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Umzug mit Bürgergeld – Welche Kosten zahlt das Jobcenter?

Ein Umzug ist immer eine Herausforderung – besonders, wenn man Bürgergeld bezieht. Damit das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt, muss der Wohnungswechsel notwendig sein und vorab schriftlich genehmigt werden (Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II). Hier erfahren Sie, wann das Jobcenter zahltwelche Kosten übernommen werden und wie Sie Fehler bei der Antragstellung vermeiden.

Wann übernimmt das Jobcenter Umzugskosten?

Ob das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt, hängt davon ab, ob der Wohnungswechsel notwendig und begründet ist. Ein Umzug gilt als notwendig, wenn einer der folgenden nachweisbaren Gründe vorliegt:

Zulässige Gründe für einen Umzug im Bürgergeld-Bezug
Anerkannter Grund Erforderlicher Nachweis
Aufforderung durch Jobcenter Aktuelle Wohnung ist zu teuer (Kostensenkungsverfahren)
Kündigung durch Vermieter Kündigungsschreiben oder Räumungsurteil
Arbeitsaufnahme Unterschriebener Arbeitsvertrag in einer anderen Stadt oder Gemeinde
Gesundheitsgefährdung Ärztliches Attest, z. B. bei Schimmelbefall oder schwerer Krankheit
Familienzuwachs / Trennung Geburtsurkunde oder Bescheinigung über Trennung

Wichtig: Die neue Unterkunft muss angemessen sein (Miete, Größe, Lage nach örtlichen Richtwerten). Prüfen Sie das vorab mit dem neuen Jobcenter.

Jobcenter muss Umzugskosten auch rückwirkend zahlen

Warum ist die Zusicherung so wichtig?

Die schriftliche Zusicherung des Jobcenters nach § 22 Abs. 4 SGB II ist die Voraussetzung dafür, dass Umzugskosten überhaupt übernommen werden können. Erst mit dieser Zusage prüft das Jobcenter die Notwendigkeit und die Angemessenheit der neuen Wohnung.

Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag, bevor die Zusicherung vorliegt. Ohne Zusicherung fehlt die rechtliche Grundlage für Erstattungen – selbst wenn die Gründe nachvollziehbar sind.

Was passiert ohne Genehmigung?

Liegt vor dem Mietvertragsabschluss keine Zusicherung vor, tragen Sie die finanziellen Folgen allein. Das betrifft nicht nur den Umzug selbst, sondern auch typische Nebenkosten rund um den Wohnungswechsel.

  • Umzugskosten werden abgelehnt: Transporter, Verpackungsmaterial oder Helferpauschalen gelten dann als private Ausgaben.
  • Keine Doppelmiete: Überschneidungen werden nur in seltenen, gut begründeten Ausnahmefällen übernommen.
  • Mehrmiete bleibt an Ihnen hängen: Liegt die neue Miete über der Angemessenheitsgrenze, zahlt das Jobcenter höchstens den angemessenen Teil.
  • Kaution nur als Darlehen – wenn überhaupt: Ein Zuschuss ist nicht vorgesehen, ohne Zusicherung kann selbst das Darlehen versagt werden.
  • Keine Übernahme von Mietschulden: Rückstände aus dem neuen Mietverhältnis gelten als Ihr Risiko.
  • Mietvertrag ist verbindlich: Das Jobcenter ist nicht Vertragspartner des Mietvertrags. Wenn Sie eine Wohnung ohne vorherige Zusicherung anmieten, tragen Sie das volle Kostenrisiko – einschließlich der vereinbarten Mietzahlungen und Kündigungsfristen, auch wenn das Jobcenter die Kostenübernahme später ablehnt oder Sie die Wohnung letztlich gar nicht beziehen.

U25-Sonderfall: Unter 25-Jährige benötigen immer eine ausdrückliche Genehmigung. Ohne Zusicherung drohen Kürzungen bis hin zum Leistungswegfall.

Welche direkten Umzugskosten übernimmt das Jobcenter?

Die direkten Umzugskosten betreffen alle Ausgaben rund um den Transport und die Organisation des Umzugs. Das Jobcenter achtet dabei auf Wirtschaftlichkeit – Sie müssen also nachweisen, dass Sie notwendige und angemessene Lösungen gewählt haben.

Für größere Ausgaben wie Mietwagen oder ein Umzugsunternehmen gilt: Reichen Sie immer drei Kostenvoranschläge ein und bewahren Sie Quittungen sorgfältig auf.

