Gleiches Recht für alle. Schön wär’s. Selbst bei Menschen, die auf Hilfe vom Staat angewiesen sind, werden Unterschiede gemacht. Und zwar derart, dass man schlechter gestellt wird, je tiefer man sinkt. Oder anders gesagt: Nach unten hin werden Gürtel und Luft verdammt eng. Ein Beispiel dafür liefern die Eckdaten rund um das Wohngeld im Vergleich zu den Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld. In Berlin zum Beispiel sind Bürgergeld-Bedürftige diesbezüglich ganz klar die Gelackmeierten.
Mietstufen beim Wohngeld
Das soziale Netz in Deutschland hat unterschiedliche Maschen. Wer genug verdient und keinen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld hat, aufgrund der hohen Mieten aber nicht über die Runden kommt, für den gibt es das Wohngeld als Zuschuss zur Miete. In die Berechnung fließen hier unter anderem das Einkommen und die Mietstufe für den Wohnort ein. Je höher die Mietstufe (es gibt 1 bis 7), desto höher darf das Einkommen sein und desto höher fällt der staatliche Wohnkostenzuschuss aus. Damit werden die unterschiedlichen Mieten berücksichtigt, um eine möglichst faire Berechnung zu ermöglichen.
So teuer darf eine Wohnung mit Bürgergeld sein
Ein Vergleich: Berlin und Dresden
Berlin hat Mietstufe 4, Dresden Mietstufe 3. Bedeutet: In Berlin werden höhere Wohnkosten angenommen als in Dresden. Das bestätigt auch ein Blick auf die durchschnittlichen Mieten, ermittelt von Immobilienscout24. In Berlin zahlte man im 3. Quartal 2025 durchschnittlich 13,03 Euro pro Quadratmeter. In Dresden hingegen waren es 9,22 Euro. Bei der Berechnung des Wohngeldes wird diese Differenz über die Anwendung der unterschiedlich hohen Mietstufen berücksichtigt.
Verkehrte Welt beim Bürgergeld
Schwenken wir nun auf das Bürgergeld, ändern sich plötzlich die Vorzeichen. Obwohl die Mieten in Berlin bekanntermaßen deutlich höher liegen als in Dresden, arbeitet das Jobcenter Berlin mit geringeren Mietobergrenzen. Anbei die angemessene Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten) für beide Städte gegenübergestellt, jeweils nach Größe der Bedarfsgemeinschaft:
Bedarfsgemeinschaft | Berlin | Dresden |
---|---|---|
1 Person | 449,00 € | 450,50 € |
2 Personen | 543,40 € | 557,64 € |
3 Personen | 668,80 € | 715,73 € |
4 Personen | 772,40 € | 813,85 € |
5 Personen | 903,72 € | 962,50 € |
jede weitere | + 106,32 € | + 116,60 € |
Wohnkostenlücke wird befeuert
Auch wenn die Differenz auf dem Papier nicht gravierend zu sein scheint, sorgt sie bei Betroffenen ganz schnell für eine Wohnkostenlücke. Weil sie keine angemessene Wohnung finden, müssen sie einen Teil des Regelsatzes für die Miete aufbringen. Diese Gefahr ist in Berlin wesentlich größer, weil das tatsächliche Mieten-Niveau nur beim Wohngeld, nicht aber beim Bürgergeld berücksichtigt wird.
Jobcenter hinken hinterher
Ursächlich könnten die knappen Kassen sein. Berlin muss mehr Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften mit KdU versorgen als Dresden. Nach aktuellem Stand sind es ca. 241.170 in Berlin und 22.000 in Dresden. Da aber vermutlich auch mehr Menschen Wohngeld in Berlin bekommen, fällt dieses Argument flach. Wahrscheinlicher ist daher, dass viele Jobcenter bei der Aktualisierung der KdU-Obergrenzen schludern und damit die Nöte Betroffener verschlimmern. So wird selbst bei arm und noch ärmer mit zweierlei Maß gemessen. Ein Umstand, der ganz schnell behoben werden sollte.