- Minijob: Bis 556 € monatlicher Zuverdienst neben dem Bürgergeld möglich.
- Freibetrag: Maximal 194,80 € anrechnungsfrei (Staffel siehe weiter unten).
- Formel: 100 € + 20 % (100–520 €) + 30 % (520–556 €)
- Anrechnung: Nettoverdienst – Freibetrag = Kürzung deiner Leistungen (Zuflussprinzip).
- U25 in Schule/Studium/Ausbildung/FSJ/BFD: Erwerbseinkommen bis 556 € komplett anrechnungsfrei.
- Rechner: Jetzt individuellen Freibetrag berechnen.
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Minijob Freibetrag Rechner
Gib dein Einkommen aus dem Minijob ein und berechne deinen Freibetrag:
So setzt sich der Freibetrag beim Minijob zusammen
Bist du 25 oder älter, bleiben im Minijob mindestens 100 € (Grundfreibetrag) und höchstens 194,80 € anrechnungsfrei (189,40 € in 2024), das ist der maximale pauschale Freibetrag. So setzt sich der Einkommensfreibetrag im Detail zusammen:
| Satz | Einkommensbereich | Freibetrag |
|---|---|---|
| 100 % | bis 100 € (100 % von 100 €) | 100,00 € |
| 20 % | 100 – 520 € (20 % von 420 €) | 84,00 € |
| 30 % | 520 – 556 € (30 % von 36 €) | 10,80 € |
| Gesamt-Freibetrag | 194,80 € | |
Minijob und Bürgergeld – So übernimmt das Jobcenter die Rentenbeiträge
Weitere Berechnungsbeispiele
Du verdienst nicht jeden Monat die vollen 556 €? So ändern sich Freibetrag und Anrechnung bei geringerem Einkommen:
| Minijob-Verdienst | Freibetrag | Bürgergeld-Anrechnung |
|---|---|---|
| 100 € | 100,00 € | 0,00 € |
| 200 € | 120,00 € | 80,00 € |
| 300 € | 140,00 € | 160,00 € |
| 400 € | 160,00 € | 240,00 € |
| 450 € | 170,00 € | 280,00 € |
| 500 € | 180,00 € | 320,00 € |
| 520 € | 184,00 € | 336,00 € |
| 538 € | 189,40 € | 348,60 € |
| 556 € | 194,80 € | 361,20 € |
| (ab 2026) 603 € | 208,90 € | 394,10 € |
| (ab 2027) 633 € | 217,90 € | 415,10 € |
Grundfreibetrag über 100 €
Du kannst den Grundfreibetrag von 100 € erhöhen, wenn dein monatliches Einkommen über 400 € liegt und du höhere Werbungskosten nachweist (z. B. hohe Fahrtkosten). Beispiel: Du verdienst 556 € und hast 150 € Fahrtkosten. Dann sieht die Rechnung so aus:
| Satz | Einkommensbereich | Freibetrag |
|---|---|---|
| 100 % | bis 150 € (100 % von 150 €) | 150,00 € |
| 20 % | 100 – 520 € (20 % von 420 €) | 84,00 € |
| 30 % | 520 – 556 € (30 % von 36 €) | 10,80 € |
| Gesamt-Freibetrag | 244,80 € | |
Durch die höheren Werbungskosten bleiben statt 194,80 € nun 244,80 € anrechnungsfrei, sodass 311,20 € aufs Bürgergeld angerechnet werden.
U25-Freibetrag: Einkommen bis zur Minijob-Grenze frei
Bis zum 25. Geburtstag gilt für Schüler, Azubis, Studenten (BAföG-förderfähiges Studium), Freiwilligendienstleistende (FSJ/BFD) sowie Schulabgänger bis zum Ende des 3. Monats nach Abschluss: Dein Erwerbseinkommen bleibt bis zur Geringfügigkeitsgrenze vollständig anrechnungsfrei (aktuell 556 € pro Monat). Beträge darüber werden nach den allgemeinen Zuverdienst-Freibeträgen angerechnet.
556 € Minijob-Grenze
Mit Mindestlohn-Erhöhung 2025 von 12,41 € auf nun 12,82 € ist auch die Minijob-Grenze gestiegen. Statt 538 € im Vorjahr sind aktuell bis zu 556 € Einkommen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung möglich. So bleibt dir als Bürgergeld-Empfänger mit der höheren Verdienstgrenze etwas mehr vom Zuverdienst anrechnungsfrei.
