Rückzahlung
Neu im Bürgergeld: die Bagatellgrenze
Hartz IV: BA erlässt Weisung zum 9-Euro-Ticket
Mann des Hartz IV Betrugs beschuldigt: Jobcenter unter Beschuss
Jobcenter verschwendet Millionen mit Hartz IV Rückforderungen
Wer mehr Hartz IV erhält als ihm zusteht, kann davon ausgehen, dass das Jobcenter die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern wird. Häufig handelt es sich dabei um Bagatellsummen und Kleinstbeträge. Wie sich kürzlich herausgestellt hat, ist dieses Verfahren allerdings wenig rentabel – für das Jobcenter selbst.
Hartz IV: Mann darf 74.000 Euro zu viel gezahlte Leistungen behalten
Jobcenter fordern 2,6 Milliarden Euro von Hartz IV Empfängern zurück
Es kann vorkommen, dass Hartz IV Empfänger Leistungen oder Teilleistungen zu Unrecht erhalten. Zu viel gezahlte Beträge werden vom Jobcenter zurückgefordert. Im letzten Jahr belief sich die Höhe an Rückforderungen auf stolze 2,6 Milliarden Euro. Bezieher von Arbeitslosengeld I wurden aufgefordert 458 Millionen Euro zurück zu zahlen.
Hartz IV Empfängerin muss bereits angerechnetes Kindergeld erstatten
1.226 Euro Kindergeld soll eine Hartz IV Empfängerin an die Familienkassen zurückzahlen, obwohl das Geld auf ihre Grundsicherung angerechnet wurde. Sie hatte ihre Mitwirkungspflichten verletzt und das Geld somit zu Unrecht bezogen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof, der mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 bestätigte.
Hartz IV: Jobcenter will Pflege von schwerkranker Mutter bestrafen
BSG-Urteil: Hartz IV Empfänger müssen Mietkaution von Regelleistungen abstottern
Das leidige Thema rund um die Mietkaution ist unter Hartz IV Empfängern sehr umstritten. Es halten sich seit Jahren hartnäckig Halbweisheiten. Nun bringt das Bundessozialgericht Licht ins Dunkeln. Auch Hartz IV Empfänger müssen bei Anmietung einer neuen Wohnung die Mietkaution an den Vermieter zahlen. Zwar haben sie Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter, doch muss dieses von den Regelleistungen abgestottert werden – so entschieden vom BSG in Kassel am 28. November 2018 (Az.: B 14 AS 31/17 R).









