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Bürgergeld Darlehen beim Jobcenter beantragen

Eine kaputte Waschmaschine, eine notwendige Reparatur oder eine drohende Stromsperre kann Leistungsempfänger finanziell überfordern. Reicht der Bürgergeld-Regelsatz für eine unaufschiebbare Ausgabe nicht aus und lässt sich der Bedarf auch nicht anderweitig decken, kann das Jobcenter mit einem zinsfreien Darlehen helfen.

Seit dem 1. Juli 2026 heißt Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Die bisherigen Vorschriften zu Darlehen des Jobcenters gelten weiterhin.

Darlehen vom Jobcenter

In einer akuten Notsituation besteht Anspruch auf ein Jobcenter-Darlehen, wenn eine notwendige Ausgabe eigentlich aus dem Regelbedarf bezahlt werden müsste, der konkrete Bedarf jedoch unabweisbar ist und nicht anderweitig gedeckt werden kann. Sind diese Voraussetzungen nachgewiesen, erbringt das Jobcenter die erforderliche Leistung nach § 24 Abs. 1 SGB II als Sach- oder Geldleistung und gewährt ein entsprechendes zinsfreies Darlehen.

Wichtig zum Vermögen: Für ein Darlehen gelten andere Maßstäbe als für den laufenden Leistungsanspruch. Nach § 42a Abs. 1 Satz 1 SGB II müssen verfügbare Rücklagen wie Bargeld oder Kontoguthaben zunächst für den konkreten Bedarf eingesetzt werden, auch wenn sie innerhalb des allgemeinen Vermögensfreibetrags liegen. Wer beispielsweise 2.000 Euro auf dem Konto hat und 600 Euro für eine dringend notwendige Anschaffung benötigt, muss diese grundsätzlich selbst bezahlen. Eine Übersicht über die aktuellen Freibeträge und die übrigen Schutzregelungen bietet unser Ratgeber zum Schonvermögen beim Bürgergeld.

Das Jobcenter kann außerdem prüfen, ob sich der Bedarf auf eine günstigere und zumutbare Weise decken lässt, etwa durch die Reparatur des vorhandenen Geräts oder den Kauf eines geeigneten gebrauchten Modells.

Mietkaution als Darlehen: Auch eine Mietkaution kann das Jobcenter übernehmen. Die Übernahme richtet sich jedoch nicht nach § 24 SGB II, sondern nach § 22 Abs. 6 SGB II und setzt grundsätzlich eine vorherige Zusicherung des zuständigen Jobcenters voraus. Wird die Mietkaution übernommen, erfolgt dies in der Regel als zinsfreies Darlehen.

Wann liegt eine akute Notsituation vor?

Eine akute Notsituation bzw. ein unabweisbarer Bedarf ergibt sich beispielsweise, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputtgegangen sind und repariert oder neu angeschafft werden müssen. Ebenso sehen die Fachlichen Hinweise der Jobcenter einen unabweisbaren Bedarf bei der Beschaffung von Winterkleidung für heranwachsende Kinder vor, bei Diebstahl, Brand sowie Verlust.

Auch eine drohende Stromsperre aufgrund von Stromschulden kann ein solches Darlehen rechtfertigen – aber erst, wenn die Stromsperre vom Versorger bereits angedroht wurde und keine anderen Möglichkeiten zur Vermeidung, bspw. Ratenzahlungsvereinbarung, Abhilfe schaffen können.

Voraussetzungen für ein Jobcenter Darlehen

  • Das Darlehen ist absolut notwendig
  • Der Bedarf am Darlehen ist unabweisbar (Das Darlehen ist aufgrund der Situation unumgänglich)
  • Es stehen keine eigenen finanziellen Mittel (Einkommen, Vermögen) zur Verfügung, der Bedarf kann auf keine andere Weise gedeckt werden (§ 42 a SGB II)

Beispiele für einen unabweisbaren Bedarf

  • Waschmaschine kaputt bzw. defekt. → Ohne Waschmaschine kann keine Wäsche gewaschen werden. Das Gerät wird unabdingbar im Haushalt benötigt.
  • Kühlschrank defekt. → Der Kühlschrank ist absolut notwendig, um Lebensmittel kühl zu lagern. Auf das Gerät kann nicht verzichtet werden!
  • Stromschulden / Stromkostennachzahlung, Stromsperre droht → Eine angekündigte Stromsperre kann die Übernahme der Stromschulden als Darlehen rechtfertigen, wenn sie unmittelbar bevorsteht und andere zumutbare Möglichkeiten wie eine Ratenzahlungsvereinbarung ausgeschöpft sind.
  • PKW defekt / muss neu angeschafft werden → Wird das Auto zwingend für die Aufnahme oder Erhaltung eines Arbeitsverhältnisses benötigt, kann das Jobcenter im Einzelfall ein Darlehen gewähren (LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015, Az. L 11 AS 676/15 B ER).
  • Neue Hose in Übergröße notwendig → Wenn aufgrund von massivem Übergewicht keine günstige Hose beim Discounter für wenig Geld besorgt werden kann, ist Bedarf unabweisbar (SG Bremen, 07.10.2009, Az. S 23 AS 1829/09 ER)
  • Neue Brille zum Ausgleich einer Sehschwäche → Handelt es sich um einen einmaligen und unabweisbaren Bedarf, kann die Finanzierung der Brille durch ein Darlehen infrage kommen. (LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013, Az. L 7 AS 138/13 B)

