Der Bundesrat hat gestern (am 13. Juni 2025) die Rentenwertbestimmungsverordnung verabschiedet. Damit wird der aktuelle Rentenwert – der Betrag, den ein Entgeltpunkt wert ist – bundesweit von 39,32 € auf 40,79 € angehoben. Für mehr als 21 Millionen Rentner bedeutet das ab 1. Juli 2025 ein Plus von 3,74 Prozent.
Wie viel Rente mehr im Monat?
Für die sogenannte Standardrente (45 Versicherungsjahre mit durchschnittlichem Einkommen) steigt die Monatszahlung rechnerisch um 66,15 € auf rund 1.678 €. Auch kleinere und größere Bezüge profitieren – die folgende Übersicht zeigt typische Fälle:
aktuelle Rente | Erhöhung 2025 (+ 3,74 %) | Rente ab dem 01.07.2025 |
---|---|---|
750 € | + 28,05 € | 778,05 € |
1 000 € | + 37,40 € | 1 037,40 € |
1 250 € | + 46,75 € | 1 296,75 € |
1 500 € | + 56,10 € | 1 556,10 € |
1 750 € | + 65,45 € | 1 815,45 € |
2 000 € | + 74,80 € | 2 074,80 € |
2 250 € | + 84,15 € | 2 334,15 € |
Warum das Plus im Juli kleiner aussieht
- Pflegebeitrag + 0,2 Punkte: Erhöhte sich schon zum 1. Januar 2025, wird bei Rentnern aber erst im Juli eingezogen.
- Einmalige Nachzahlung: Im Juli werden die 0,2 % nicht nur auf die neue Rente fällig, sondern rückwirkend für Januar–Juni (zusammen 1,2 %).
- Folge: Das Nettoplus ist im Juli gedämpft; ab August greift nur noch der laufende Aufschlag und die 3,74 % kommen nahezu voll an (individuelle Steuer- und Kassenlage beachten).
Kurz gesagt: Einmalige Nachzahlung für die Pflegeversicherung bremst das Juli-Plus – ab August steht das komplette Rentenplus auf dem Konto.
Warum 3,74 Prozent?
Die Rentenanpassungsformel koppelt die Alterseinkünfte an die Lohnentwicklung: Tarifabschlüsse aus dem Jahr 2024 trugen im Schnitt rund 3,7 Prozent mehr ein. Weil der sogenannte Nachholfaktor seit 2023 abgearbeitet ist und das gesetzlich festgeschriebene Sicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten werden muss, resultiert für 2025 ein Anstieg von 3,74 Prozent – etwas weniger als im Vorjahr, aber deutlich über der vom Statistischen Bundesamt für 2025 erwarteten Inflationsrate von 2,3 Prozent.
Historischer Vergleich
Jahr | Renten-Plus | Inflationsrate* |
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2022 | +5,35 % (West), +6,12 % (Ost) | 6,9 % |
2023 | +4,39 % (West), +5,86 % (Ost) | 5,9 % |
2024 | +4,57 % (bundeseinheitlich) | 2,2 % |
2025 | +3,74 % | 2,3 %* |
Einheitlicher Rentenwert Ost = West
Seit 2024 ist der Rentenwert bundesweit identisch. Die jetzige Anpassung greift daher überall gleichzeitig – das Kapitel „Ost-West-Angleichung“ ist abgeschlossen.
Rente verspätet: Gericht schickt Rentner als Bittsteller zum Sozialamt
Steuerfalle: 73.000 Rentner werden steuerpflichtig
Laut Bundesfinanzministerium dürften rund 73 000 Rentner durch die diesjährige Rentenerhöhung erstmals eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Damit steigt die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Ruheständler 2025 auf etwa 6,6 Millionen an.
Hinweis: Steuerpflicht entsteht erst, wenn der steuerpflichtige Rentenanteil den Grundfreibetrag von 12.096 € (Alleinstehende) bzw. 24.192 € (Ehepaare) übersteigt. Der individuelle Betrag variiert nach Rentenbeginn-Jahr, Nebeneinkünften und Sonderausgaben.
Milliardenkosten für die Sozialkassen
Nach Berechnungen des Bundes belasten die höheren Renten die Sozialversicherungen in der zweiten Jahreshälfte 2025 mit insgesamt 7,8 Mrd. €. Ab 2026 summiert sich der jährliche Mehraufwand auf voraussichtlich 15,7 Mrd. €. Ein kleiner Teil davon – gut 280 Mio. € im Jahr 2025 – stammt aus dem Bundeshaushalt, der Rest aus Beitragsmitteln.
Nullrunde für Empfänger von Sozialhilfe
Ende 2024 erhielten rund 739 000 Rentner Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII – ein Plus von 7,1 % gegenüber dem Vorjahr. Für diese Gruppe wird die Rentenerhöhung von 3,74 % komplett mit ihrer Sozialhilfe verrechnet: Steigt die Rente um beispielsweise 25 €, kürzt das Sozialamt die Grundsicherung um diesen Betrag. Unter dem Strich bleibt es daher bei einer Nullrunde – die höhere Rente mindert lediglich den Zuschuss, ohne das verfügbare Einkommen zu erhöhen.
Fazit
3,74 % mehr Rente – netto in voller Höhe zwar erst ab August spürbar, aber real oberhalb der Inflation. Für die Ruheständler ein Plus im Portemonnaie, für die Rentenkasse ein Milliarden-Brocken, der die nächste Reformrunde anheizt.
Quellen: Rentenwertbestimmungsverordnung, Bundestag, Deutsche Rentenversicherung, Statistisches Bundesamt