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Bürgergeld: Jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich

Die Fehlerquote bei den Jobcentern bleibt auf einem besorgniserregenden Niveau. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Dezember 2025) belegen: 30 Prozent aller Bürgergeld-Widersprüche wird ganz oder teilweise stattgegeben. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie oft erst nach einem langwierigen Streit zu ihrem Recht kommen.

Zwischen Recht und Existenznot: Wenn das Amt sich irrt

In der jüngsten Statistik – für Dezember 2025 – werden 123.513 Widersprüche geführt. Jeder einzelne dieser Fälle, insbesondere jene, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, bringt einen Bürgergeld-Bedürftigen in eine Zwangslage. Zur Sorge, überhaupt über die Runden zu kommen, gesellt sich dann der Streit mit dem Amt. Das sollte eigentlich nicht sein, zumal immer wieder die Rede von einfach und unbürokratisch ist. Doch davon entfernt man sich immer mehr.

BSG stärkt Bürgergeld-Empfänger im Widerspruchsverfahren

Die Statistik auf Bundesebene (Dezember 2025)

  • Abgang Widersprüche: 45.988
  • Davon ganz stattgegeben: 11.309
  • Davon teilweise stattgegeben: 2.471
  • Fehlerquote: 30,0 %

Miete und Einkommen: Hier unterlaufen den Jobcentern die meisten Fehler

SachgebietAnteil
Aufhebung und Erstattung17,5 %
Kosten der Unterkunft13,8 %
Einkommen und Vermögen13,4 %
Zugangsvoraussetzungen10,1 %
Regelbedarfe und Mehrbedarfe2,5 %
Sanktionen1,9 %
Häufige Gründe für Widersprüche beim Bürgergeld (Stand 12/2025, Quelle: Jobcenter Statistik)

Es geht auch anders: Wo die Jobcenter besonders sorgfältig arbeiten

Auch im Dezember 2025 gibt es Jobcenter, die ihre Verantwortung für Bürgergeld‑Bezieher und Steuerzahler ernst nehmen. Um statistische Ausreißer zu vermeiden, haben wir nur Leistungsträger betrachtet, die mindestens 50 abgeschlossene Widersprüche verzeichneten.

Abgang Widersprüchedavon fehlerhaft (absolut)Fehlerquote
Jobcenter Rheinisch‑Bergischer Kreis9077,8 %
Jobcenter Mühldorf am Inn5147,8 %
Jobcenter Oberhavel77911,7 %
Jobcenter Bergstraße781012,8 %
Jobcenter Cottbus1011312,9 %
Jobcenter-Ranking nach Fehlerquote bei erledigten Widersprüchen (BA-Statistik 12/2025, nur Jobcenter ≥ 50 Fälle)

Besonders hervorzuheben ist das Jobcenter Rheinisch‑Bergischer Kreis: Nur 7 von 90 Widersprüchen mussten wegen falscher Rechtsanwendung ganz oder teilweise korrigiert werden.

Brennpunkt Fehlerquote: Wo fast jeder zweite Bescheid korrigiert wird

Am Ende der Tabelle landet diesmal das Jobcenter Essen mit einer erschreckenden Fehlerquote von 58,1 % (204 von 351 Fällen). Ebenfalls auffällig sind Lörrach (52,4 %), Bielefeld (49,1 %), Lüchow-Dannenberg (47,5 %) und Groß-Gerau (47,3 %).

Das Ziel: Mehr Qualität statt Sparzwang und Bürokratie-Dschungel

Erfreulich: Zwei Jobcenter konnten im Dezember 2025 eine weiße Weste vorweisen. In der Mecklenburgischen Seenplatte Süd sowie in Nordwestmecklenburg wurde bei jeweils mindestens 50 abgeschlossenen Widersprüchen kein einziger Bescheid wegen fehlerhafter Rechtsanwendung beanstandet.

Vielleicht sollte man mal schauen, warum dort genauer gearbeitet wird. Eine Vermutung: eine bessere Personaldecke oder schlicht ein besseres Zahlenverhältnis von Bürgergeld-Empfängern zu Sachbearbeitern. Das flächendeckend zu ändern, widerspräche jedoch dem akuten Sparzwang – und damit beißt sich die Katze in den Schwanz.

Lassen Sie Ihren Bescheid nicht ungeprüft

Die Statistik ist eindeutig: Ein Widerspruch ist kein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen, sondern in jedem dritten Fall der Weg zu Ihrem Recht. Da besonders bei der Miete und der Einkommensanrechnung oft komplizierte Rechtsfragen im Spiel sind, sollten Sie Fehler nicht einfach hinnehmen.

Handeln Sie jetzt: Sie müssen kein Rechtsexperte sein, um gegen einen falschen Bescheid vorzugehen. Über die kostenlose Bescheidprüfung können Sie Ihren Fall direkt an erfahrene Partneranwälte übermitteln. Diese prüfen Ihre Unterlagen für Sie ohne Kostenrisiko. So stellen Sie sicher, dass Sie fachkundig zu Ihrem Recht kommen und genau das erhalten, was Ihnen gesetzlich zusteht.