Beispiele für einen abweisbaren Bedarf

  • Fernseher defekt. → Ein neuer Fernseher wird nicht unabdingbar im Haushalt benötigt. Das grundrechtlich verbürgte Informationsbedürfnis kann per Radio befriedig werden (SG Bremen, 11.01.2011, S 24 SO 323/10 ER). Mögliche Lösung: Einen gebrauchten, alten TV für wenig Geld anschaffen und diesen ohne Darlehen bezahlen.
  • Geschirrspüler defekt. → Ein Geschirrspüler wird nicht unabdingbar im Haushalt benötigt. Geschirr kann per Hand abgewaschen werden.
  • Trockner soll neu angeschafft werden → Im Gegensatz zur Waschmaschine wird ein Wäschetrocker nicht unabdingbar im Haushalt benötigt. Wäsche kann auf der Wäscheleine trocknen

Antrag auf Darlehen beim Jobcenter stellen

Für einen Darlehensantrag ist kein bundesweit einheitliches Formular vorgeschrieben. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Aus dem Schreiben müssen der Grund für das Darlehen, die benötigte Höhe und die Dringlichkeit des Bedarfs hervorgehen. Belege wie Kostenvoranschläge, Rechnungen oder die Ankündigung einer Stromsperre sollten direkt beigefügt werden.

Bürgergeld Darlehen Antrag – Kostenloser Download

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Vorlage, um den Darlehensantrag zu erstellen:

Wichtig: Die Mustervorlage muss mit Ihren persönlichen Daten und an Ihre persönliche Situation angepasst werden.

Außerdem müssen dem Schreiben Belege beigefügt werden, die den Umstand bestätigen. Beispielsweise:

  • Bei drohender Stromsperre: Kopie der Stromabrechnung sowie die Androhung der Stromsperre des Versorgers
  • Wenn neues Haushaltsgerät benötigt wird: Preisnachweis des neuen Wunschgeräts
  • Außerdem: Nachweis, dass keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (Kopie vom Kontoauszug)

Darlehensantrag nachweisbar einreichen

Wer bereits Grundsicherungsgeld bezieht, kann den Antrag und die erforderlichen Nachweise über den Postfachservice von jobcenter.digital einreichen. Alternativ ist die Antragstellung schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Jobcenter möglich. Bei einer digitalen Einreichung sollte die Versandbestätigung gespeichert werden. Wer den Antrag persönlich abgibt, lässt sich den Eingang am besten auf einer Kopie bestätigen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Darlehensantrags?

Für die Bearbeitung eines Darlehensantrags gibt es keine gesetzlich festgelegte Dauer. Da das Darlehen einen akuten und unabweisbaren Bedarf abdecken soll, muss das Jobcenter entsprechend der Dringlichkeit entscheiden. Droht beispielsweise eine Stromsperre oder ist ein dringend benötigtes Haushaltsgerät ausgefallen, kann eine Entscheidung innerhalb weniger Tage erforderlich sein.

Die Notlage sollte bereits im Antrag deutlich beschrieben und durch geeignete Unterlagen belegt werden. Reagiert das Jobcenter nicht rechtzeitig und drohen dadurch erhebliche Nachteile, kann beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG beantragt werden. Dafür muss nicht erst eine bestimmte Bearbeitungszeit abgewartet werden.

Bleibt der Darlehensantrag dagegen über einen längeren Zeitraum unbearbeitet, kommt auch eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG infrage. Sie ist bei einem Antrag grundsätzlich erst nach sechs Monaten zulässig und verpflichtet das Jobcenter lediglich dazu, eine Entscheidung zu treffen. Eine Bewilligung des Darlehens lässt sich damit nicht unmittelbar erreichen.

Rückzahlung des Jobcenter Darlehens

Ausdrücklich erfolgt die Rückzahlung des Bürgergeld-Darlehens nur aus dem Regelsatz des Mitglieds bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, denen ein Darlehen bewilligt wurde. Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft dürfen durch die Aufrechnung nicht gemindert werden.

