4,24 Prozent mehr Rente – diese Zahl steht ab Juli 2026 in jeder Schlagzeile. Auf dem Konto kommt davon allerdings weniger an. Die Rentenerhöhung ist nämlich eine Brutto-Erhöhung, und von der gesetzlichen Rente gehen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert bundeseinheitlich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Rund 21,5 Millionen Rentner bekommen dadurch mehr Geld – aber eben zunächst brutto. Wie groß der Abstand zwischen der genannten Prozentzahl und dem Auszahlungsbetrag ist, zeigt dieser Beitrag.
Rentenplus gilt nicht nur für Altersrenten
Die Rentenanpassung betrifft nicht nur klassische Altersrenten. Auch Renten wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten wie Witwen- und Witwerrenten sowie weitere gesetzliche Rentenarten werden über den Rentenwert angepasst. Entscheidend ist die Mechanik dahinter: Steigt der Rentenwert, steigt die Bruttorente, die auf dieser Berechnung beruht.
Bei Witwenrenten gilt eine Besonderheit, denn dort kann eigenes Einkommen zusätzlich angerechnet werden. Mit dem Rentenwert steigt aber auch der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung, weil dieser an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist. Der Grundfreibetrag beträgt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts und erhöht sich mit dem neuen Wert von 42,52 Euro auf rund 1.122,53 Euro im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommt das 5,6-Fache des Rentenwerts hinzu, also rund 238,11 Euro.
Warum aus 4,24 Prozent nicht der volle Betrag auf dem Konto wird
Für die Krankenversicherung zahlen Rentner die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der halbe Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse, denn auch daran beteiligt sich die Rentenversicherung zur Hälfte. Der tatsächlich erhobene Durchschnitt liegt 2026 nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) bei 3,13 Prozent und damit über dem vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Orientierungswert von 2,9 Prozent. Die Beispiele in diesem Beitrag rechnen deshalb mit den realen 3,13 Prozent. Auf den Rentner entfallen davon 1,565 Prozent, zusammen mit den 7,3 Prozent also ein Krankenversicherungsanteil von 8,865 Prozent der Bruttorente. Der individuelle Satz der eigenen Kasse kann darunter oder darüber liegen.
Dazu kommt die Pflegeversicherung. Der allgemeine Pflegebeitrag liegt seit 2025 bei 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 Prozentpunkte, also insgesamt 4,2 Prozent. Wer Kinder hat, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag. Ein zusätzlicher Abschlag ab dem zweiten Kind greift nur, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind, und ist deshalb für die meisten Rentner ohne Bedeutung.
So wirkt sich die Erhöhung bei 1.500 Euro Rente aus
Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro steigt die Rente ab Juli 2026 um 4,24 Prozent auf 1.563,60 Euro. Das Brutto-Plus beträgt damit 63,60 Euro.
Mit einem real erhobenen Zusatzbeitrag von 3,13 Prozent und mit Kindern ergeben sich folgende Abzüge (Werte kaufmännisch gerundet):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttorente nach Erhöhung | 1.563,60 Euro |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,565 % Zusatzbeitrag) | – 138,61 Euro |
| Pflegeversicherung – 3,60 Prozent | – 56,29 Euro |
| Auszahlung nach Erhöhung | 1.368,70 Euro |
Vor der Erhöhung lag die Auszahlung bei gleicher Berechnung bei 1.313,03 Euro. Das tatsächliche Plus auf dem Konto beträgt also 55,67 Euro pro Monat. Brutto steigt die Rente um 63,60 Euro, ausgezahlt werden davon aber nur rund 55,67 Euro. Rund 7,93 Euro des monatlichen Rentenplus gehen in diesem Beispiel für Kranken- und Pflegeversicherung ab.
