Trotz klarer Hilfebedürftigkeit und eingereichter Unterlagen verweigerte das Jobcenter einer Familie monatelang die dringend benötigten Bürgergeld-Leistungen. Die Familie musste letztlich den Weg über einen Eilantrag gehen, um sich gegen die Verzögerungstaktiken und das unnachgiebige Verhalten des Leistungsträgers zu wehren. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied schließlich zugunsten der Familie und kritisierte das Jobcenter scharf.
Zweifel an der Wohnsituation
Ein Vater mit seinem minderjährigen Sohn wurde monatelang vom Jobcenter hingehalten, obwohl die Familie dringend auf Bürgergeld angewiesen war. Das Amt stellte plötzlich die Wohnsituation infrage und behauptete, die beiden würden nicht in der angegebenen Wohnung in Düsseldorf leben. Aufgrund dieser Zweifel verweigerte das Jobcenter die Leistungen.
So viel Bürgergeld zahlt das Jobcenter Alleinerziehenden im Monat
Um die Situation zu klären, ordnete das Sozialgericht Düsseldorf einen Ortstermin in der Wohnung der Familie an. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass Vater und Sohn tatsächlich dort leben. Zahlreiche persönliche Gegenstände und Lebensmittel belegten dies eindeutig. Fotos der Wohnung wurden in die eAkte aufgenommen und auch dem Jobcenter zur Verfügung gestellt. Doch das Jobcenter stellte die Wohnsituation weiter infrage und verlangte sogar eine erneute Begehung – ein Verhalten, das das Gericht als unnötig und verzögernd kritisierte.
Jobcenter verzögert bewusst
Während das Jobcenter den Fall in die Länge zog, musste die Familie mit dem wenigen Geld auskommen, das zur Verfügung stand. Sie lebte hauptsächlich vom Kindergeld. Zudem erhielt der Vater sporadische Darlehen von seinem Schwager, um die nötigsten Ausgaben decken zu können. Eine dauerhafte Unterstützung war nicht in Sicht, und ein Verfahren über Trennungsunterhalt vor dem Familiengericht war noch anhängig. Diese prekäre finanzielle Lage machte die Bewilligung des Bürgergeldes umso dringlicher.
Trotz eindeutiger Beweise für die Wohnsituation und die Bedürftigkeit der Familie forderte das Jobcenter weiterhin zusätzliche Nachweise, darunter Kfz-Versicherungsnachweise und Kontoauszüge, die entweder bereits vorlagen oder für den Antrag gar nicht relevant waren. Das Gericht stellte klar, dass diese zusätzlichen Forderungen nicht nur unbegründet, sondern Teil einer bewussten Verzögerungsstrategie des Jobcenters waren. Die Verweigerung und die übertriebenen Anforderungen legten für das Gericht den Verdacht nahe, dass es sich um eine gezielte „Verfahrensverschleppung“ des Jobcenters handelte.
Gericht rügt Jobcenter: Bürgergeld auch ohne unnötige Nachweise
Bürgergeld wird rückwirkend bewilligt
Im Mai 2024 entschied das SG Düsseldorf im Eilverfahren im Sinne der Familie (Az.: S 25 AS 2400/23 ER). Das Gericht verpflichtete das Jobcenter zur rückwirkenden Zahlung der Bürgergeld-Leistungen ab dem 11. Dezember 2023 bis zum 30. September 2024.
Die Richter stellten klar, dass die Familie alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld erfüllt hatte und die Forderungen des Jobcenters gesetzlich nicht vorgesehen waren. „Diese zahlreichen von der Antragsgegnerin geforderten Bescheinigungen, die angeblich vorzulegen seien, bevor Leistungen bewilligt werden könnten, sind einerseits vom Gesetz nicht vorgesehen und ändern andererseits überhaupt nichts an der Bedürftigkeit der Antragsteller,“ so das Gericht.
Unnötige und schikanöse Behördenwillkür
Das Sozialgericht stellte keine Widersprüche fest, sondern wertete die Verzögerungstaktik des Jobcenters als unnötig und schikanös. Trotz klarer Beweise und vollständiger Unterlagen zögerte die Behörde die Bewilligung hinaus, was das Gericht als „Verfahrensverschleppung“ bezeichnete. Währenddessen war die Familie gezwungen, mit minimalen Mitteln zu überleben, da das Jobcenter die Auszahlung verweigerte.


