Wer in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht, sollte seine Bescheide genau prüfen. Die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2024 festgestellt, dass bei 22 Prozent der geprüften Bemessungsentgelte Fehler vorlagen – also bei mehr als jedem fünften Fall jener zentralen Rechengröße, die darüber entscheidet, wie hoch das monatliche Arbeitslosengeld ausfällt. Das geht aus dem im September 2025 veröffentlichten Bericht über die Ergebnisse der vertikalen Revisionen Leistung 2024 hervor.
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Was ist das Bemessungsentgelt – und warum ist ein Fehler dort so folgenreich?
Das Bemessungsentgelt ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes. Es ergibt sich vereinfacht gesagt aus dem durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Wer hier falsch berechnet wird – ob zu hoch oder zu niedrig – erhält entweder zu viel oder zu wenig Geld. Fehler beim Bemessungsentgelt wirken sich also direkt und oft über Monate hinweg auf die finanzielle Situation betroffener Menschen aus. Gerade für Menschen, die ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation stecken, kann das erhebliche Konsequenzen haben.
Dass diese Berechnung für Frauen und Männer unterschiedlich ausfällt und über die Jahre stetig gestiegen ist, zeigt die folgende Übersicht – bevor die Fehlerquoten genau diese Grundlage in Frage stellen.
Wie viel Arbeitslosengeld Männer und Frauen im Durchschnitt tatsächlich ausgezahlt bekommen, zeigt die folgende Grafik – und macht damit deutlich, um welche konkreten Geldbeträge es geht, wenn das Bemessungsentgelt falsch berechnet wird.
22 Prozent Fehlerquote – und die Tendenz ist steigend
Besonders alarmierend ist nicht nur der aktuelle Wert, sondern die Entwicklung über die Zeit. Die Interne Revision prüft die Bearbeitungsqualität beim Arbeitslosengeld in regelmäßigen Abständen. Das Ergebnis ist eindeutig – und geht in die falsche Richtung:
- 2021/2022: 16 Prozent der Bemessungsentgelte fehlerhaft
- 2023: 18 Prozent fehlerhaft
- 2024: 22 Prozent fehlerhaft
22 Prozent oder mehr als jede fünfte Überprüfung – von 431 geprüften Entscheidungen in 2024 zum Bemessungsentgelt waren 93 fehlerhaft. Drei Prüfzyklen, drei Verschlechterungen. Obwohl die Interne Revision nach jedem Bericht Empfehlungen ausgesprochen hat und die geprüften Dienststellen eigenen Angaben zufolge Maßnahmen ergriffen haben, hat sich die Lage nicht verbessert – sie hat sich verschlechtert. Die Revision hält im aktuellen Bericht nüchtern fest, dass „keine qualitative Verbesserung erreicht werden“ konnte.
Was läuft falsch? Die Revision benennt konkrete Ursachen
Die Fehler sind keine Zufälle. Der Bericht listet wiederkehrende Schwachstellen auf: Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht oder doppelt berücksichtigt. Das sogenannte Teilzeitprivileg – eine gesetzliche Regelung zugunsten von Teilzeitbeschäftigten – wird ignoriert. Unplausible Angaben in Arbeitsbescheinigungen werden nicht hinterfragt. Fehltage fließen nicht ein. In einem besonders gravierenden Fall hatte eine Dienststelle systematisch die zuletzt bescheinigten Arbeitsentgelte bei der Bemessung außer Acht gelassen – und das auf Basis einer intern etablierten, schlicht falschen Annahme.
Die Bandbreite der Fehlerquote zwischen den geprüften Operativen Services reichte dabei von 7 bis zu 56 Prozent. Das zeigt: Das Problem ist nicht gleichmäßig verteilt, sondern bei einzelnen Stellen besonders akut.
Als Erklärung nennen Führungskräfte der Dienststellen laut Revisionsbericht vor allem das hohe Fallvolumen, eine starke Personalfluktuation sowie mangelnde Berufserfahrung vieler Mitarbeitender in den sogenannten AlgPlus-Teams.
Gesamtfehlerquote: 3 Prozent – aber der Teufel steckt im Detail
Die Bundesagentur für Arbeit könnte mit Verweis auf die Gesamtfehlerquote von 3 Prozent beruhigen wollen: Von insgesamt 5.887 geprüften Entscheidungen in 400 Leistungsfällen waren 175 fehlerhaft. Das klingt überschaubar. Doch diese Zahl verteilt die Fehler über alle Entscheidungskategorien – von der Arbeitslosmeldung bis zur Sozialversicherung. Beim Bemessungsentgelt, jenem Baustein mit dem direkten Geldbetrag-Effekt, liegt die Fehlerquote eben nicht bei 3, sondern bei 22 Prozent. Die Gesamtzahl relativiert, was in der Praxis für Betroffene zählt.
Fachaufsicht versagt – und die Reaktion der Zentrale lässt aufhorchen
Erschwerend kommt hinzu, dass die interne Qualitätskontrolle ebenfalls nicht funktioniert. Von den acht geprüften Dienststellen verfügten zwar sieben über ein Fachaufsichtskonzept – doch nur drei davon waren nach Einschätzung der Revision aktuell, gültig und vollständig. Zwei Dienststellen hatten die Fachaufsicht im ersten Quartal 2024 wegen hoher Arbeitsbelastung zeitweise ganz ausgesetzt.
Seit Ende Januar 2025 war eine vorangegangene Weisung zur Qualitätsprüfung ausgelaufen, und im Revisionsbericht vom September 2025 hieß es noch, es sei „unklar“, wie die Zentrale mit den Ergebnissen umgehen werde. Diese Lücke ist inzwischen geschlossen: Mit der Weisung 202601010 vom 20. Januar 2026, gültig ab dem 1. Februar 2026, hat die Bundesagentur eine erneute Schwerpunktprüfung angeordnet. In jedem Team Alg Plus sollen die Teamleitungen monatlich zehn Bemessungsentscheidungen stichprobenartig kontrollieren; die Ergebnisse werden quartalsweise an die Zentrale gemeldet.
Soweit, so bekannt: Ein identisches Instrument hatte die Behörde bereits von April 2024 bis Januar 2025 eingesetzt – also genau in jenem Zeitraum, in dem die Fehlerquote von 18 auf 22 Prozent stieg. Die neue Weisung räumt das selbst ein: „Trotz der ergriffenen dezentralen Maßnahmen ist die durch die Interne Revision ermittelte Fehlerquote bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes weiter gestiegen.“ Die Antwort auf ein gescheitertes Instrument ist damit dasselbe Instrument – diesmal befristet bis Dezember 2026.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Wer Arbeitslosengeld bezieht oder bezogen hat, hat das Recht, seinen Bescheid zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einzulegen. Wer sich bei der Berechnung unsicher ist, kann die Bundesagentur direkt um eine Erläuterung des Bemessungsentgelts bitten oder sich an eine Sozialberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Die eigenen Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit sind dabei der wichtigste Vergleichsmaßstab.
Die Zahlen der Internen Revision sind kein bürokratisches Randthema. Sie zeigen: Bei einer von fünf Berechnungen stimmt die Basis des Arbeitslosengeldes nicht. Für Menschen, die auf diese Leistung angewiesen sind, ist das kein statistischer Ausreißer – sondern bares Geld.
