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Gibt es beim Bürgergeld einen Mehrbedarf für Ramadan oder das Zuckerfest?
Rund um Ramadan und das Zuckerfest tauchen in sozialen Netzwerken immer wieder Behauptungen über angebliche Sonderzahlungen des Jobcenters auf. Das Muster ist oft ähnlich: Ein Video, ein angeblicher Bescheid, eine konkrete Summe – und sofort steht der Vorwurf im Raum, Bürgergeld-Empfänger würden für religiöse Feiertage zusätzliche Leistungen erhalten. Tatsächlich kennt das Bürgergeld zwar Mehrbedarfe und in engen Grenzen auch einmalige Leistungen. Diese sind aber gesetzlich klar geregelt. Ein pauschaler Mehrbedarf für Ramadan oder das Zuckerfest gehört nicht dazu. Genau das war auch der Punkt unseres damaligen Beitrags aus 2023: Es handelte sich um einen Faktencheck – und die Behauptung über 310 Euro war unzutreffend.
Redaktionshinweis:
Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat und dauert je nach Mondsichtung 29 oder 30 Tage. Das Zuckerfest markiert seinen Abschluss. Für 2026 beginnt der Ramadan am 19. Februar und endet am 19. März. Danach folgt das Zuckerfest.
Worum geht es in dem jetzt verbreiteten Video?
In dem aktuell kursierenden Video wird zunächst eine angebliche Artikeldarstellung mit der Überschrift „Ramadan-Zuschlag vom Jobcenter: Wer Anspruch auf den Mehrbedarf hat.“ eingeblendet. Ein entsprechender Beitrag war für uns unter diesem Titel nicht auffindbar. Anschließend zeigt das Video einen Screenshot von buergergeld.org – allerdings so, dass der entscheidende Teil unserer Überschrift durch den Kopf des Video-Erstellers verdeckt wird. Gerade dadurch fehlt der Hinweis darauf, dass unser Beitrag ein Faktencheck war. Wer das Video sieht, kann deshalb leicht den Eindruck gewinnen, buergergeld.org habe die Behauptung über eine Jobcenter-Zahlung zum Zuckerfest bestätigt. Dieser Eindruck entspricht nicht dem Inhalt unseres Beitrags.

Was stand in unserem Artikel tatsächlich?
Unser damaliger Beitrag trägt die Überschrift „310 Euro Jobcenter Zahlung für Zuckerfest – Bürgergeld Faktencheck“. Schon im Einstieg wurde klargestellt, dass sich die Geschichte über eine Sonderzahlung fürs Zuckerfest verbreitet hatte und von der dpa in einem Faktencheck als falsch eingeordnet worden war. Im Text selbst wurde zudem darauf verwiesen, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim eine solche Zahlung dementiert habe. Wörtlich heißt es dort: „Die hier angesprochene Zahlung aufgrund des Zuckerfestes ist kein Bestandteil des Bürgergeldes.“ Unser Artikel war also nie ein Beleg für die Behauptung, sondern ihr Gegenstück – eine journalistische Einordnung, die die Geschichte gerade entkräften sollte.
Warum trägt die Behauptung über 310 Euro rechtlich nicht?
Auch die Rechtslage gibt eine solche Darstellung nicht her. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt beim Bürgergeld klar aus, welche Mehrbedarfe überhaupt berücksichtigt werden – etwa für Schwangere, Alleinerziehende, bestimmte Menschen mit Behinderungen, bei kostenaufwändiger Ernährung, dezentraler Warmwassererzeugung oder in besonderen Ausnahmefällen bei unabweisbarem Bedarf. Außerdem sind einmalige Leistungen nur in eng umgrenzten Konstellationen vorgesehen, etwa bei Haushaltsgründung, Geburt oder bestimmten orthopädischen Hilfen. Eine Sonderzahlung zum Zuckerfest oder ein Mehrbedarf wegen Ramadan wird dort nicht genannt. Wer so etwas behauptet, beschreibt keinen regulären Leistungsbestandteil des Bürgergelds, sondern eine Leistung, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt.
Warum ist die Einblendung unseres Artikels irreführend?
Weil sie den Sinn unseres Beitrags ins Gegenteil verkehren kann. Wenn bei einem Screenshot gerade der Teil der Überschrift verdeckt wird, der den Beitrag als Faktencheck ausweist, bleibt beim Zuschauer nur noch die Behauptung und der Name unserer Seite hängen. Genau dadurch entsteht ein verzerrtes Bild. Unser Text sollte nicht bestätigen, dass es 310 Euro vom Jobcenter fürs Zuckerfest gebe. Er sollte erklären, warum diese Behauptung nicht stimmt. Wer diesen Zusammenhang ausblendet, reißt unseren Beitrag aus seinem eigentlichen Sinnzusammenhang heraus.
Wovon distanziert sich buergergeld.org ausdrücklich?
buergergeld.org distanziert sich ausdrücklich von jeder Darstellung, die unseren damaligen Faktencheck als Bestätigung einer angeblichen 310-Euro-Zahlung zum Zuckerfest erscheinen lässt. Unser Beitrag wurde veröffentlicht, um eine Falschbehauptung einzuordnen und zu widerlegen – nicht, um sie weiterzuverbreiten. Wer den Hinweis auf den Faktencheck unsichtbar macht oder in der Darstellung verschwinden lässt, vermittelt einen falschen Eindruck über Inhalt und Aussage unseres Artikels.
Was Leser aus diesem Fall mitnehmen sollten
Der Fall zeigt, wie leicht sich die Wirkung eines journalistischen Beitrags durch einen verkürzten Bildausschnitt verändern lässt. Gerade bei emotional aufgeladenen Themen wie Bürgergeld, Ramadan oder dem Zuckerfest reicht oft schon ein verdecktes Wort in der Überschrift, damit aus einer Widerlegung scheinbar ein Beleg wird. Deshalb ist die Sache hier eindeutig: Es gibt keinen Bürgergeld-Mehrbedarf für das Zuckerfest. Und unser damaliger Artikel hat genau das erklärt. Wer ihn anders darstellt, gibt seinen Inhalt nicht korrekt wieder.

