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Grundsicherung im Alter: Zahl der armen Rentner steigt weiter

Im Dezember 2025 bezogen rund 764.000 Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter – 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit 2015 hat sich die absolute Zahl ausländischer Empfänger mehr als verdoppelt, die der deutschen dagegen nur moderat zugenommen. Der starke Anstieg bei ausländischen Empfängern wurde seit 2022 maßgeblich durch den Rechtskreiswechsel für Flüchtlinge aus der Ukraine verstärkt – eine politische Entscheidung, die alle großen Parteien mitgetragen haben.

Die aktuellen Zahlen

Das Statistische Bundesamt hat in seiner Pressemitteilung Nr. 104 vom 26. März 2026 neue Daten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII veröffentlicht. Insgesamt bezogen im Dezember 2025 rund 1.283.860 Personen diese Leistungen – ein Anstieg von 1,8 Prozent gegenüber Dezember 2024 (1.261.005).

Der weitaus größere Block entfällt auf die Grundsicherung im Alter: 764.065 Empfänger ab der gesetzlichen Altersgrenze, ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (519.795 Empfänger bis zur Altersgrenze) ging dagegen leicht um 0,5 Prozent zurück – ein seit 2020 anhaltender Rückgang, auf den Destatis ebenfalls hinweist.

Nach Nationalität: Von den 1.283.860 Empfängern haben 937.190 die deutsche Staatsangehörigkeit (+0,4 %) und 346.670 eine ausländische Staatsangehörigkeit (+5,7 %). Darunter allein 109.290 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit – ein weiterer Anstieg von 9,9 Prozent gegenüber 2024.

EmpfängergruppeDez 2025Dez 2024Veränderungin %
Insgesamt1.283.8601.261.005+22.855+1,8 %
davon: ab Altersgrenze764.065738.840+25.225+3,4 %
davon: bis Altersgrenze (Erwerbsminderung)519.795522.165−2.370−0,5 %
Deutsche937.190933.105+4.085+0,4 %
Ausländer346.670327.900+18.770+5,7 %
darunter: Ukrainer109.29099.450+9.840+9,9 %

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Dezemberwerte. Quelle: Destatis, PM Nr. 104 vom 26.03.2026

Grundsicherung im Alter (ab Altersgrenze) 2015–2025 GRUNDSICHERUNG Grundsicherung im Alter (ab Altersgrenze) 2015–2025 Empfänger nach Nationalität – Dezemberwerte – Deutschland 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 Empfänger (Anzahl) 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % Ausländeranteil in % 411.129 124.992 536.121 2015 395.272 130.323 525.595 2016 407.007 137.083 544.090 2017 416.734 142.685 559.419 2018 414.726 147.243 561.969 2019 411.790 152.315 564.105 2020 431.110 157.670 588.780 2021 443.330 215.205 658.535 2022 453.130 236.460 689.590 2023 479.265 259.575 738.840 2024 488.670 275.395 764.065 2025 23,3% 24,8% 25,2% 25,5% 26,2% 27,0% 26,8% 32,7% 34,3% 35,1% 36,0% Deutsche Ausländer Ausländeranteil in % Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Datenstand: 27.03.2026 Dezemberwerte · Altersgrenze gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII · eigene Berechnungen BUERGERGELD.ORG
Grundsicherung im Alter (SGB XII) 2015–2025 nach Nationalität – Dezemberwerte. Ausländische Empfänger +120 % seit 2015; Sprung 2022 durch Ukraine-Rechtskreiswechsel. Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 104 vom 26.03.2026, Tabellen 22151  ·  eigene Berechnungen  ·  © buergergeld.org – Alle Rechte vorbehalten

Der Blick auf die Zeitreihe seit 2015 offenbart ein deutliches Auseinanderdriften zweier Gruppen.

Deutsche Empfänger bei der Grundsicherung im Alter wuchsen von 411.129 (2015) auf 488.670 (2025) – ein Anstieg von knapp 19 Prozent in zehn Jahren. Das entspricht einer moderaten demografischen Entwicklung: Mehr Menschen erreichen das Rentenalter mit Rentenansprüchen unterhalb des Existenzminimums.

