Das oberste deutsche Sozialgericht hat mit dem Urteil unter dem Aktenzeichen B 5 R 6/24R am 27. November 2025 entschieden: Eine einmal wählte Hochrechnung darf im Nachhinein nicht durch tatsächliche Entgeltmeldungen korrigiert werden. Damit bekommen Rentenbezieher eine verlässliche Grundlage – selbst wenn der Arbeitgeber später niedrigere Entgelte meldet.
Worum ging es in dem Verfahren
Im konkreten Fall hatte der Kläger bei seinem Rentenantrag einer sogenannten Hochrechnung zugestimmt. Das heißt: Für die Monate vor Rentenbeginn rechnete der Träger die bisherigen Entgeltmeldungen auf der Basis hochgerechneter Entgelte. Damit sollte vermieden werden, dass ein kurzfristiger geringerer Verdienst (etwa wegen Teilzeit oder vorübergehend niedriger Entgeltmeldung) die Rente schmälert.
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Kurz nach Rentenbeginn meldete der Arbeitgeber allerdings tatsächlich deutlich geringere Entgelte, was zu mehrfachen Nachberechnungen und schließlich – nach Änderung der Entgeltdaten – zu einer Kürzung der Rente führte. Der Betroffene klagte gegen diese Änderungen – mit Erfolg.
Entscheidung des BSG
Der 5. Senat des Bundessozialgericht stellte klar, dass die ursprünglich gewählte Hochrechnung bindend ist. Eine nachträgliche Ersetzung durch tatsächlich gemeldete Entgelte ist unzulässig. Das bedeutet: Abweichungen des realen Entgelts dürfen nicht dazu führen, dass eine einmal bewilligte Rente nachträglich gemindert wird.
Begründet wurde dies mit dem klaren Wortlaut, der Systematik und der Gesetzesgeschichte: Die Hochrechnung ist als Wahlrecht des Versicherten konzipiert (§ 194 Abs. 1 SGB VI). Würde man eine nachträgliche Korrektur zulassen, würde die Hochrechnung praktisch bedeutungslos.
Warum das Urteil Bedeutung hat
Gerade bei Rente in unsicheren Erwerbsphasen oder bei häufig wechselnden Entgeltmeldungen bietet dieses Urteil klare Sicherheit: Wer sich bei Antragstellung für Hochrechnung entscheidet, kann sich darauf verlassen – unabhängig von späteren korrigierten Arbeitgebermeldungen. Für Betroffene heißt das: Eine bewilligte Rentenhöhe bleibt stabil, selbst wenn Arbeitgeber nachträglich geringere Zeiten oder Entgelte melden.
Das Urteil könnte zudem Signalwirkung haben, weil zukünftig – etwa ab 2027 – eine verbindliche Hochrechnung in der Rentenversicherung eingeführt werden soll. Wer früh in Rente geht und bereits Entgeltschwankungen erlebt, profitiert von dieser Klarstellung besonders.
Mögliche praktische Folgen
- Rentenbescheide mit Hochrechnung sind verlässlich – spätere Arbeitgeberkorrekturen spielen keine Rolle
- Für Menschen, die kurz vor Rentenbeginn mit schwankenden Entgeltmeldungen kämpfen, bietet das Urteil Rechts- und Planungssicherheit
- Wenn künftig viele auf Hochrechnung setzen, stärkt das die Planbarkeit der Altersrente


