Das Bundessozialgericht (BSG) sorgt für Enttäuschung bei vielen Betroffenen: Am 2. Dezember 2025 wies das Gericht unter den Aktenzeichen B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R drei Revisionen ab. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Bürgergeld- bzw. damals noch Hartz-IV-Regelsätze für 2022 angesichts der hohen Inflation nicht ausgereicht hätten. Doch das BSG befand: Die Sätze waren verfassungsgemäß – Nachzahlungen gibt es nicht. Für die Betroffenen ein herber Rückschlag.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat geklagt – und mit welchen Argumenten?
Die Kläger kamen aus verschiedenen Bundesländern: Unter ihnen war eine alleinerziehende Mutter, ein alleinstehender Arbeitsloser sowie ein Ehepaar.
- Die alleinerziehende Mutter machte geltend, dass die Regelsätze ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder bei der Teuerung nicht mehr sichern konnten. Sie klagte auf eine Anhebung des Regelbedarfs für 2022.
- Der alleinstehende Kläger beanstandete, dass der Gesetzgeber zu spät reagiert habe – die Preissteigerungen hätten bereits ins Gewicht fallen müssen.
- Das Ehepaar beklagte ebenfalls, dass der Haushalt trotz gestiegener Lebenskosten nicht ausreichend abgesichert gewesen sei.
Alle drei Verfahren verlangten rückwirkend höhere Regelleistungen – nicht für die Zukunft, sondern für den Zeitraum 2022. Sie verknüpften ihre Forderungen mit dem Argument, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei verletzt worden, weil die Regelsätze und die Einmalzahlung von 200 € im Juli 2022 nicht ausgereicht hätten.
Als Beklagte traten jeweils lokale Jobcenter auf – darunter etwa das Jobcenter Brandenburg an der Havel, das Jobcenter Neckar-Odenwald und das Jobcenter im Kreis Borken.
Bürgergeld & Inflation: Teuerung kürzt den Regelsatz systematisch
Warum gerade 2022 – Pandemie, Ukrainekrieg und starke Inflation
Der Zeitpunkt der Klagen war kein Zufall. Das Jahr 2022 war geprägt von stark steigenden Kosten – einerseits durch wirtschaftliche Nachwirkungen der Corona-Pandemie, andererseits durch die Energie- und Preiskrise infolge des Kriegs in der Ukraine. Für viele Haushalte mit geringem Einkommen bedeutete das erhebliche Belastungen.
Die Kläger bestritten, dass die gesetzlich beschlossenen Regelsätze und die Einmalzahlung von 200 € im Sommer 2022 ausreichten, um diese Lasten zumindest zum Teil aufzufangen. Sie forderten, dass die Regelleistung rückwirkend an reale Lebenshaltungskosten angepasst wird.
Entscheidung des BSG – Gesamtpaket entscheidet
Das BSG lehnte diese Revisionen ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung darauf, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe und nicht allein anhand der Inflation eine Verfassungswidrigkeit feststellen lassen müsse. Entscheidend sei, ob der Regelbedarf „evident unzureichend“ sei. Für das Gericht war das nicht der Fall.
Zudem verwies das Gericht auf das gesamte Leistungspaket: Neben dem Regelbedarf sind auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Einmalzahlung von 200 € Teil der sozialen Sicherung. Diese Gesamtbetrachtung führte dazu, dass das Existenzminimum aus Sicht des BSG weiterhin gesichert sei.
Was bedeutet das konkret für Betroffene?
Für die Kläger – und alle, die in ähnlicher Lage sind – bedeutet das Urteil:
- Kein Anspruch auf rückwirkende Aufstockung des Bürgergeldes bzw. des ehemaligen Arbeitslosengelds II für 2022.
- Die Einmalzahlung und die spätere Anhebung der Regelbedarfe reichen laut Gericht aus.
- Wer auf zusätzliche Hilfe gehofft hatte, geht leer aus – selbst in einer Zeit extremer Preissteigerungen.
Warum das Urteil dennoch umstritten bleibt
Viele Sozialverbände und Betroffene sehen die Entscheidung kritisch. Ihr Einwand: Durchschnittliche Sonderleistungen wie eine Einmalzahlung verändern wenig an der realen Kaufkraft – besonders wenn Preise und Grundbedarf stark auseinanderdriften. Gerade Alleinerziehende oder Haushalte mit Kindern argumentieren, dass sie in 2022 eine echte Absenkung ihres Lebensstandards hinnehmen mussten.
Das Urteil zeigt ein strukturelles Problem: Das System der pauschalen Regelsätze funktioniert nur bedingt, wenn es plötzlich zu starken wirtschaftlichen Schwankungen kommt. Der gesetzliche Spielraum des Gesetzgebers trifft auf die soziale Realität – und die Gerichte greifen nur selten ein.
Ein möglicher nächster Schritt: Verfassungsbeschwerde
Auch wenn das BSG mit seiner Entscheidung die Revisionen zurückwies, ist der Streit damit nicht zwangsläufig endgültig beendet. Der Sozialverband VdK Deutschland kündigt an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Damit würde der Weg nach Karlsruhe offenstehen.