Ausländische Empfänger im gleichen Bereich dagegen stiegen von 124.992 (2015) auf 275.395 (2025) – ein Plus von 120 Prozent. Die Schere öffnet sich Jahr für Jahr weiter.

Der Knick von 2022: Eine politische Entscheidung, keine demografische

Besonders markant ist der Sprung in einem einzigen Jahr: Die ausländischen Empfänger im Bereich Grundsicherung im Alter stiegen von 157.670 (Dezember 2021) auf 215.205 (Dezember 2022) – ein Zuwachs von 36,5 Prozent.

Die Ursache ist eindeutig: Ab dem 1. Juni 2022 erhielten hilfebedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Leistungen nach SGB II oder SGB XII statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – je nach Erwerbsfähigkeit also entweder Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Grundlage war der politische Beschluss von Bund und Ländern vom 7. April 2022.

Das Gewicht dieser Entscheidung zeigen die Zahlen klar – bezogen auf alle ausländischen SGB-XII-Empfänger (also Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammen): Ohne ukrainische Flüchtlinge hätte die Gesamtzahl ausländischer SGB-XII-Empfänger von 2021 auf 2022 lediglich um rund 3,6 Prozent zugenommen (von 197.430 auf 204.475). Tatsächlich betrug der Anstieg 27,3 Prozent. Der Ukraine-Rechtskreiswechsel war damit der mit Abstand dominante Treiber des Gesamtanstiegs im Jahr 2022.

Ukraine-Anteil an allen Ausländern im SGB XII

JahrAusländer (SGB XII gesamt)davon UkraineAnteil
2021217.95520.5259,4 %
2022277.53573.06026,3 %
2023301.11086.77528,8 %
2024327.89599.00030,2 %
2025346.670109.29031,5 %

Fast jeder dritte ausländische SGB-XII-Empfänger hat heute die ukrainische Staatsangehörigkeit. Das war 2021 noch nicht einmal jeder Zehnte.

Bürgergeld (SGB II): Dieselbe Dynamik, größere Dimension

Bürgergeld (SGB II) nach Nationalität 2015–2025 BUERGERGELD Bürgergeld (SGB II) nach Nationalität 2015–2025 Regelleistungsberechtigte (Deutsche vs. Ausländer) – Dezemberwerte, 2025 = November – Deutschland 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 7.000.000 Empfänger (Anzahl) 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % Ausländeranteil in % 1.456.100 4.381.060 5.837.160 2015 1.835.320 4.137.440 5.972.760 2016 2.072.800 3.860.250 5.933.050 2017 2.035.280 3.557.020 5.592.300 2018 1.986.410 3.293.710 5.280.120 2019 2.012.810 3.303.940 5.316.750 2020 1.910.030 3.080.310 4.990.340 2021 2.519.680 2.878.470 5.398.150 2022 2.611.040 2.846.690 5.457.730 2023 2.599.140 2.822.330 5.421.470 2024 2.428.180 2.758.350 5.186.530 2025* 24,9% 30,7% 34,9% 36,4% 37,6% 37,9% 38,3% 46,7% 47,8% 47,9% 46,8% Ausländer Deutsche Ausländeranteil in % UA: 16.980 → 670.120 +3.847 % (ab Juni 2022: SGB II) Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Migrationsmonitor Arbeitsmarkt – Regelleistungsberechtigte nach SGB II, Datenstand: Februar 2026 Dezemberwerte · *2025 = November 2025 (Dezember noch nicht verfügbar) · Seit Juni 2022: Ukrainische Flüchtlinge im SGB II statt AsylbLG BUERGERGELD.ORG
Bürgergeld-Empfänger (SGB II) 2015–2025 nach Nationalität – Dezemberwerte (2025 = November). Deutsche −35,6 % seit 2015; Ausländer +78,5 %; Ukraine-Anteil 2022 von unter 1 % auf 26,6 %. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Migrationsmonitor Arbeitsmarkt, Datenstand Februar 2026  ·  eigene Berechnungen  ·  © buergergeld.org – Alle Rechte vorbehalten

Wer die Entwicklung bei der Grundsicherung im Alter einordnen möchte, findet beim Bürgergeld (SGB II, Daten der Bundesagentur für Arbeit, Migrationsmonitor Arbeitsmarkt) das gleiche Muster – in deutlich größeren Zahlen.

