Weihnachten, Silvester, kurze Bankwoche – und die Frage, wann das Januar-Geld auf dem Konto ist. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt. Jobcenter müssen so disponieren, dass der Anspruch zum Monatsbeginn 2026 abgedeckt ist. In der Praxis bedeutet das meist Wertstellung 1. Januar. Sichtbar wird die Gutschrift mit dem ersten Buchungstag im neuen Jahr am Freitag, 2. Januar 2026. Eine frühere Gutschrift ist möglich, aber nicht garantiert. Viele Träger starten den Sammellauf in der letzten Dezemberwoche. Einzelne Auszahlungskalender nennen für Januar 2026 sogar Dienstag, 23. Dezember 2025, als Termin.
Eine Reddit-Userin, die nach eigenen Angaben bei einem Jobcenter tätig ist schreibt, dass die Zahlungen von BA-angehörigen Jobcenten bundesweit bereits am 19.12.2025 als Terminüberweisungen an die Banken ausgegeben wurden und zentral aus Nürnberg gesteuert werden – gebucht wird zum Letzten des Monats, demnach 30.12.2025. Optionskommunen können ihren Angaben nach abweichende Zahlunganweisungen haben.
Inhaltsverzeichnis
Auszahlung für Januar 2026 auf einen Blick
| Datum | Erläuterung | |
|---|---|---|
| Auszahlung durch Jobcenter spätestens | Dienstag, 30.12.2025 | letzter bundesweiter Bankarbeitstag vor Neujahr |
| Wertstellung | Donnerstag, 01.01.2026 | Neujahr, kein Buchungstag |
| Sichtbar auf dem Konto | Freitag, 02.01.2026 | erster Bankarbeitstag im neuen Jahr |
| Vorlauf der Zahlungsläufe | ab Freitag, 19.12.2025 | Übergabe der Terminüberweisung an Banken |
Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine 2026 als Tabelle
Kurze Woche – warum das wichtig ist
Heiligabend fällt 2025 auf Mittwoch, 24. Dezember. Es folgen der 1. Weihnachtsfeiertag am Donnerstag, 25. Dezember, und der 2. Weihnachtsfeiertag am Freitag, 26. Dezember. Direkt danach kommt das Wochenende am 27. und 28. Dezember. Das macht die Woche faktisch sehr kurz und beendet die Bankwoche praktisch schon am Dienstag, 23. Dezember. An der Frist für die pünktliche Auszahlung ändert das nichts. Entscheidend bleibt der letzte Bankarbeitstag vor Neujahr. Die kurze Woche wirkt aber auf die internen Zahlungsläufe. Viele Jobcenter stoßen diese früher an, damit Überweisungen rechtzeitig vorbereitet sind und zum Monatsbeginn keine Lücke entsteht.
Bis wann Jobcenter spätestens zahlen müssen
Leistungen sind monatlich im Voraus zu erbringen. Damit die Januar-Leistung rechtzeitig bereitsteht, muss die Anweisung spätestens am letzten Bankarbeitstag des Vormonats erfolgen. Das ist Dienstag, 30. Dezember 2025. Üblich ist die Wertstellung auf den 1. Januar. Die Gutschrift erscheint dann mit Buchungsstart am Freitag, 2. Januar 2026. Bankläufe können variieren. Eine frühere Gutschrift ist möglich, aber nicht zugesichert.
Wichtig für 2026: Bezahlkarte ersetzt Scheckzahlungen
Zum 1. Januar 2026 entfällt bundesweit die Zahlungsanweisung zur Verrechnung über die Postbank – bislang wurde sie für Bürgergeld-Empfänger ohne eigenes Girokonto per Scheck abgewickelt. Weil Verrechnungsschecks drei Monate gültig sind, haben Jobcenter den Versand bereits zum 30. September 2025 beendet. So rutschen keine Schecks ins Jahr 2026, Einlösestau und Doppelzahlungen werden vermieden. Betroffene wurden vorab informiert. Wer kein Konto eröffnen kann, erhält im Einzelfall eine Bezahlkarte. Die Umstellung ist für Januar 2026 umgesetzt.
Bezahlkarte startet beim Bürgergeld ab 2026: Scheckverfahren endet
Betroffene wurden vorab informiert. Wer kein Konto eröffnen kann, erhält im Einzelfall eine Bezahlkarte. Für Januar 2026 ist die Umstellung bereits umgesetzt.
Gilt ähnlich für andere Vorauszahlungen
Die Feiertags-Logik betrifft auch weitere Sozialleistungen, die gesetzlich im Voraus gezahlt werden:
- Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Wohngeld
- Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
