Unterhaltsvorschuss: Milliarden-Unterhalt auf Kosten der Steuerzahler
Wer keinen Unterhalt für sein Kind zahlt, belastet am Ende die Steuerzahler – und das in Milliardenhöhe. Im Jahr 2024 überwies der Staat für den...
Nach einem Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen können Empfänger von Hartz IV Leistungen nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, da die Grundsicherungsleistung das soziokulturelle Existenzminimum darstellt und dem Unterhaltsschuldner ungekürzt verbleiben muss. Dies gilt auch für Erwerbstätige, die ein zu geringes Einkommen mit Hartz IV Leistungen aufstocken.