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Bürgergeld trotz Arbeitssuche: Gericht spricht EU-Bürgerin vorläufig Leistungen zu

Wenn der Strom gesperrt ist und damit nach Angaben der Betroffenen auch die Gastherme ausfällt, wird aus einer Zahlungsstörung schnell eine existenzielle Notlage. Die Stromsperre war der akute Anlass für den Eilantrag – rechtlich ging es im Beschluss aber um zwei getrennte Fragen: den laufenden Bürgergeld-Anspruch einer Unionsbürgerin und ein mögliches Stromschuldendarlehen. Das Sozialgericht Landshut hat einer Unionsbürgerin im Eilverfahren vorläufig Bürgergeld zugesprochen und dabei die sogenannte 5-Jahres-Frist gegen den Einwand einer früheren Verlustfeststellung verteidigt (Beschluss vom 08.12.2025, S 11 AS 518/25 ER). Beim beantragten Stromschuldendarlehen blieb es dagegen bei einer Pflicht des Jobcenters zur erneuten Entscheidung, nicht bei einer Sofortzahlung.

Gericht kippt Bürgergeld-Ausschluss für EU-Bürger und verdonnert Jobcenter zur Strafzahlung

Stromsperre, kalte Heizung und Leistungsstopp

Die Antragstellerin (Jahrgang 1973, tschechische Staatsangehörige) ist seit dem 16.08.2010 melderechtlich registriert. Die Kosten der Unterkunft werden mit 370,10 Euro monatlich angegeben, hinzu kommt ein Erdgasabschlag von 105,00 Euro. Mit ihr lebt die Mutter zusammen, die nach Angaben der Antragstellerin aufgrund einer Lähmung auf einen Rollator angewiesen ist und eine Rente aus Tschechien von rund 840,00 Euro monatlich bezieht.

Ausländerrechtlich entzog die zuständige Ausländerbehörde der Antragstellerin am 16.12.2021 die Freizügigkeitsberechtigung. Die Gründe hierfür werden im Beschluss nicht genannt. Mit Bescheid vom 31.05.2022 nahm die Behörde die Entziehung für die Zeit ab dem 13.04.2022 wieder zurück.

Das Jobcenter bewilligte zunächst vorläufig Bürgergeld bis zum 24.10.2025. Am 18.11.2025 beantragte die Antragstellerin die Weiterbewilligung. Das Jobcenter lehnte am 19.11.2025 weitere Leistungen ab und verwies auf ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche. Ebenfalls am 19.11.2025 lehnte es ein beantragtes Stromschuldendarlehen über 897,00 Euro ab und begründete dies mit fehlendem laufendem Leistungsbezug.

Die Antragstellerin trug vor, der Strom sei am 19.11.2025 gesperrt worden. Eine Teilzahlung zur Aufhebung der Sperre sei abgelehnt worden. Das drängende Problem: Die Gastherme wird mit Strom betrieben, ohne Strom kann in der Wohnung auch nicht geheizt werden.

Stromschulden mit Bürgergeld: Warum Hilfe vom Jobcenter kein Selbstläufer ist

Der Beschluss: Geld für den Lebensunterhalt, Warteschleife beim Darlehen

Der Beschluss betrifft damit zwei Anträge im Eilverfahren:

  • Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Stromschuldendarlehen.

Das Gericht verpflichtete das Jobcenter, der Antragstellerin dem Grunde nach vorläufig Bürgergeld vom 01.11.2025 bis 30.04.2026 zu gewähren. Zudem musste das Jobcenter bis 11.12.2025 erneut über den Antrag auf ein vorläufiges Stromschuldendarlehen entscheiden. Im Übrigen wurde der Antrag abgelehnt.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass Leistungen aus dem einstweiligen Rechtsschutz nur vorläufig gewährt werden. Sollte sich im Hauptsacheverfahren herausstellen, dass kein Anspruch bestand, sind die Leistungen zurückzuzahlen.

Da die Antragstellerin mit ihrem Eilantrag im Wesentlichen obsiegte, muss das Jobcenter ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten tragen. Zudem wurde ihr Prozesskostenhilfe bewilligt.