Die Rückzahlung des Darlehens ist in § 42a Abs. 2 SGB II gesetzlich geregelt und darf nicht abweichend erfolgen:

  • Solange der Hilfebedürftige Leistungen vom Jobcenter erhält, werden monatlich automatisch 5% des Regelsatzes einbehalten – und zwar so lange, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist.
  • Die Aufrechnung erfolgt ab dem Monat, der auf den Monat der Auszahlung folgt. Beispiel: Das Darlehen wird am 19.08.2026 ausgezahlt. Ab dem 01.09.2026 erhält der Hilfebedürftige 5% weniger Bürgergeld-Regelsatz.

Aufrechnungsverbot bei Sanktionen

Eine Aufrechnung des Regelsatzes in Höhe von 5% ist nach § 43 Abs. 3 SGB II ausgeschlossen, wenn der Hilfebedürftige bereits mit Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in Höhe von 30% des Regelsatzes belangt wird. Ist die Leistungsminderung geringer als 30%, so darf nur der Differenzbetrag zwischen der Sanktion und 30% mit dem Regelsatz aufgerechnet werden.

Mehrere Darlehen vom Jobcenter

Ein Hilfebedürftiger kann auch mehrere Darlehen vom Jobcenter erhalten. Für die Rückzahlung aller Darlehen werden insgesamt ebenfalls 5% einbehalten. Eine höhere Aufrechnung ist rechtswidrig (Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 42a SGB II, hier zu finden).

Rückzahlungsverpflichtung Darlehen – Bedarfsgemeinschaft

Die Rückzahlungsverpflichtung trifft alle Personen, die den Darlehensvertrag mit dem Jobcenter abgeschlossen haben (§ 42a, Abs. 1 SGB II). Dies kann grundsätzlich eine einzelne Person oder auch mehrere Personen der Bedarfsgemeinschaft sein. Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens sind alle Darlehensnehmer zur Rückzahlung verpflichtet.

Kinder / Minderjährige sind in der Regel von der Rückzahlungsverpflichtung ausgenommen. Kann dennoch eine Rückzahlungsverpflichtung als angemessen begründet werden, darf der Minderjährige höchstens nachrangig und nur für seinen Anteil in Anspruch genommen werden (fachliche Weisung der Arbeitsagentur für Arbeit zu § 42a SGB II Darlehen).

Beispiel:

  • Für den Kauf einer neuen Waschmaschine schließen die Volljährigen der Bedarfsgemeinschaft ein Darlehensvertrag mit dem Jobcenter ab
  • Zur BG gehören zwei Erwachsene und ein minderjähriges Kind (8 Jahre)
  • Die BG erhält zusammen den Regelsatz i. H. v. monatlich 1.402 Euro
  • Die Rückzahlungssumme darf lediglich vom Regelsatz der Erwachsenen abgezogen werden
  • 5% von 1.012 Euro = 50,60 Euro monatliche Darlehensrückzahlung

Rückzahlung nach Leistungsbezug

Wenn der Hilfebedürftige aus dem Leistungsbezug ausscheiden, ist der dann noch fällige restliche Darlehensbetrag sofort fällig (§ 42a Abs. 4 SGB II). Allerdings betrachtet das Jobcenter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hilfebedürftigen, sodass durchaus vereinbart werden kann, in welcher Form die Rückzahlung erfolgt.

Darlehen wird vom Jobcenter genehmigt

Bei Bewilligung des Darlehens muss das Jobcenter dem Hilfebedürftigen per Bescheid mitteilen, ab wann und in welcher Form die Aufrechnung (Rückzahlung) erfolgt. Beispiel:

  • Darlehensantrag für 230 Euro wird am 02.11.2023 gestellt
  • Darlehensgenehmigung am 12.11.2023, Überweisung von 230 Euro am 15.11.2023
  • Ab 01.12.2023 wird der Bürgergeld Regelbedarf um 5% gekürzt

Jobcenter lehnt Darlehen ab

Wird der Darlehensantrag abgelehnt, obwohl sich der Hilfebedürftige in einer unabweisbaren Notlage befindet und ohne das Darlehen nicht aus dieser Situation herauskommt, sollte Widerspruch und zur Not auch Klage gegen den Ablehnungsbescheid – der eine Begründung für die Ablehnung enthalten muss – erhoben werden.

Da ein Widerspruchsverfahren zu lange dauern kann, um eine akute Notlage abzuwenden, kann parallel beim Sozialgericht ein Eilantrag gestellt werden. Das ist bei besonderer Dringlichkeit auch möglich, wenn das Jobcenter über den Darlehensantrag noch nicht entschieden hat. Voraussetzung ist, dass der Antrag zuvor beim Jobcenter gestellt und die Notlage glaubhaft gemacht wurde.

