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Laktoseintoleranz

Keine höheren Hartz IV Leistungen für Vegetarier mit Laktoseintoleranz

Teller - Mahlzeit - kein Fleisch

Nach einem am 06.06.2013 veröffentlichten Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) vom 12.03.2013 (Az. L 6 AS 291/10) hat ein Vegetarier mit Milchzuckerunverträglichkeit (Laktoseintoleranz) keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf für krankheitsbedingte, kostenintensivere Ernährung. Der 6. Senat wies die Klage eines Hartz IV Empfängers ab. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass dem Kläger im Vergleich zu einem Gesunden tatsächlich keine Mehrkosten entstünden, im Gegenteil. Durch die vegetarische Lebensweise spare dieser noch Kosten im Vergleich zu einer fleischhaltigen Ernährung ein.