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Vom Bürgergeld in die Rente – vielen drohen zwei Monate ohne Einkommen

Zwei Monate ohne Einkommen. Das macht Angst. Und kann viele Menschen treffen, die vom Bürgergeld direkt in die Altersrente wechseln. Einen geordneten Übergang sieht das Gesetz nicht vor. Stattdessen nimmt der Gesetzgeber eine Phase unter dem Existenzminimum bewusst in Kauf. Das einzige Angebot, um diese Zeit zu überbrücken: ein Darlehen. Viel bescheidener könnte der Start in den Ruhestand kaum sein.

Was ist die Erstrentenlücke?

Das Problem, das als „Erstrentenlücke“ bekannt ist, ergibt sich aus den Auszahlungsterminen für die unterschiedlichen Leistungen. Was auf dem Papier wie eine reine Formalität wirkt, wird für Betroffene schnell zu einem handfesten finanziellen Problem. Dazu ein Beispiel:

Wer zum 1. Juli in Rente geht oder vielmehr in Rente gehen muss, hat im Juli keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Das heißt, die letzte Bürgergeld-Zahlung erfolgt Anfang Juni. Die Rente wiederum wird in der Regel erst am Ende des Monats, also Ende Juli, ausgezahlt. Zwischen diesen Terminen – also zwischen Bürgergeld und der ersten Rentenzahlung – vergehen somit zwei lange Monate.

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Ähnliches Problem bei neuem Job

Ähnlich ergeht es allen, die es schaffen, einen neuen Job zu finden. Ist der erste Arbeitstag der 1. Juli, kommen die Bürgergeld-Leistungen letztmalig Anfang Juni, der Lohn aber erst Ende Juli oder Anfang August. Auch hier ergibt sich eine Lücke im Einkommen. Besonders bitter: Wer den Schritt in die Erwerbstätigkeit wagt und damit eigentlich alles richtig macht, muss die finanzielle Lücke zunächst selbst überbrücken.

Warum fehlende Rücklagen das Problem verschärfen

Gerade Personen, die schon längere Zeit auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung angewiesen sind, haben in der Regel keine Rücklagen. Oder die Ersparnisse reichen vorn und hinten nicht. Denn hier geht es nicht nur um den Regelsatz. Auch das Thema Wohnkosten (Miete, Heizkosten) steht im Raum. Dadurch summiert sich schnell ein Betrag, der Betroffenen Zukunftsängste bereitet. Unter das Existenzminimum zu fallen, ist eben keine angenehme Vorstellung – zumal viele Betroffene ohnehin schon am Limit kalkulieren und keinen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben haben.

Wie der Gesetzgeber mit dem Problem umgeht

Hinsichtlich angehender Rentner ist dem Gesetzgeber dieses Problem längst bekannt. Doch statt wirklich zu helfen, wird in §37a SGB XII (Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften) nur darauf verwiesen, dass Betroffenen auf Antrag ein Darlehen zu gewähren ist, das monatlich mit fünf Prozent der Regelbedarfsstufe 1 getilgt werden muss – also mit fünf Prozent von derzeit 563 Euro und somit 28,15 Euro im Monat. Geld, das fehlt. So nimmt der Gesetzgeber in Kauf, dass Menschen sehenden Auges in finanzielle Not geraten, anstatt eine strukturelle Lösung zu schaffen, die den Übergang tatsächlich abfedert.

Was Betroffene tun können

Wer von der Erstrentenlücke betroffen ist, sollte das Darlehen nach §37a SGB XII möglichst schon vor dem ersten Rentenmonat beantragen, statt erst aktiv zu werden, wenn das Konto bereits leer ist. Zuständig dafür ist dann nicht mehr das Jobcenter, das bisher das Bürgergeld zahlte, sondern das Sozialamt als Träger der Sozialhilfe.