Bis zu sechs Monate kann es dauern, bis das Jobcenter einen Bürgergeld-Antrag abschließend bearbeitet, so steht es im Gesetz (§ 88 SGG). Viel zu lange, vor allem für Menschen in einer finanziellen Notlage. Schließlich müssen Miete und Rechnungen bezahlt werden. Daher besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Vorschuss auf das zukünftige Bürgergeld zu beantragen, um die Wartezeit überbrücken zu können.
Inhaltsverzeichnis
Wann Sie den Vorschuss vom Jobcenter bekommen
Ein Vorschuss auf zukünftige Bürgergeld Leistungen ist an Voraussetzungen geknüpft:
- Der Bürgergeld Antrag muss bereits gestellt worden sein.
- Eine Prüfung muss Hilfebedürftigkeit und damit Anspruch auf Bürgergeld erkennen lassen.
- Es zeichnet sich ab, dass die Bearbeitung des Bürgergeldantrags länger dauert
- Der Bürgergeld Vorschuss muss aktiv beantragt werden.
Jobcenter spielt bewusst mit der Unwissenheit von Antragstellern
Der wichtigste Tipp: Beides direkt gemeinsam beantragen
Da man beim Bürgergeld von einer längeren Bearbeitungszeit ausgehen muss, ist es ratsam, den Antrag auf den Vorschuss direkt zusammen mit dem eigentlichen Bürgergeld-Antrag einzureichen. Ein solcher Antrag ist zwingend nötig. Amtliche Vordrucke dafür gibt es nicht. Ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, weshalb man den Vorschuss vor der ersten Auszahlung des Bürgergelds benötigt, reicht aus. Hier eine Vorlage: Antrag auf Bürgergeld Vorschuss
Jobcenter-Prüfung: Wann der Vorschuss nicht abgelehnt werden darf
Wenn die Anträge auf das Bürgergeld und den Vorschuss vorliegen, prüft das Jobcenter zunächst die Hilfebedürftigkeit und ob überhaupt die Voraussetzungen für das Bürgergeld erfüllt werden. Sofern Betroffene nachweisen können, dass ihr Existenzminimum aktuell nicht gesichert ist und sie mittellos sind, darf der Vorschuss vom Jobcenter nicht abgelehnt werden.
Wie hoch der Vorschuss ist und wie schnell das Geld kommt
Die Höhe des Vorschusses legt das Jobcenter fest. Der Betrag entspricht in der Regel nicht ganz dem späteren Bürgergeld, sondern fällt etwas geringer aus. Ausgezahlt wird der Vorschuss dann spätestens einen Monat nach Beantragung. Da es sich um eine Notlage handelt, werden die meisten Sachbearbeiter sofort reagieren und die Auszahlung teils sogar umgehend in die Wege leiten. Entscheidend ist: Betroffene sollten ihre Lage so ehrlich wie möglich schildern, um schnelle Hilfe zu erhalten.
Achtung Rückzahlung: Das passiert mit dem gezahlten Vorschuss
Der Vorschuss wird später auf die tatsächlichen Bürgergeld-Leistungen angerechnet und bei der Auszahlung abgezogen. Sollte der Vorschuss höher ausgefallen sein als das entgültige Bürgergeld, muss die Differenz zurückgezahlt werden. Hier greift jedoch eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Beträge darunter bleiben unangetastet.