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Linnemann: Kein Bürgergeld mehr für gesuchte Kriminelle

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verschärft den Ton in der Debatte um die Grundsicherung. Bestimmte Gruppen sollen künftig komplett leer ausgehen – und auch bei der Migration ins Sozialsystem zieht er eine klare Linie. Doch die Rechtslage macht eine schnelle Umsetzung schwierig.

Haftbefehl und Bürgergeld – das soll nicht mehr zusammenpassen

Der Staat fahndet per Haftbefehl nach jemandem – und zahlt ihm gleichzeitig Bürgergeld. Was absurd klingt, ist offenbar gängige Praxis. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat diesen Zustand jetzt öffentlich angeprangert und klare Konsequenzen gefordert. Im Interview mit der Bild-Zeitung sagte er unmissverständlich: „Jeder, der einen Haftbefehl hat in Deutschland, darf keinen Cent Bürgergeld bekommen.“

Das gelte auch für Personen, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Wer sich seinen gesetzlichen Verpflichtungen entziehe, könne nicht gleichzeitig Ansprüche an den Staat stellen. Für Linnemann ist das eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber all jenen, die jeden Tag arbeiten gehen und Steuern zahlen.

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Was die Rechtslage tatsächlich hergibt

Das Problem ist real – die Lösung aber nicht so einfach, wie Linnemann es klingen lässt. Nach geltendem Recht führt ein Haftbefehl nicht automatisch zum Leistungsstopp. Zahlungen werden erst eingestellt, wenn der Betroffene für das zuständige Jobcenter nicht mehr erreichbar ist. Einen automatischen Datenabgleich zwischen Ermittlungsbehörden und Jobcentern gibt es nicht – das hat die damalige Bundesregierung Anfang 2025 auf parlamentarische Anfrage bestätigt. Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Personen tatsächlich Bürgergeld beziehen, weiß keine Behörde – eine valide Schätzung sei „nicht möglich“, hieß es.

Ruhrgebiet als Brennpunkt: Bürgermeister alarmieren Linnemann

Besonders das Ruhrgebiet beschäftigt den CDU-Politiker. Er berichtet, dass sich Bürgermeister aus der Region regelmäßig bei ihm melden – mit einer klaren Botschaft: „Macht bitte was! Wir haben einen Zuzug in die Sozialsysteme.“

Linnemann kritisiert dabei die Entwicklung der europäischen Binnenmigration. Das ursprüngliche Ziel – Arbeitnehmer sollen innerhalb Europas dorthin ziehen, wo Arbeit ist – werde zunehmend unterlaufen. „Es kann nicht sein, dass Menschen aus Südosteuropa nach Deutschland kommen, dort ein paar Wochen arbeiten, dann nicht mehr – und nach fünf Jahren kriegen sie Bürgergeld für immer“, so Linnemann. Das sei „nicht Sinn der europäischen Migrationspolitik“.

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Auch den Vorwurf des organisierten Missbrauchs erhebt er: Menschen aus Rumänien und Bulgarien würden teils nur wenige Stunden arbeiten, den Rest durch Bürgergeld aufstocken – und zusätzlich schwarz arbeiten. Dahinter stünden oft Banden, die organisierte Kriminalität zuließen und Migranten unter extremen Bedingungen in Nordrhein-Westfalen unterbringen würden. Diese Zustände seien auch mitverantwortlich für den starken Zulauf zur AfD im Ruhrgebiet.

Reform läuft – aber Linnemann reicht das nicht

Ab dem 1. Juli gilt die erste Stufe der Grundsicherungsreform, die das bisherige Bürgergeld ablöst. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt – etwa vereinbarte Termine versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt –, muss mit deutlichen Leistungskürzungen bis hin zum vollständigen Wegfall des Grundsicherungsgeldes rechnen. Linnemann begrüßt diese Schritte, sieht sie aber nur als Anfang. Um das Vertrauen in die soziale Gerechtigkeit wirklich zurückzugewinnen, brauche es weitere Reformen – strukturell, nicht nur auf dem Papier.