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Wo Jobcenter beim Bürgergeld (noch) sauber arbeiten

Tablet-Display, auf dem Smileys zum antippen zu sehen sind, symbolisch für Bewertung

Schlampig: Anders kann man die Arbeitsweise einiger Jobcenter nicht bezeichnen. Statt sich an Recht und Ordnung zu halten, häufen sich Bürgergeld-Widersprüche, denen aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung ganz oder teilweise stattgegeben werden muss. Die Quote im Bundesschnitt beträgt inzwischen rund 31 Prozent – Tendenz leicht steigend. Doch es gibt sie, die Ausnahmen. Jene Jobcenter, die weitgehend ordentlich arbeiten.

Menschen geraten in Not

In der jüngsten Statistik – für Juni 2025 – werden 107.091 Widersprüche geführt. Jeder einzelne dieser Fälle, insbesondere jene, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, bringt einen Bürgergeld-Bedürftigen in eine Zwangslage. Zur Sorge, überhaupt über die Runden zu kommen, gesellt sich dann der Streit mit dem Amt. Das sollte eigentlich nicht sein, zumal immer wieder die Rede von einfach und unbürokratisch ist. Doch davon entfernt man sich immer mehr.

Jobcenter bekommt Rüffel: Verfahren hätte nie vor Gericht landen dürfen

Bundesdurchschnitt Juni 2025

  • Abgang Widersprüche: 38.265
  • Davon ganz stattgegeben: 9.630
  • Davon teilweise stattgegeben: 2.384
  • Fehlerquote: 31,4 %

Häufige Gründe für Widersprüche

AnzahlGrund für WiderspruchAnteil
6.735Aufhebung und Erstattung17,6 %
5.395Einkommen und Vermögen14,1 %
5.472Kosten der Unterkunft14,3 %
3.826Anspruch generell10,0 %
1.148Regelbedarfe und Mehrbedarfe3,0 %
661Leistungskürzungen1,7 %
Quelle: Jobcenter Statistik 06/2025

Kleine Lichtblicke

Auch im Juni 2025 gibt es Jobcenter, die ihre Verantwortung für Bürgergeld‑Bezieher und Steuerzahler ernst nehmen. Um statistische Ausreißer zu vermeiden, haben wir nur Leistungsträger betrachtet, die mindestens 50 abgeschlossene Widersprüche verzeichneten.

JobcenterAbgang Widersprüchedavon fehlerhaft (absolut)Fehlerquote
Rheinisch‑Bergischer Kreis751013,3 %
Bautzen741013,5 %
Helmstedt56814,3 %
Mecklenburgische Seenplatte Süd1332115,8 %
Soest1141815,8 %
Quelle: Jobcenter Statistik 06/2025

Besonders hervorzuheben ist das Jobcenter Rheinisch‑Bergischer Kreis: Nur 10 von 75 Widersprüchen mussten wegen falscher Rechtsanwendung ganz oder teilweise korrigiert werden.

Die rote Laterne geht an den Ilm‑Kreis

Am Ende der Tabelle landet diesmal das Jobcenter Ilm‑Kreis mit einer erschreckenden Fehlerquote von 71,0 % (49 von 69 Fällen). Unter den größeren Städten führt weiterhin Essen mit 64,2 % die Negativ‑Liste an, gefolgt von Düsseldorf (46,5 %) und Dortmund (41,4 %).

Jobcenter ohne falsche Rechtsanwendung

Erfreulich: Ganze vier Jobcenter (Oldenburg, Mainz‑Bingen, Memmingen und Miesbach) konnten im Juni 2025 eine weiße Weste vorweisen. Dort wurde kein einziger Bescheid wegen fehlerhafter Rechtsanwendung beanstandet.

Vielleicht sollte man mal schauen, warum dort genauer gearbeitet wird. Eine Vermutung: eine bessere Personaldecke oder schlicht ein besseres Zahlenverhältnis von Bürgergeld-Empfängern zu Sachbearbeitern. Das flächendeckend zu ändern, widerspräche jedoch dem akuten Sparzwang – und damit beißt sich die Katze in den Schwanz.