Deutsche Bürgergeld-Empfänger sanken von 4,38 Millionen (Dezember 2015) auf 2,82 Millionen (Dezember 2024) – ein Rückgang von 35,6 Prozent. Dieser Befund bleibt in der politischen Debatte über das Bürgergeld fast vollständig unerwähnt, ist aber statistisch eindeutig.

Ausländische Bürgergeld-Empfänger stiegen von 1,46 Millionen auf 2,60 Millionen – ein Plus von 78,5 Prozent. Der Ausländeranteil verdoppelte sich von 24,9 auf 47,9 Prozent.

Ukraine-Anteil im Bürgergeld: Von 0,9 auf 27 Prozent

Auch hier war 2022 der Wendepunkt. Die Zahl ukrainischer Bürgergeld-Empfänger sprang von 16.980 (Dezember 2021) auf 670.120 (Dezember 2022) – ein Anstieg von 3.847 Prozent.

JahrAusländer (SGB II gesamt)davon UkraineAnteil
20211.910.03016.9800,9 %
20222.519.680670.12026,6 %
20232.611.040710.97027,2 %
20242.599.140705.93027,2 %
2025*2.428.180657.68027,1 %

* November 2025, Dezemberwerte noch nicht verfügbar.

Gut ein Viertel aller ausländischen Bürgergeld-Empfänger hat ukrainische Staatsangehörigkeit. Dieser Anteil ist seit 2022 bemerkenswert stabil. Die Gesamtzahl ausländischer Empfänger ist im SGB II zuletzt bereits leicht rückläufig – von 2,60 Millionen (2024) auf 2,43 Millionen (November 2025) –, was mit erster Arbeitsmarktintegration und veränderten Zuwanderungsbewegungen zusammenhängen könnte.

Die Bürgergeld-Kürzung kommt – sie heißt nur anders

Einordnung: Wenn Flüchtlingspolitik zur Sozialpolitik wird

Die Zahlen aus Grundsicherung und Bürgergeld sind keine bloßen Statistiken – sie sind der direkte Abdruck politischer Entscheidungen.

Die Entscheidung, Ukraine-Flüchtlinge ab Juni 2022 in das reguläre deutsche Sozialsystem (SGB II und SGB XII) zu überführen, wurde von der damaligen Ampelregierung umgesetzt – aber sie war keine rein rot-grün-gelbe Entscheidung. Die Ministerpräsidenten der Länder, darunter CDU/CSU-Ministerpräsidenten wie Markus Söder (Bayern), Hendrik Wüst (NRW) und Michael Kretschmer (Sachsen), hatten bereits am 7. April 2022 gemeinsam mit der Bundesregierung diesen Beschluss gefasst. Anschließend stimmte auch der Bundesrat – in dem die Unionsländer maßgeblich vertreten sind – dem entsprechenden Gesetz am 20. Mai 2022 zu (Bundesrat-Drucksache 204/22).

Das macht die politische Debatte der Folgejahre umso bemerkenswerter: Unions-geführte Länder, deren Ministerpräsidenten den Beschluss vom 7. April 2022 mitgetragen hatten und deren Stimmen im Bundesrat die Zustimmung ermöglichten, machten das Bürgergeld ab 2024 zu einem zentralen Wahlkampfthema der CDU/CSU und stellte es als Symbol für Fehlanreize und unkontrollierte Ausgaben dar. Dass der größte Einzeltreiber des steigenden Ausländeranteils im Bürgergeld exakt jene Rechtsänderung war, an der man selbst mitgewirkt hatte, blieb in dieser Debatte weitgehend unerwähnt.

Was das neue Gesetz bringt – und was nicht

Am 5. März 2026 beschloss der Bundestag mit 320 zu 268 Stimmen die Umgestaltung des Bürgergelds in ein „Grundsicherungsgeld“ – mit schärferen Sanktionen und höherem Druck zur Arbeitsaufnahme. Das Gesetz tritt im Sommer 2026 in Kraft. In einem separaten Verfahren wurde ebenfalls beschlossen, dass Ukraine-Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt nach SGB II oder SGB XII erhalten.

