Die Verkehrsminister der Länder haben auf einer Sonderkonferenz den Preis des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2026 auf 63 Euro festgelegt. Begründet wird der Schritt mit gestiegenen Lohn- und Energiekosten, ab 2027 soll eine indexbasierte Preisfortschreibung gelten. Bund und Länder wollen ihre Zuschüsse von jeweils 1,5 Milliarden Euro fortführen. Seit 2025 kostet das Ticket 58 Euro, gestartet war es 2023 mit 49 Euro. Die Erhöhung verschärft die Lücke zur im Regelbedarf vorgesehenen Pauschale für Verkehr – mit dramatischen Folgen für die soziale Teilhabe von Menschen im Bürgergeld und in der Grundsicherung.
Inhaltsverzeichnis
Preisverlauf und neuer Beschluss
Das Deutschlandticket wurde am 1. Mai 2023 für 49 Euro eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Preis 58 Euro. Ab dem 1. Januar 2026 steigt er auf 63 Euro. Zudem soll ab 2027 ein Mechanismus greifen, der den Ticketpreis regelmäßig anpasst. Das macht den Nahverkehr planbar für Budgets der Verkehrsverbünde – aber nicht automatisch bezahlbar für Menschen mit sehr wenig Geld.
| Zeitraum | Offizieller Preis |
|---|---|
| ab Jan 2026 | 63 € |
| Jan 2025 – Dez 2025 | 58 € |
| Mai 2023 – Dez 2024 | 49 € |
Bürgergeld sieht nur 50,50 Euro für Verkehr vor
Der Regelbedarf in der Grundsicherung ist pauschal, nicht zweckgebunden. Für Verkehr sind beim Eckregelsatz (Regelbedarfsstufe 1) 8,97 Prozent hinterlegt. Das entspricht rund 50,50 Euro pro Monat – und das schon seit 2024. Bei zwei volljährigen Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft gilt pro Person 90 Prozent des Eckregelsatzes (RBS 2) – rechnerisch etwa 45,45 Euro für Verkehr. Volljährige, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten 80 Prozent (RBS 3). Daraus folgen etwa 40,40 Euro für Verkehr.
Bürgergeld 2026: Stille Kürzung trifft Millionen
Bei Kindern ist der Verkehrsanteil im Regelsatz noch niedriger. Da der Regelbedarf zum 01.01.2026 erneut nicht angepasst wird, bleibt es bei den Werten wie auch schon 2024 und 2025. Zur Einordnung:
| Gruppe | Regelbedarf 2026 | Anteil „Verkehr“ (ca.) |
|---|---|---|
| Alleinstehende (RBS 1) | 563 € | 50,50 € |
| Partner in BG (RBS 2, je Person) | 506 € | 45,45 € |
| Volljährige im Elternhaus (RBS 3) | 451 € | 40,40 € |
| Kinder 14–17 Jahre (RBS 4) | 471 € | 29,70 € |
| Kinder 6–13 Jahre (RBS 5) | 390 € | 31,07 € |
| Kinder 0–5 Jahre (RBS 6) | 357 € | 32,86 € |
Bereits 58 Euro liegen über diesen Pauschalen. Mit 63 Euro wächst die monatliche Lücke auf etwa 12,50 Euro (RBS 1), 17,55 Euro (RBS 2) und 22,60 Euro (RBS 3).
Nach der ersten Preiserhöhung: Abbruch – vor allem bei jungen Leuten
Die Marktforschung von VDV und Deutscher Bahn zeigt (FAZ berichtete), wie sensibel die Nachfrage reagiert. Im Dezember 2024 nutzten 14,5 Millionen Menschen das Deutschlandticket. Im Januar 2025 – nach der Erhöhung auf 58 Euro – waren es 13,4 Millionen. Mehr als die Hälfte des Rückgangs, rund 430.000 Abos, wird direkt auf den höheren Preis zurückgeführt. Besonders deutlich ist der Einbruch bei jungen Menschen zwischen 14 und 29 Jahren: minus über 36 Prozent. Auch das Jobticket verlor rund 16 Prozent und fiel auf etwa 2,2 Millionen. Für die Praxis bedeutet das: Wenn der Preis steigt, bricht die Nutzung zuerst dort weg, wo Budgets knapp sind – bei Jugendlichen, Auszubildenden, Geringverdienenden und Leistungsbeziehenden.
Soziale Teilhabe leidet
Für den Weg zur Schule übernehmen Länder und Kommunen oft die Kosten. Anspruch, Entfernung und Ticketart sind Ländersache und gelten in der Regel nur für den direkten Schulweg. Freizeit, Sportverein, Arzttermine oder Familienbesuche fallen nicht darunter. Wer im Bürgergeld rechnet, spart deshalb zuerst bei Mobilität. Zwar gibt es örtliche Sozialtickets – doch auch hier steigen die Preise. Beispielhaft wird für Berlin eine Anhebung von 19 Euro auf 27,50 Euro ab 2026 genannt, wie der Berliner Kurier berichtet. Für Kinder und Jugendliche bedeutet das weniger spontane Fahrten und selteneres Mitmachen – obwohl gerade sie freie, bezahlbare Wege für soziale Teilhabe brauchen.
Mangelnde Teilhabe beim Bürgergeld gleicht dem Verlust der Menschenrechte
Wirkung und Einordnung
Der Ariadne-Report belegt, dass das Deutschlandticket Fahrten vom Auto in den ÖPNV verlagert und Emissionen senkt. Die stärksten Zugewinne entstehen bei bisherigen Gelegenheitsnutzern – häufig mit geringen Einkommen. Steigende Preise schwächen diese Wirkung. Aus Sicht der Erwerbslosenhilfe ist daher ein sozialer Gegenentwurf nötig: bundesweit einheitliche Sozialpreise deutlich unter 30 Euro, automatische Erstattungen für Grundsicherungsempfänger oder ein Preisdeckel, der sich am Regelbedarf orientiert. Nur so bleibt das Ticket ein Instrument für Klima, Verkehr – und vor allem Teilhabe.
