Leiser Systemwechsel beim Bürgergeld: Ab 2026 ersetzt eine Bezahlkarte die Schecks. Zahlen im Laden und online ist möglich, Bargeld nur am Automaten – teils mit Gebühren. Optisch soll sie neutral sein, in der Praxis dürfte sie aber aufgrund weniger Anbieter erkennbar sein. Zunächst läuft eine einjährige Pilotphase, danach will die BA auswerten und nachjustieren.
Inhaltsverzeichnis
Was beschlossen ist – und für wen
Die Bezahlkarte kommt ausschließlich dort zum Einsatz, wo bislang Schecks ausgegeben wurden. Das sind Menschen, die kein Konto haben oder ausdrücklich keine Überweisung wünschen. Die Bundesagentur stellt klar: Überweisungen aufs Konto bleiben der Regelfall. Die Karte ist eine Einzelfalllösung, keine flächendeckende Bürgergeld-Karte. Geplant ist zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Leistung bleiben unverändert.
Die Größenordnung ist überschaubar. Bundesweit rechnet die BA mit rund 8.000 betreffenden Vorgängen im Bereich der Arbeitsagenturen und der als gemeinsame Einrichtungen betriebenen Jobcenter. In diesen Fällen ersetzt die Karte den Scheck eins zu eins.
Funktionen: Zahlen wie mit einer normalen Debitkarte
Die Bezahlkarte soll sich im Alltag nicht von einer üblichen Bankkarte unterscheiden. Sie trägt keinen Sonderaufdruck und ist diskriminierungsfrei gestaltet. Ausgegeben wird die Karte einmalig. Monatlich wird das individuelle Leistungsguthaben aufgeladen.
Einkaufen ist überall möglich, wo Visa akzeptiert wird – im Laden und in regulären Online-Shops. Bargeldabhebungen am Geldautomaten sind vorgesehen. Die BA nennt ausdrücklich diese drei Grundfunktionen: stationär bezahlen, online zahlen und Bargeld abheben.
Wichtig zur Haushaltsplanung: Die Bezahlkarte ist guthabenbasiert. Es gibt keinen Dispo und keine Überziehungsmöglichkeit. Ist das Guthaben aufgebraucht, schlagen Zahlungen an der Kasse fehl. Das schützt vor Schulden, erfordert aber striktes Budgetieren.
Wer gibt die SocialCard heraus?
Die BA verwendet in ihren Mitteilungen keinen besonderen Produktnamen und spricht schlicht von Bezahlkarte. In der Anbieterszene ist der Begriff SocialCard gängig – eine Visa-Debit-Lösung (ausschließlich im Guthaben, ohne Kreditlinie), die Kommunen und Behörden bereits in anderen Leistungsbereichen einsetzen. Branchenmeldungen und Anbieterkommunikation legen nahe, dass die BA auf diese bestehende Infrastruktur zurückgreift. Offiziell bestätigt die BA den Dienstleister nicht, maßgeblich bleibt daher die BA-Kommunikation. Ziel ist eine optisch neutrale Karte ohne sichtbaren Sonderaufdruck – vollständig unsichtbar ist sie dennoch nicht, denn über Anbieter- und Netzwerkinformationen lässt sie sich technisch und optisch als Bezahlkarte einordnen.
Aufladung: automatisch statt am Schalter
Die monatliche Guthabenbuchung – also die Bürgergeld-Leistungen – erfolgt zentral über das Fachverfahren der BA. Ein persönliches Vorsprechen im Jobcenter, nur um Guthaben aufzuladen, ist nicht nötig. Die Karte wird mit dem bewilligten Betrag zum Fälligkeitstermin beladen – ähnlich einer regulären Überweisung, nur eben auf das Kartenkonto.
Wo liegt das Guthaben – Jobcenter oder Bank?
Technisch handelt es sich um eine vorausbezahlte Visa-Debitkarte. Das Guthaben wird beim Kartenausgeber bzw. dessen Bank- oder E‑Geld-Institut geführt, nicht als „Konto beim Jobcenter“. Je nach Ausgestaltung verfügt jede Karte über eine zugeordnete IBAN, auf die die Leistungsträger buchen. Diese IBAN stammt vom Zahlungsdienstleister und ist kein klassisches Privatkonto des Empfängers.
Pfändungsschutz: P‑Konto‑Fragen
Wie bereits oben angesprochen, wird das Guthaben nicht beim Jobcenter geführt sondern beim Kartenherausgeber bzw. dessen Bank. Ob dieses Kartenkonto als Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) geführt werden kann, ist derzeit nicht bundeseinheitlich bestätigt. Ohne P‑Konto‑Funktion besteht – bei bekannten Pfändungen – grundsätzlich das Risiko von Zugriffen durch Gläubiger. Empfehlung: Wer Vollstreckungen befürchtet, sollte sich frühzeitig um Pfändungsschutz kümmern (P‑Konto auf einem eigenen Girokonto, Schuldnerberatung) und beim Jobcenter klären, ob die Bezahlkarte im Einzelfall pfändungssicher geführt werden kann.