Verfahrens-Check: Zahlungslücke im Oktober

Die frühere vorläufige Bewilligung endete am 24.10.2025, der gerichtliche Zuspruch setzt erst am 01.11.2025 ein. Der Antrag auf einstweilige Anordnung ging am 30.11.2025 beim Gericht ein. Für davorliegende, bereits vergangene Zeiträume enthält der Tenor hier keine Regelung. Das ist im Eilverfahren nicht ungewöhnlich, weil rückwirkende Absicherungen regelmäßig nur ausnahmsweise angeordnet werden, wenn eine aktuelle Eilbedürftigkeit für den bereits verstrichenen Zeitraum noch plausibel gemacht werden kann.

Warum die Verlustfeststellung die 5-Jahres-Frist nicht löscht

Wer sich nach Auffassung des Jobcenters nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält, kann nach dem SGB II vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sein. Eine zentrale Ausnahme ist die 5-Jahres-Frist: Wer seit mindestens fünf Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann dennoch Bürgergeld erhalten.

Genau hier setzte die Argumentation des Jobcenters an. Es wertete die Verlustfeststellung von 2021 als wesentliche Zäsur und meinte, dadurch beginne der 5-Jahres-Zeitraum vollständig neu. Weil seit der Aufhebung mit Wirkung zum 13.04.2022 noch keine fünf Jahre vergangen seien, lehnte es Leistungen ab.

Das Sozialgericht Landshut wies diese Rechtsauffassung zurück. Der Leitsatz stellt klar: Eine Verlustfeststellung allein lässt den Fünfjahreszeitraum nicht von neuem beginnen. Nach der Begründung beginnt die Frist mit der Anmeldung bei der Meldebehörde. Zeiten, in denen eine Ausreisepflicht besteht, werden zwar nicht angerechnet. Daraus folgt nach Auffassung der Kammer aber kein Reset der gesamten Frist. Nicht anzurechnen sei vielmehr lediglich die weitere Aufenthaltszeit nach der Verlustfeststellung. Hinzu kommt ein wichtiger Aspekt, der im Beschluss ausdrücklich genannt wird: Die fünfjährige Frist sei bei Erlass der Verlustfeststellung bereits lange erfüllt gewesen. Entscheidend sei der gewöhnliche Aufenthalt als faktischer Lebensmittelpunkt. Der aufenthaltsrechtliche Status sei hierfür im SGB II unerheblich.

Warum gab es beim Stromschuldendarlehen keine Sofortzahlung?

Beim Stromschuldendarlehen sprach das Gericht keine Auszahlung im Eilverfahren zu. Es verpflichtete das Jobcenter lediglich zur Neuentscheidung.

Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II in entsprechender Anwendung. Satz 2 der Vorschrift sei nicht einschlägig, weil keine Wohnungslosigkeit drohe. Daher bleibt es bei einer Kann-Regelung, das Jobcenter hat Ermessen. Eine gerichtliche Pflicht zur sofortigen Zahlung kommt nur in Betracht, wenn das Ermessen auf Null reduziert ist. Das verneinte das Gericht unter anderem aus diesen Gründen:

  1. müsse auch die im Haushalt lebende Mutter ihren Anteil an den Stromschulden tragen
  2. konnte die Antragstellerin im Eilverfahren nicht glaubhaft machen, dass eine Stromversorgung wegen der Sperre nicht auch über einen anderen Anbieter möglich wäre
  3. könne sich das Jobcenter an den Versorger wenden, um die Sperre durch Teilzahlungen abzuwenden
  4. stehe es der Antragstellerin offen, aus den nachzuzahlenden Leistungen für November 2025 ihren Anteil an den Stromschulden zu begleichen

Stromschulden explodieren – Bürgergeld Nullrunde verschärft Not

Was bedeutet der Beschluss für Betroffene?

Der Beschluss trennt zwei Fragen, die in der Praxis oft zusammen auftreten. Der laufende Bürgergeld-Anspruch kann bei Unionsbürgern über die 5-Jahres-Regel des gewöhnlichen Aufenthalts gesichert sein, selbst wenn das Jobcenter auf Arbeitssuche verweist oder es zwischenzeitlich Streit mit der Ausländerbehörde gab. Ein Stromschuldendarlehen ist davon rechtlich zu unterscheiden. Es bleibt regelmäßig eine Ermessensentscheidung und wird im Eilverfahren nur ausnahmsweise als Sofortzahlung durchgesetzt, auch wenn eine Stromsperre die Lage deutlich verschärft.

Quellen: