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Was zahlt das Jobcenter bei den Nebenkosten? Nachzahlung und Guthaben einfach erklärt

FIgur eines Hauses mit Münzen daneben

Die jährliche Nebenkostenabrechnung vom Vermieter kann schnell für Verwirrung sorgen. Was davon zahlt das Jobcenter im Bürgergeld-Bezug? Was müssen Sie selbst übernehmen? Und was passiert eigentlich, wenn Sie Geld nachzahlen oder zurückbekommen? Hier erklären wir Ihnen, wie die Nebenkosten beim Bürgergeld / Grundsicherung funktionieren und worauf Sie achten müssen.

Welche Nebenkosten übernimmt das Jobcenter?

Das Jobcenter übernimmt die sogenannten kalten Nebenkosten für Ihre Wohnung. Sie sind Teil der Wohnkosten, die neben der Kaltmiete gezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kosten für Wasser und Abwasser
  • Grundsteuer
  • Kosten für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung
  • Kosten für den Hausmeister und die Gartenpflege
  • Gebäudeversicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung)
  • Kosten für den Aufzug und die Treppenhausreinigung

Für eine detaillierte Übersicht aller umlagefähigen Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung können Sie diesen ausführlichen Artikel auf Mietrecht.de lesen.

Wichtige Abgrenzung:

  • Haushaltsstrom: Die Kosten für Ihren Haushaltsstrom werden nicht vom Jobcenter übernommen. Erfahren Sie hier, was Sie über Stromkosten beim Bürgergeld wissen müssen.
  • Heizkosten: Die Heizkosten werden vom Jobcenter getrennt von den kalten Nebenkosten betrachtet. Sie werden ebenfalls übernommen, aber separat geprüft. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Heizkosten beim Bürgergeld.

Jobcenter darf Strom-Guthaben nicht mit Heizkosten verrechnen

Übernimmt das Jobcenter eine Nebenkostennachzahlung?

Wenn Ihre Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung ausweist, sind Sie in der Regel nicht allein dafür verantwortlich. Das Jobcenter muss die Nachzahlung übernehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Erhalts der Nebenkostenabrechnung hilfebedürftig sind und Ihre Bruttokaltmiete (Miete plus kalte Nebenkosten) als angemessen gilt. Dabei prüft das Amt auch, ob Ihr Verbrauch sparsam und nicht verschwenderisch war.

Antrag und Fristen

Sie können die Kostenübernahme der Nachzahlung beim Jobcenter formlos beantragen, indem Sie die Abrechnung einreichen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann Ihr Antrag spätestens beim Jobcenter eingehen muss. Es ist jedoch ratsam, die Abrechnung schnellstmöglich einzureichen, um Probleme mit dem Vermieter zu vermeiden. Auch der Vermieter kann die Abrechnung direkt beim Jobcenter einreichen.

Achtung: Der Vermieter hat selbst nur 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, Ihnen die Abrechnung zuzustellen. Verpasst er diese Frist, verfällt sein Anspruch auf eine Nachzahlung.

Was passiert, wenn die Kosten zu hoch sind?

Während der Karenzzeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten. Danach gilt: Sollten Ihre Bruttokaltmiete und die Nebenkosten insgesamt nicht angemessen sein, kann das Jobcenter die Übernahme der Nachzahlung ablehnen. Werden Sie erstmals aufgefordert, Ihre Kosten zu senken, muss das Jobcenter die Nachzahlung übernehmen.

Tipp: Es ist ratsam, ungewöhnlich hohe Nebenkosten (z.B. durch einen extrem kalten Winter oder Wasserschaden) bereits bei der Einreichung der Nebenabrechnung zu begründen und mit eventuellen Nachweisen zu belegen.

Sonderfälle

  • Kein Bürgergeld mehr: Wenn Sie die Abrechnung zu einem Zeitpunkt erhalten, an dem Sie kein Bürgergeld mehr beziehen, ist das Jobcenter nicht mehr für die Kostenübernahme zuständig – auch wenn sich die Abrechnung auf einen Zeitraum bezieht, in dem Sie noch Leistungen bezogen haben.
  • Neues Bürgergeld: Sind Sie zu Beginn des Abrechnungszeitraums noch nicht hilfebedürftig gewesen, beziehen aber zum Zeitpunkt des Erhalts der Abrechnung Bürgergeld, so ist das Jobcenter zur Übernahme der Nachzahlung verpflichtet.
  • Umzug: Die Nachzahlung für eine alte Wohnung wird nur übernommen, wenn der Umzug auf Veranlassung des Jobcenters erfolgte (z.B. wegen einer Kostensenkungsaufforderung) und Sie ununterbrochen Leistungen bezogen haben.
  • Darlehen: In extremen Notfällen, um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden, kann eine nicht übernommene Nachzahlung als zinsfreies Darlehen gewährt werden.

Wie wird eine Nebenkostenerstattung beim Bürgergeld behandelt?

Wenn Ihre Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ausweist, wird die Gutschrift in der Regel vom Jobcenter mit den kommenden Leistungen verrechnet. Da diese Rückzahlung eine zweckbestimmte Leistung für die Unterkunftskosten darstellt, darf sie nicht als normales Einkommen auf den Regelsatz oder eventuelle Mehrbedarfe angerechnet werden. Die Nebenkostenerstattung mindert ausschließlich die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU).

Wie die Anrechnung erfolgt

Das Guthaben wird nicht sofort nach Erhalt der Abrechnung, sondern erst im Monat nach der Auszahlung auf Ihre Wohnkosten angerechnet. Ist das Guthaben höher als die monatlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung, wird es so lange verrechnet, bis es aufgebraucht ist.

Wann dürfen Bürgergeld-Empfänger ein Nebenkostenguthaben behalten?

Es gibt Ausnahmen, in denen das Nebenkostenguthaben nicht oder nicht vollständig auf das Bürgergeld angerechnet wird:

  • Bei selbst gezahlten Anteilen: Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnkosten selbst aus dem Regelsatz bezahlt haben, darf das Guthaben in dieser Höhe nicht angerechnet werden. Dies ist der Fall, wenn Ihre Miete über dem angemessenen Bedarf lag und Sie die Differenz selbst getragen haben. Mehr dazu auf unserer Seite zur Wohnkostenlücke mit Bürgergeld.
  • Bei nicht leistungsberechtigten Personen: Hat eine Person, die mit Ihnen zusammenwohnt, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, einen Teil der Miete und Nebenkosten übernommen, wird das Guthaben nur anteilig angerechnet.

Guthaben aus Zeiten vor dem Leistungsbezug

Auch wenn sich das Guthaben auf eine Zeit bezieht, in der Sie noch keine Leistungen vom Jobcenter bezogen haben, wird es angerechnet. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem das Geld auf Ihrem Konto eingeht, das sogenannte Zuflussprinzip. Die Anrechnung erfolgt im Folgemonat auf Ihre KdU.

Häufige Fragen & Antworten zu Nebenkosten

Muss ich die Betriebskostenabrechnung beim Jobcenter vorlegen?

Ja, grundsätzlich und zwar unabhängig davon, ob die Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben aufweist.

Welche Nebenkosten übernimmt das Jobcenter nicht?

Kosten für Strom, Internet & Telefon oder private Versicherung zahlt das Jobcenter nicht, da es sich nicht um Betriebskosten im Sinne des Mietrechts handelt. Diese Ausgaben sind im Bürgergeld-Regelsatz eingerechnet.

Wird ein Nebenkostenguthaben als Einkommen angerechnet?

Nein. Ein Guthaben aus der Betriebs-/Heizkostenabrechnung wird nicht als Einkommen gezählt, sondern nur mit den Wohnkosten verrechnet. (Bestätigt u. a. durch BSG B 4 AS 7/20 R.)

Was passiert, wenn die Bruttokaltmiete nicht angemessen ist?

Wenn Ihre Bruttokaltmiete die Angemessenheitsgrenze überschreitet, kann das Jobcenter die Nachzahlung ablehnen. Es ist jedoch zur Übernahme verpflichtet, wenn Sie erstmals aufgefordert werden, Ihre Kosten zu senken.

Was passiert mit der Nachzahlung für meine alte Wohnung nach einem Umzug?

Eine Nachzahlung für eine frühere Wohnung wird nur dann vom Jobcenter übernommen, wenn der Umzug vom Amt veranlasst wurde (z. B. wegen einer Kostensenkungsaufforderung) und Sie ununterbrochen Leistungen bezogen haben.

Kann ich ein zinsfreies Darlehen vom Jobcenter bekommen?

Ja. Wenn eine Nachzahlung nicht übernommen wird, kann das Jobcenter die Summe in extremen Notfällen als zinsfreies Darlehen gewähren, um eine drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Wird auch ein Guthaben angerechnet, das sich auf eine Zeit vor dem Leistungsbezug bezieht?

Ja, auch wenn das Guthaben aus einem Zeitraum stammt, in dem Sie noch kein Bürgergeld bezogen haben, wird es im Monat des Erhalts auf Ihre Wohnkosten angerechnet.

Muss ich meine hohen Nebenkosten begründen?

Ja, um Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie ungewöhnlich hohe Kosten / Nachzahlungen bereits beim Einreichen der Betriebskostenabrechnung schriftlich begründen (z. B. bei hohem Wasserverbrauch durch einen Wasserschaden).