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Schadenersatz

Hartz IV: 1.200 € Schadenersatz bei zu langem Gerichtsverfahren

Richterhammer Geld Schadenersatz

Im Regelfall dauern Verfahren vor dem Sozialgericht rund 2 Jahre. Kommt es auf Grund eines Richterwechsels oder etwaigen unvorhergesehen Gründen zu einer unangemessenen Verlängerung des Verfahrens, haben die Verfahrensteilnehmer in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung von Seiten des Staates. Dies gilt auch für Hartz IV Empfänger.

BGH-Urteil: Schadensersatz bei Falschberatung vom Amt

BGH Urteil Schadensersatz bei Falschberatung vom Amt
Diese Geschichte beweist erneut die Unfähigkeit vieler Sozialleistungsträger und hat uns abermals erschüttert: Ein geistig behinderter Bedürftiger lebte über mehrere Jahre hinweg auf Grund von...