So viel bleibt bei verschiedenen Rentenhöhen übrig
Berechnung mit dem real erhobenen Zusatzbeitrag von 3,13 Prozent, allgemeinem KV-Satz von 14,6 Prozent, Pflegebeitrag von 3,6 Prozent und ohne Kinderlosenzuschlag:
| Bruttorente bisher | Bruttorente ab Juli 2026 | Brutto-Plus | Auszahlung bisher | Auszahlung ab Juli | Plus auf dem Konto |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.000 Euro | 1.042,40 Euro | 42,40 Euro | 875,35 Euro | 912,46 Euro | 37,11 Euro |
| 1.200 Euro | 1.250,88 Euro | 50,88 Euro | 1.050,42 Euro | 1.094,96 Euro | 44,54 Euro |
| 1.500 Euro | 1.563,60 Euro | 63,60 Euro | 1.313,03 Euro | 1.368,70 Euro | 55,67 Euro |
| 2.000 Euro | 2.084,80 Euro | 84,80 Euro | 1.750,70 Euro | 1.824,93 Euro | 74,23 Euro |
Die Tabelle zeigt den Unterschied zwischen offizieller Brutto-Erhöhung und tatsächlichem Auszahlungsbetrag. Für den Alltag ist der Auszahlungsbetrag maßgeblich. Pro 100 Euro bisheriger Bruttorente kommen bei dieser Berechnung nicht 4,24 Euro zusätzlich auf dem Konto an, sondern rund 3,71 Euro. Eine ausführliche Übersicht mit weiteren Rentenhöhen und Mehrjahres-Prognosen bietet der große Überblick zur Rentenerhöhung 2026.
Kinderlose Rentner haben einen höheren Abzug
Noch geringer fällt das Plus aus, wenn der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung anfällt. Bei 1.500 Euro bisheriger Bruttorente steigt die Bruttorente zwar ebenfalls auf 1.563,60 Euro. Wegen des höheren Pflegebeitrags liegt die Auszahlung aber nur bei rund 1.359,32 Euro statt 1.368,70 Euro.
Dieser Unterschied entsteht nicht durch die Rentenerhöhung selbst, sondern durch die Sozialversicherungsbeiträge. Wer kinderlos ist, zahlt in der Pflegeversicherung 4,2 Prozent statt 3,6 Prozent. Bei höheren Renten macht sich das entsprechend stärker bemerkbar.
Einkommensteuer ist im Auszahlungsbetrag noch nicht enthalten
Der monatliche Rentenzahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung ist noch nicht zwingend das endgültige Netto im steuerlichen Sinn. Von der Rente behält die Deutsche Rentenversicherung keine Einkommensteuer ein. Ob später Einkommensteuer anfällt, hängt vom Rentenbeginn, vom steuerpflichtigen Anteil, vom Grundfreibetrag und von weiteren Einkünften ab. Für Neurentner des Jahres 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, für Bestandsrentner bleibt der einmal festgelegte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
Rechner zeigt den Unterschied zwischen Brutto und Auszahlung
Wer wissen will, was die Rentenerhöhung ab Juli 2026 konkret bringt, vergleicht nicht nur die Bruttorente. Maßgeblich sind vier Werte: aktuelle Bruttorente, Rentenerhöhung, Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse und Pflegeversicherungsstatus.
Der Renten-Auszahlungsrechner setzt genau hier an. Er zeigt nicht nur die neue Bruttorente nach der Rentenerhöhung, sondern auch den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Damit wird sichtbar, wie viel von der Rentenerhöhung tatsächlich monatlich auf dem Konto landet.
Renten-Auszahlungsrechner 2026
Was nach Kranken- und Pflegeversicherung von der gesetzlichen Rente übrig bleibt –
2,9 % ist der amtliche, rein rechnerische Durchschnitt nach § 242a SGB V. Tatsächlich erheben die Kassen mehr – laut vdek Anfang 2026 im Schnitt 3,13 %. Den genauen Wert nennt Ihre Krankenkasse.
Beitragssätze und Sonderfälle anpassen
Berechnet wird der Auszahlungsbetrag für gesetzlich pflichtversicherte Rentner (Krankenversicherung der Rentner, KVdR). Die Deutsche Rentenversicherung behält Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt von der Rente ein. Eine Einkommensteuer ist nicht enthalten – sie wird bei der Rente nicht von der Auszahlung abgezogen, sondern erst über die Steuererklärung festgesetzt. Für freiwillig oder privat versicherte Rentner sowie für Betriebsrenten gelten abweichende Regeln. Stand 2026, ohne Gewähr.
