.
Nach dem Absenden bekommst du eine E-Mail mit einem Bestätigungscode. Diesen Code gibst du auf der Webseite ein. Erst dann ist deine Teilnahme abgeschlossen. Bitte achte darauf, eine gültige Email-Adresse einzutragen, da der Bestätigungscode für die Aktion wichtig ist.
Die Empfänger werden nach Teilnahmeschluss per Zufall ausgelost.
Schritt 2 – Nachweise nur für Gewinner
Nach dem 11. Dezember 2025 (Teilnahmeschluss) werden aus allen gültigen Anmeldungen per Zufallsverfahren die Empfänger des Weihnachtsbonus ermittelt. Nur wer ausgelost wurde, erhält eine E-Mail von Sanktionsfrei. Diese Mail enthält einen persönlichen Link zu einem Formular. Über dieses Formular müssen innerhalb einer Woche ein aktueller Bewilligungsbescheid über Bürgergeld oder andere Sozialleistungen und ein Foto der eigenen Bankkarte hochgeladen werden, auf dem Name und IBAN erkennbar sind
Die Unterlagen dienen dazu, Identität und Leistungsbezug zu prüfen und Mehrfachteilnahmen zu verhindern. Sanktionsfrei behält sich vor, in Einzelfällen weitere Unterlagen wie einen Ausweis oder eine kurze Video-Ident-Prüfung zu verlangen.
Auszahlung und Rechtslage
Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise zahlt Sanktionsfrei den Bonus aus.
- Wer Bürgergeld oder eine andere Grundsicherung erhält, bekommt 150 Euro per Überweisung auf das eigene Konto
- Wer Asylbewerberleistungen erhält, bekommt einen Gutschein im Wert von 150 Euro per E-Mail und keinen Geldbetrag
Die Zahlung erfolgt auf Grundlage des sogenannten Tafelparagrafen, § 11a Absatz 4 SGB II. Sanktionsfrei weist darauf hin, dass solche zusätzlich von einer gemeinnützigen Organisation gezahlten Leistungen nicht als Einkommen zählen sollen und deshalb nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden dürfen.
Kommt es trotzdem zu Problemen mit dem Jobcenter, stellt der Verein ein Schreiben zur Gemeinnützigkeit und zur rechtlichen Einordnung des Bonus zur Verfügung. Sollte das Jobcenter weiterhin auf einer Anrechnung bestehen, können nach Angaben von Sanktionsfrei Anwälte eingeschaltet werden. Für Personen im Asylbewerberleistungsbezug gilt diese Regelung des SGB II nicht, weshalb dort mit Gutscheinen gearbeitet wird.
Spenden und Unterstützung
Die Weihnachtsaktion ist vollständig spendenfinanziert. Sanktionsfrei legt selbst einen Starttopf von 3.000 Euro in die Aktion, womit bereits beim Start schon 20 Familien geholfen werden kann. Je mehr Geld hinzukommt, desto mehr Bedarfsgemeinschaften können 150 Euro erhalten.
Wer die Aktion unterstützen möchte, sollte die aktuelle Bankverbindung und alle weiteren Spendenwege direkt auf der Webseite des Vereins nachsehen. Wer die Arbeit von Sanktionsfrei dauerhaft stärken will, kann den Verein zusätzlich auch regelmäßig unterstützen, etwa als sogenannter Hartzbreaker mit einer monatlichen Spende, bereits heute sind nach Angaben des Vereins 2.420 Hartzbreaker dauerhaftes Spendenmitglied.
Weihnachtsbonus der vergangenen Jahre in Zahlen
Die xMas Aktion von Sanktionsfrei läuft inzwischen im fünften Jahr. In den vergangenen Jahren konnten dank Spenden jeweils große Summen an Menschen im Bürgergeld- und Grundsicherungsbezug verteilt werden.
- 2021 wurden rund 15.000 Euro gesammelt. Damit konnten 100 Menschen einen Weihnachtsbonus von jeweils 150 Euro erhalten.
- 2022 kamen insgesamt 31.150 Euro zusammen. Aus der Startsumme von 6.000 Euro und weiteren Spenden konnte Sanktionsfrei 208 Leistungsberechtigte mit je 150 Euro unterstützen.
- 2023 stieg der Spendentopf auf 42.700 Euro. Die Summe reichte aus, um 300 Menschen einen Weihnachtsbonus auszuzahlen.
- 2024 war die Aktion so erfolgreich wie nie zuvor. Rund 1.800 Spenderinnen und Spender stellten 68.000 Euro bereit. Damit konnten 454 Leistungsberechtigte jeweils 150 Euro erhalten.
Der Weihnachtsbonus 2025 knüpft direkt an diese Entwicklung an. Wie viele Menschen in diesem Jahr erreicht werden, hängt erneut davon ab, wie voll der Spendentopf bis zur Auslosung am 11. Dezember gefüllt wird.
Häufige gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann beim Weihnachtsbonus 2025 teilnehmen?
Teilnehmen können Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 16 Jahre alt sind und aktuell Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Je Bedarfsgemeinschaft ist nur eine Anmeldung möglich.
Wie lange läuft die Aktion und bis wann kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung ist vom 2. Dezember 2025 bis zum 11. Dezember 2025 um 12 Uhr mittags möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Formular bei Sanktionsfrei e.V. auf der Webseite. Direkt im Anschluss an den Teilnahmeschluss werden die Empfänger des Weihnachtsbonus per Zufallsverfahren ausgelost.
Wird der Weihnachtsbonus auf Bürgergeld oder Grundsicherung angerechnet?
Sanktionsfrei zahlt den Bonus auf Grundlage des sogenannten Tafelparagrafen, § 11a Absatz 4 SGB II. Nach dieser Rechtsgrundlage sollen Leistungen einer gemeinnützigen Organisation wie Sanktionsfrei nicht als Einkommen gelten und daher nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Falls ein Jobcenter den Bonus trotzdem anrechnen will, stellt der Verein ein schriftliches Erklärungsschreiben zur Verfügung und kann rechtliche Unterstützung vermitteln. Für Personen im Asylbewerberleistungsbezug gilt diese Regelung des SGB II nicht, weshalb hier ein Gutschein statt einer Geldzahlung vergeben wird.
Muss ich meinen Leistungsbescheid direkt bei der Anmeldung hochladen?
Nein. Bei der Registrierung werden zunächst nur Name, E-Mail, Geburtsdatum und die Bestätigung des Leistungsbezugs abgefragt. Erst wenn du ausgelost wurdest und eine Gewinnmail bekommst, musst du innerhalb einer Frist deinen aktuellen Bescheid und ein Foto deiner Bankkarte hochladen.
Wie kann ich die Aktion xMas-Aktion mit Spenden unterstützen?
Die Weihnachtsaktion wird vollständig aus Spenden finanziert. Jeder Euro erhöht den Topf und damit die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die 150 Euro erhalten können. Wenn du unterstützen möchtest, findest du auf der Webseite von Sanktionsfrei unter „Support“ alle aktuellen Möglichkeiten, zum Beispiel einmalige Spenden oder eine regelmäßige Unterstützung als sogenannter Hartzbreaker. Dort stehen auch die jeweils gültige Bankverbindung und alternative Zahlwege. Nutze für Spenden immer nur die offiziellen Angaben von Sanktionsfrei und übernimm keine Kontodaten aus Drittseiten, damit deine Hilfe sicher ankommt.