Entwicklung der Minijob-Grenze
| Jahr | Maximaler Minijob-Verdienst |
|---|---|
| 2022 | 450 € |
| 2023 | 520 € |
| 2024 | 538 € |
| 2025 | 556 € |
| 2026 | 603 € |
| 2027 | 633 € |
Kritik an Bürgergeld & Co. – Mehr arbeiten lohnt nicht
Jeder 3. Aufstocker ist Minijobber
Laut aktuellen Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit waren im März 2025 rund 276.520 Bürgergeld-Bezieher ausschließlich in einem Minijob tätig – etwa 34,2 % aller Erwerbstätigen im Bürgergeld-Bezug. Insgesamt stockten 811.172 Erwerbstätige mit Bürgergeld auf, davon 752.308 als Arbeitnehmer. Die meisten Minijobber unter den Aufstockern sind Alleinstehende ohne Kinder sowie Alleinerziehende.
| Jahr | Aufstocker (ELB) | davon Minijob | Quote Minijob | ausschl. Minijob | Quote ausschl. Minijob |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 (Mrz) | 811.172 | 347.701 | 42,86 % | 276.520 | 34,09 % |
| 2024 | 826.444 | 353.674 | 42,79 % | 281.196 | 34,02 % |
| 2023 | 795.846 | 350.567 | 44,05 % | 271.246 | 34,08 % |
| 2022 | 812.828 | 340.668 | 41,91 % | 258.223 | 31,77 % |
| 2021 | 863.761 | 354.567 | 41,05 % | 258.429 | 29,92 % |
| 2020 | 933.234 | 389.250 | 41,71 % | 275.145 | 29,48 % |
| Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Monats-/Jahreswerte); eigene Berechnungen. Quoten = Anteil an allen erwerbstätigen ELB. | |||||
Wichtig: Sowohl Trinkgeld als auch kostenlose Mahlzeiten des Arbeitgebers kann das Jobcenter als Einkommen bedarfsmindernd anrechnen.
Ausblick mit höherem Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben:
- 13,90 € ab 01.01.2026
- 14,60 € ab 01.01.2027
Seit der Minijob-Reform 2022 ist die Verdienstgrenze an eine „43-Stunden-Regel“ gekoppelt. Bedeutet, mit steigendem Mindestlohn wächst auch die Minijob-Grenze nach folgender Rechnung:
- Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (≈ 43 ⅓ Stunden, auf volle € aufgerundet)
Kurzum: 2026 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 €, 2027 auf 633 €. Dadurch bleibt dir bei gleichem Job etwas mehr übrig.
Minijob und Arbeitsrecht
Neben der Anrechnung solltest du die wichtigsten arbeitsrechtlichen Punkte kennen. Als Minijobber hast du dieselben Ansprüche wie Beschäftigte in sozialversicherungspflichtiger Teil- oder Vollzeit, u. a.:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Bezahlter Erholungsurlaub
- Feiertagsvergütung
- Kündigungsschutz, insbesondere bei Schwangerschaft
- Mutterschutz und Anspruch auf Elternzeit
Diese Ansprüche sind gesetzlich geregelt und nicht vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig.
F.A.Q. – Häufige Fragen zum Minijob mit Bürgergeld
Wie viel darf ich im Minijob verdienen, ohne dass mein Bürgergeld gekürzt wird?
Die ersten 100 € monatlich sind immer anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben 20 % bis zur Grenze von 520 € und 30 % für den Rest bis 556 € frei – maximal 194,80 €.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Freibetrag bei 556 € Minijob-Einkommen?
Bei 556 € monatlich liegt der Bürgergeld-Freibetrag bei 194,80 €. Nur die übrigen 361,20 € werden angerechnet.
Darf ich als Schüler, Azubi oder Student mehr vom Minijob behalten?
Ja. Bis zum 25. Geburtstag bleiben bei Schulbesuch, Ausbildung oder Studium bis zu 556 € monatlich vollständig anrechnungsfrei.
Wie wird der Bürgergeld-Freibetrag beim Minijob berechnet?
Unser Freibetragsrechner auf der Seite zeigt dir genau, wie viel vom Minijob beim Bürgergeld anrechnungsfrei bleibt.
Muss ich einen Minijob beim Jobcenter melden?
Ja. Jeder Minijob muss vor Beginn gemeldet werden – unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Was gilt beim Bürgergeld, wenn ich mehrere Minijobs habe und die Grenze von 556 € überschreite?
Die Einkünfte werden zusammengezählt. Überschreitest du 556 €, gilt das nicht mehr als Minijob, sondern als versicherungspflichtige Beschäftigung.
Wird Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aus dem Minijob auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aus einem Minijob werden beim Bürgergeld voll als Einkommen angerechnet – und zwar im Monat der Auszahlung.