Beispiele für übernahmefähige direkte Umzugskosten
Kostenart Was ist möglich? Bedingung
Mietwagen & Material Transporter (inkl. Kraftstoff), Umzugskartons Angemessen, Belege einreichen
Helferpauschale 20–30 € je privatem Helfer Anzahl und Stunden dokumentieren
Umzugsunternehmen Kostenerstattung möglich Nur bei Unmöglichkeit der Selbsthilfe (Alter, Krankheit, Behinderung), ärztliches Attest und drei Angebote erforderlich
Renovierung bei Einzug / Auszug Materialkosten oder Durchführung durch Fachkräfte Nur, wenn mietvertraglich geschuldet und Selbsthilfe unzumutbar

Praxis-Tipp: Führen Sie ein Kosten- und Nachweisprotokoll (Datum, Anbieter, Betrag, Kontakt). Das erleichtert dem Jobcenter die Prüfung und kann die Bewilligung spürbar beschleunigen.

Falls Sie unsicher sind, welche Posten im Einzelfall anerkannt werden, lassen Sie sich die geplanten Kosten vorab schriftlich bestätigen.

Welche Wohnbeschaffungskosten übernimmt das Jobcenter?

Wohnbeschaffungskosten sind Ausgaben, die bei der Anmietung oder Bezug einer neuen Wohnung entstehen – also zusätzliche Kosten, die über den eigentlichen Umzug hinausgehen. Sie umfassen zum Beispiel die Mietkaution, eine mögliche Doppelmiete oder Gebühren bei der Wohnungsvermittlung.

Diese Kosten werden nur übernommen, wenn der Umzug vom Jobcenter vorher genehmigt wurde und die Ausgaben als notwendig und angemessen gelten.

Übernahmefähige Wohnbeschaffungskosten im Überblick
Kostenart Leistung Regel
Mietkaution Darlehen (zinslos) Rückzahlung in der Regel mit 5 % des Regelsatzes pro Monat
Doppelmiete Zuschuss oder Darlehen Nur wenn unvermeidbar und die Überschneidung angemessen kurz ist
Maklerprovision Zuschuss Nur bei zwingender Notwendigkeit und vorheriger Genehmigung
Erstausstattung Einmalbetrag oder Sachleistung Bei erstmaliger Einrichtung oder notwendigem Ersatz; gesondert beantragen

Wie stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme richtig?

Damit das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt, müssen Sie den Antrag immer vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags stellen. Nur so kann geprüft werden, ob der Umzug notwendig und die neue Wohnung angemessen ist. Fehlt die Zusicherung, werden spätere Erstattungen in der Regel abgelehnt.

Ein formloser Antrag reicht aus, solange alle wichtigen Unterlagen vollständig beigefügt sind. Nutzen Sie am besten folgende Checkliste für Ihren Antrag auf Übernahme der Umzugskosten:

  • Formloses Anschreiben: Geben Sie den Umzugsgrund, den Zieltermin und – falls bekannt – die neue Adresse an.
  • Nachweise: Fügen Sie Belege wie Kündigungsschreiben, ein ärztliches Attest oder den Arbeitsvertrag bei.
  • Angemessenheit der neuen Miete: Legen Sie den Entwurf des noch nicht unterschriebenen Mietvertrags zur Prüfung vor.
  • Drei Kostenvoranschläge: Reichen Sie Angebote für Mietwagen, Umzugsfirma oder Transport ein.
  • Bankverbindung und Kontaktdaten: Damit das Jobcenter die Zahlung zuordnen kann.
  • Fristsetzung: Bitten Sie sachlich um eine Entscheidung innerhalb von etwa 14 Tagen und um die schriftliche Zusicherung.

Tipp: Speichern Sie alle Unterlagen digital ab und führen Sie eine Kommunikationsliste mit Datum und Ansprechpartner. So können Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie den Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht haben.

Eine einfache Vorlage für den Antrag auf Kostenübernahme könnte beispielsweise so aussehen (BG-Nummer nicht vergessen!):

Betreff: Antrag auf Zusicherung und Kostenübernahme für Umzugskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die schriftliche Zusicherung und Kostenübernahme für meinen geplanten Umzug.
Grund des Umzugs: [z. B. Kündigung der bisherigen Wohnung / Arbeitsaufnahme / gesundheitliche Gründe].
Der Umzug ist für den [Datum] vorgesehen.

Dem Schreiben beigefügt sind:
- Entwurf des neuen Mietvertrags (noch nicht unterschrieben)
- Drei Kostenvoranschläge für den Umzug
- Nachweise zum Umzugsgrund (Kündigung / Attest / Arbeitsvertrag)

Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung und Zusicherung innerhalb von 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Hinweis: Dieses Musterschreiben dient als Orientierung für den Antrag auf Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch das Jobcenter oder eine Beratungsstelle.

