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Bürgergeld-Kontrolle: Mehr als 75.000 Rückforderungen nach Datenabgleich

Tabellen, Lupe und Taschenrechner - symbolisch für Datenabgleich beim Bürgergeld

Im Jahr 2024 haben die Jobcenter erneut umfangreich geprüft, ob das Bürgergeld korrekt abgerechnet und ausgezahlt wurde. Grundlage dafür ist der sogenannte Datenabgleich nach § 52 SGB II. Dabei prüfen die Jobcenter per Routineabgleich, ob die Angaben der Bedarfsgemeinschaft mit externen Meldungen übereinstimmen. Die jetzt veröffentlichten Zahlen: 75.821 Rückforderungen, 61,5 Mio. € zurückgefordert.

Routine-Check

Der Datenabgleich ist ein festes Standardverfahren und läuft unabhängig von Verdachtsmomenten. Arbeitgeber melden monatlich DEÜV-Daten zu Lohn und Gehalt, dazu kommen Renten-, Arbeitsförderungs- und Steuerdaten. 2024 gingen bei den gemeinsamen Einrichtungen (gE) insgesamt 1.333.452 Überschneidungsmitteilungen in die Prüfung (2023: 1.440.665). Ein Algorithmus vergleicht die Meldungen mit dem Bürgergeld-Bescheid, bei Abweichungen erzeugt das System automatisch eine Mitteilung, die anschließend in der Einzelfallprüfung bewertet wird. Bestätigt die Prüfung eine Überzahlung, folgen Anhörung und Rückforderungsbescheid. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst erzeugt der automatisierte Datenabgleich einen Treffer, dann entscheidet die Einzelfallprüfung, ob tatsächlich zu viel gezahlt wurde und in welcher Höhe zurückgefordert wird.

SachverhaltDatenabgleicheAnteilÜberzahlungenAnteil
Einkommen aus Beschäftigung705.61452,92 %69.56191,74 %
Renten236.66817,75 %1.5602,06 %
Leistungen der Arbeitsförderung182.27913,67 %3.5264,65 %
Kapitalerträge / Vermögen188.15014,11 %9401,24 %
Doppelbezug von Grundsicherungsleistungen20.7411,56 %2340,31 %
Gesamt1.333.45275.821
Anzahl der Überschneidungsmitteilungen nach Sachverhalt 2024 – Quelle: Bundesregierung

Bürgergeld: Wie sich das Jobcenter ausnehmen lässt

Was der Abgleich findet

Der Abgleich spürt vor allem Einkommen auf, das im Bescheid fehlt oder zu niedrig eingetragen ist. Schwerpunkt sind Erwerbseinkommen wie Lohn, Gehalt oder Minijobs, die verspätet gemeldet werden – darauf entfielen 2024 rund 92% der festgestellten Überzahlungen. Deutlich seltener tauchen Zahlungen der Arbeitsförderung wie Kurzarbeiter- oder Übergangsgeld auf, noch seltener Rentenbezüge oder Kapitalerträge. Doppelbezüge von Bürgergeld spielen statistisch nur eine Nebenrolle.

Überzahlungen durch verspätete Meldungen

Die Auswertung zeigt deutlich, dass es sich in der großen Mehrheit der Fälle nicht um vorsätzlichen Betrug handelt. Typisch sind Konstellationen wie ein Minijob mit schwankenden Stunden, der Lohnnachweis kommt später als gedacht, oder eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld, die erst Wochen danach beim Jobcenter gemeldet wird. Auch Zahlungen aus der Arbeitsförderung, Renten oder kleinere Kapitalerträge können eine Korrektur auslösen. Im Durchschnitt lag die Rückforderung 2024 bei rund 811 € pro Haushalt – wenn man die Gesamtsumme der Rückforderungen in Höhe von 61,5 Mio. € zur Anzahl der im Berichtszeitraum festgestellten Überzahlungen setzt.

Sozialbetrug bleibt die Ausnahme

Unabhängig von Rückforderungen wegen verspäteter oder unvollständiger Meldungen führen die Jobcenter auch Verfahren wegen Verdachts auf Leistungsmissbrauch („Sozialbetrug“). 2024 wurden im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen (gE) 128.859 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, rund 70.000 davon gingen aus Fällen hervor, die der Datenabgleich angestoßen hat. Die verhängten Verwarnungs- und Bußgelder summierten sich auf etwa 3,0 Mio. €. Gemessen am gesamten Prüfvolumen ist das nur ein kleiner Anteil – die große Mehrheit der Korrekturen entsteht, weil Angaben zu spät oder unvollständig gemacht wurden, nicht durch vorsätzliche Täuschung.

Grenzen der Statistik

Die veröffentlichten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die 300 gemeinsamen Einrichtungen von Bund und Kommunen. Für die 104 kommunalen Jobcenter gibt es keine bundeseinheitliche Auswertung. Dort wird ebenfalls regelmäßig geprüft, die Ergebnisse tauchen in den Bundeszahlen aber nicht auf. Das erklärt, warum die Zahl der gemeldeten Fälle heute niedriger wirkt als in den Jahren 2018 bis 2022, als noch von bis zu zwei Millionen Abgleichen pro Jahr die Rede war. Realistisch betrachtet dürfte das tatsächliche Prüfvolumen daher höher liegen, als es die offiziellen Tabellen ausweisen.

Ausblick

Für 2025 liegen bisher nur Hochrechnungen vor. Nach ersten Einschätzungen könnte die Summe der Rückforderungen weiter steigen, was sich auch aus der Vergangenheit schließen lässt:

Die endgültigen Zahlen will die Bundesagentur Anfang 2026 veröffentlichen. Klar ist schon jetzt: Der Datenabgleich bleibt ein fester Bestandteil der Leistungsgewährung – und er trifft vor allem jene, die ihre Angaben nicht rechtzeitig aktualisieren. Vorsätzlicher Betrug ist selten, Nachlässigkeit dagegen weit verbreitet.