Weitere Darlehensmöglichkeiten

Wird der Darlehensantrag vom Jobcenter abgelehnt, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, einen Kredit zu erhalten, jedoch haben diese mit dem Jobcenter und dem Bürgergeld an sich nichts zu tun:

  • Freunde und Verwandte können um ein Darlehen gebeten werden
  • Bei der Bank kann ggf. ein Kredit aufgenommen werden

Auf diese beiden Darlehensmöglichkeiten werden wir nachfolgend noch kurz eingehen.

Privates Darlehen von Freunden und Verwandten beim Bürgergeld

Wer sich Geld von Freunden oder Verwandten leiht, sollte vorher realistisch prüfen, ob und wie die Rückzahlung möglich ist. Andernfalls kann das Darlehen nicht nur zu finanziellen Problemen führen, sondern auch das persönliche Verhältnis zum Geldgeber belasten.

Für das Jobcenter ist entscheidend, auf welcher rechtlichen Grundlage das Geld gezahlt wurde. Handelt es sich um eine Schenkung oder finanzielle Unterstützung ohne Rückzahlungspflicht, kann der Betrag als Einkommen berücksichtigt und der Leistungsanspruch entsprechend gemindert werden. Ein echtes Darlehen zählt dagegen nicht als Einkommen, weil das Geld zurückgezahlt werden muss und dem Empfänger deshalb nicht dauerhaft verbleibt.

Entscheidend ist eine verbindliche Rückzahlungsvereinbarung

Es reicht nicht aus, eine Zahlung lediglich als Darlehen zu bezeichnen. Von Anfang an muss eine ernsthafte und rechtlich verbindliche Rückzahlungspflicht bestehen. Am besten wird der Darlehensvertrag bereits vor der Auszahlung schriftlich abgeschlossen und anschließend auch tatsächlich eingehalten.

Da das geliehene Geld nicht dauerhaft beim Empfänger verbleibt, zählt es bei einer wirksamen Rückzahlungsverpflichtung nicht als Einkommen. Den maßgeblichen Grundsatz hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17. Juni 2010 aufgestellt (Az. B 14 AS 46/09 R). Entscheidend ist, dass die Rückzahlungspflicht bereits bei der Auszahlung ernsthaft vereinbart wurde und sich das Darlehen eindeutig von einer Schenkung oder freiwilligen Unterstützung unterscheiden lässt.

BSG: Privates Darlehen zählt nicht als Einkommen

Beweislast des Darlehens liegt beim Hilfebedürftigen

Gegenüber dem Jobcenter muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass der zugeflossene Betrag tatsächlich zurückgezahlt werden muss. Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert den Nachweis aber erheblich.

Anforderungen an den Darlehensvertrag mit Freunden / Verwandten

  • Abgrenzung zwischen Schenkung / Unterhaltszahlung und Darlehen muss klar sein
  • Rückzahlungsvereinbarung ist obligatorisch
  • Vereinbarung muss spätestens bei Auszahlung des Geldes getroffen werden. Eine nachträglich getroffene Vereinbarung wird im Zweifel vom Jobcenter nicht anerkannt

Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung

Diese Informationen muss der Darlehensvertrag inklusive Rückzahlungsvereinbarung beinhalten:

  • Geld geliehen für ….
  • Von (Name und Adresse, Geburtsdatum des Geldgebers)
  • An (Name und Adresse, Geburtsdatum des Darlehen-Empfängers)
  • Datum der Auszahlung
  • Verpflichtung zur Rückzahlung → Rückzahlung in Raten in Höhe von X Euro in X Raten
  • Unterschrift beider Vertragspartner

Darlehen bei einer Bank als Bürgergeld Bedürftiger

Für Hilfebedürftige, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, ist es äußerst schwierig, einen Kredit von einer Bank zu erhalten. Helfen kann meist nur ein Freund oder Verwandter, der sich als Bürge bereit erklärt.

Übrigens spielt es keine Rolle, ob man voll im Bürgergeld Bezug steht oder als Aufstocker ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhält. In beiden Fällen ist die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit so schlecht, dass Kredite über seriöse Banken nahezu ausgeschlossen sind. Auch wenn man einen festen Job nachweisen kann, ändert dies nichts daran, da man mit dem Bürgergeld bis an das Existenzminimum aufstocken muss und zudem unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.

Grundsätzlich sind Hilfebedürftige – unabhängig davon ob Aufstocker oder komplett auf Bürgergeld angewiesen – in solch einer schlechten Situation, dass sie einen Bankkredit finanziell nicht bedienen und abtragen könnten. Aus diesem Grund würde auch keine seriöse Bank Bürgergeld-Bedürftigen Kredite gewähren.