Trennung vom Partner rechtfertigt Umzug

Welches Jobcenter ist zuständig bei einem Umzug in eine andere Stadt?

Wenn Sie mit Bürgergeld in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, sind in der Regel zwei Jobcenter beteiligt – das bisherige (alte) und das neue Jobcenter am Zielort. Damit der Übergang reibungslos funktioniert und keine Leistungen unterbrochen werden, müssen beide Stellen rechtzeitig informiert werden.

Grundsätzlich gilt: Das alte Jobcenter bleibt bis zum Umzugstag für die Umzugskosten zuständig, während das neue Jobcenter am Zielort die künftige Miete, Kaution und eine mögliche Erstausstattung prüft und bewilligt.

Zuständigkeiten der Jobcenter bei Umzug in eine andere Stadt
Aufgabe Zuständiges Jobcenter
Übernahme der Umzugskosten (Transport, Helferpauschale, Mietwagen) Altes Jobcenter (zuständig bis zum Umzugstag)
Prüfung der neuen Miete auf Angemessenheit Neues Jobcenter (zuständig für den neuen Wohnort)
Bewilligung der Mietkaution (zinsloses Darlehen) Neues Jobcenter
Erstausstattung bei Erstbezug oder notwendigem Ersatz Neues Jobcenter (separater Antrag erforderlich)

Wichtig: Führen Sie die Kommunikation mit beiden Jobcentern parallel. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Bewilligung und stellen sicher, dass alle Leistungen nahtlos weiterlaufen. Verweisen Sie in jedem Schreiben auf Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer), damit Ihre Unterlagen eindeutig zugeordnet werden können.

Häufig gestellte Fragen zu Umzugskosten und Bürgergeld

Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?

Das Jobcenter übernimmt die Kosten nur, wenn der Umzug notwendig und angemessen ist. Sie benötigen hierfür zwingend eine schriftliche Zusicherung des Jobcenters, die vorab eingeholt werden muss.

Welche Umzugskosten werden vom Jobcenter bezahlt?

Das Jobcenter übernimmt die Kosten in zwei Kategorien: die direkten Umzugskosten (Transporter und Helferpauschale) sowie die Wohnbeschaffungskosten, wozu die Mietkaution (als Darlehen), eventuelle Doppelmieten oder Renovierungskosten zählen.

Was passiert, wenn das Jobcenter die Zusicherung verweigert oder ich ohne Genehmigung umziehe?

Sie müssen alle Umzugs- und Wohnbeschaffungskosten (Transport, Kaution, etc.) selbst tragen. Zudem wird das Jobcenter nur die angemessene Miete für die neue Wohnung übernehmen, wodurch Sie eine mögliche Differenz selbst zahlen müssen.

Bekomme ich die Mietkaution vom Jobcenter als Zuschuss?

Nein. Die Mietkaution wird in der Regel als zinsloses Darlehen gewährt. Dieses Darlehen muss in monatlichen Raten von 5 % des Regelsatzes an das Jobcenter zurückgezahlt werden.

Was passiert, wenn die neue Miete zu hoch ist?

Wenn die Miete die Angemessenheitsgrenze überschreitet, wird das Jobcenter nur die angemessene Miete übernehmen. Sie müssen die Differenz aus Ihrem Regelsatz selbst tragen.

Was mache ich bei einem Umzug in eine andere Stadt?

Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Jobcenters teilen sich die Behörden die Aufgaben. Sie müssen sowohl das alte Jobcenter (zuständig für die Umzugskosten) als auch das neue Jobcenter (zuständig für Miete, Kaution und Erstausstattung) rechtzeitig informieren.

Wann gilt ein Umzug als „notwendig“ oder „zwingend“?

Ein Umzug ist notwendig, wenn er aus wichtigen Gründen erfolgt. Dazu gehören die Aufforderung zur Kostensenkung durch das Jobcenter, eine Kündigung durch den Vermieter, die Aufnahme einer Arbeit oder gesundheitliche/familiäre Gründe.

Fazit: Ohne Zusicherung keine Kostenübernahme

Beim Umzug mit Bürgergeld entscheidet die schriftliche Zusicherung des Jobcenters über die Kostenübernahme. Nur wenn der Umzug notwendigangemessen und vorher genehmigt ist, werden die Umzugskosten tatsächlich bezahlt.

Achten Sie auf die Angemessenheit der neuen Wohnung und informieren Sie bei einem Umzug in eine andere Stadt beide Jobcenter rechtzeitig – das alte für die Umzugskosten, das neue für Miete und Kaution. So bleibt Ihr Leistungsbezug gesichert und der Umzug wird reibungslos abgewickelt.