Kabinettsbeschluss: Bürgergeld-Stopp für Ukrainer ab April 2025

Die rund 109.000 Ukrainer in der Grundsicherung nach SGB XII (Alter und Erwerbsminderung zusammen) und rund 660.000 im Bürgergeld (SGB II), die vor dem Stichtag 1. April 2025 eingereist sind, haben Bestandsschutz. Für sie ändert sich nichts.

Warum die Grundsicherung im Alter besonders betroffen bleibt

Für die Grundsicherung im Alter gilt das noch stärker als für das Bürgergeld: In diese Statistik fallen dauerhaft Erwerbsgeminderte und Rentner. Neu eingereiste Flüchtlinge werden kaum sofort in dieser Gruppe auftauchen. Der Bestand von 109.290 Ukrainern in der Grundsicherung nach SGB XII bleibt strukturell erhalten und wächst tendenziell weiter, solange keine dieser Personen aus dem Leistungsbezug ausscheidet.

Auch fiskalisch ist der Rechtskreiswechsel kein Sparpaket. Laut offiziellem Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz werden für 2026 Einsparungen beim Bund von rund 759 Millionen Euro erwartet – dem stehen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen nach dem AsylbLG von rund 862 Millionen Euro gegenüber. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Verschiebung der Kostenlast vom Bund zu den Kommunen, nicht um eine Einsparung im Gesamthaushalt.

Ein Parlamentsbeschluss, den alle mitgetragen haben

Ukrainer sind nicht durch Lücken ins Bürgergeld oder in die Grundsicherung gelangt, sondern durch einen ausdrücklichen Parlamentsbeschluss. Die Grundlage war der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022, an der CDU/CSU-Ministerpräsidenten wie Markus Söder (Bayern), Hendrik Wüst (NRW) und Michael Kretschmer (Sachsen) gleichberechtigt teilnahmen und mitentschieden. Im Bundesrat wurde das entsprechende Gesetz am 20. Mai 2022 anschließend gebilligt. Die Ampelkoalition setzte es im Bundestag durch – aber ohne den politischen Rückhalt der Unionsministerpräsidenten auf Länderebene wäre die Entscheidung so nicht gefallen.

Eine Entscheidung im parlamentarischen Kleindruck

Bemerkenswert ist auch, wie wenig öffentliche Aufmerksamkeit die Entscheidung damals bekam: Die Gesetzesänderung, die den Rechtskreiswechsel ins SGB XII vollzog, wurde nicht als eigenständiges Gesetz verabschiedet, sondern nachträglich durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales in das sogenannte Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz hineingeschrieben – ein Gesetz, das ursprünglich Corona-Nachzahlungen regeln sollte. Die weitreichendste sozialpolitische Weichenstellung der Flüchtlingspolitik versteckte sich damit im parlamentarischen Kleindruck eines anderen Gesetzgebungsverfahrens.

Kritik trifft die Falschen

Wenn heute dieselben Politiker, die diesen Beschluss gefasst oder ihm zugestimmt haben, gegen Bürgergeld-Empfänger und bald gegen Grundsicherungsgeld-Empfänger wettern, dann richtet sich die Kritik faktisch gegen Menschen, die das Recht in Anspruch nehmen, das ihnen der Gesetzgeber selbst eingeräumt hat. Das ist keine Debatte über Systemfehler – es ist eine Debatte über die eigene politische Verantwortung, die auf andere abgewälzt wird.

Was die Zahlen wirklich brauchen

Wer die Zahlen bei Grundsicherung im Alter und Bürgergeld dauerhaft und nachhaltig senken will, wird neben demografischen Entwicklungen, Rentenreformen und Arbeitsmarktintegration auch die Flüchtlings- und Migrationspolitik differenzierter gestalten müssen. Das Umbenennen des Bürgergelds, härtere Sanktionen und der Rechtskreiswechsel für Neuankömmlinge werden an den bestehenden Beständen nichts ändern – denn der Löwenanteil des Wachstums bei ausländischen Empfängern geht nicht auf fehlende Arbeitsanreize zurück, sondern auf die langfristigen Konsequenzen einer bewussten gesetzgeberischen Öffnung, die alle großen Parteien mitgetragen haben.