Schufa und Bonität
Die Bezahlkarte ist eine reine Guthabenkarte ohne Kreditrahmen. Üblicherweise ist dafür keine Schufa-Prüfung und erst recht kein Schufa-Eintrag beim Karteninhaber vorgesehen, da die Zahlkarte keinen direkten Einfluss auf die Bonität hat. Eine ausdrückliche BA‑Aussage dazu liegt jedoch (noch) nicht vor. Bis zu einer offiziellen Bestätigung sollte diese Einschätzung als „sehr wahrscheinlich“ gelten – nicht als Garantie.
Bargeldabhebungen: wo und mit welchen Kosten
Bargeld gibt es an Geldautomaten mit Visa-Akzeptanz. Das entspricht dem Alltag normaler Debitkarten. Anbieterunterlagen nennen für die SocialCard pauschale Gebühren pro Abhebung – ob und in welcher Höhe Kosten entstehen und wer sie trägt, hängt von den vertraglichen Einstellungen der kartenausgebenden Stelle ab. Zusätzlich ist häufig „Bargeld an der Kasse“ (Cashback beim Einkauf) möglich.
Wichtig: Übliche Sicherheitslimits – etwa Tages- oder Monatsgrenzen – können technisch hinterlegt sein. Sie dienen Missbrauchsprävention und sind nicht als pauschale Einschränkung des Leistungsbezugs angelegt. Die BA nennt keine regionalen Sperren oder Händler-Whitelists.
Für die Praxis: Mindestens eine kostenfreie Abhebung pro Monat kann vorgesehen sein, darüber hinaus können feste Gebühren pro Abhebung anfallen. Wer Kosten vermeiden will, nutzt – wenn verfügbar – Cashback an der Supermarktkasse und bündelt Barabhebungen, statt mehrfach kleine Beträge am Automaten zu ziehen.
Verlust, Ersatz und Notauszahlung
Bei Verlust oder Diebstahl gilt: Karte sofort sperren (Sperrhotline 116 116, App/Portal des Kartenanbieters oder über das Jobcenter). Ersatzkarten werden über die kartenausgebende Stelle organisiert. In der Übergangszeit können Jobcenter/Agentur eine Not- oder Sofortauszahlung beziehungsweise eine Sofort‑Beladung veranlassen, damit der Lebensunterhalt gesichert ist. Ob für Ersatzkarten Gebühren anfallen, hängt vom Vertrag der jeweiligen Stelle ab – im Zweifel vorab nachfragen.
Keine allgemeine Konto- bzw. IBAN-Pflicht
Im Sommer wurde kommuniziert, dass mit dem Ende des Postbank-Scheckverfahrens ein Konto zwingend werde. Diese Warnung beruhte auf dem damaligen Stand. Mit der Bezahlkarte ist die Lücke geschlossen: Wer ein Konto hat, bleibt bei der Überweisung. Wer keines hat, erhält die Karte. Eine allgemeine Konto- oder IBAN-Pflicht entsteht dadurch nicht.
Barzahlen/ viacash: Läuft das weiter?
Viele Jobcenter setzen parallel das Barcode-Verfahren („Barzahlen/ viacash“) ein – etwa für Not- und Einmalzahlungen. Die BA kündigt mit der Bezahlkarte ausdrücklich die Ablösung des Scheckverfahrens an, eine bundesweite Abschaffung der Barcode‑Auszahlung ist nicht bekannt. Praktisch heißt das: Die Bezahlkarte ersetzt Schecks, das Barcode-Verfahren kann – je nach Jobcenter – als Ausnahmeweg weiterlaufen.
Datenschutz: Was Behörden sehen
Kartenzahlungen erzeugen Transaktionsdaten (Zeitpunkt, Betrag, Händlerkennung), nicht aber Warenkorbdetails. Das Guthaben wird beim Kartenemittenten geführt – Jobcenter sind nicht Kontoführer und haben deshalb keinen automatischen Zugriff auf Kartenumsätze oder -auszüge. Standardmäßig sehen die Behörden lediglich die von ihnen veranlassten Ladevorgänge sowie technisch nötige Statusinformationen. Einsicht in Einzeltransaktionen wäre nur auf klarer gesetzlicher Grundlage und für einen eng begrenzten Zweck (z. B. Betrugsprävention, Nachweis gesetzlicher Prüfpflichten) zulässig. Eine lückenlose Verhaltensüberwachung ist daraus nicht ableitbar und rechtlich nicht freigegeben.
Abgrenzung zu Bezahlkarten im Asylsystem
Die politische Debatte vermischt häufig unterschiedliche Systeme. Bezahlkarten nach Asylbewerberleistungsgesetz arbeiten in vielen Ländern mit Einschränkungen, etwa Bargeldlimits oder Händlerkreisen. Das hat rechtlich und praktisch nichts mit der BA-Bezahlkarte im Bürgergeld- und ALG-Bereich zu tun. Hier geht es ausschließlich um den Ersatz des Scheckverfahrens ohne zusätzliche Hürden.
Zeitplan
Die Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2026. Jobcenter und Agenturen informieren die Betroffenen direkt, händigen die Karte aus und beladen sie künftig monatlich mit dem bewilligten Anspruch.
Weiterführende Infos/ Quellen:
- arbeitsagentur.de – Presseinfo „Bezahlkarte im Einzelfall“, 27.11.2025
- socialcard.de – FAQ (Visa-Debit, Funktionen, Sperre/Ersatz)


