Umzug mit Bürgergeld: Jobcenter muss Umzugsfirma zahlen
Gemäß Urteil des Sozialgericht Karlsruhe muss das Jobcenter Kosten in Höhe von 2.200 € für ein Umzugsunternehmen tragen. Eine alleinerziehende Mutter, die von schweren Depressionen...
Einer schwerkranken Frau aus Gelsenkirchen wurde beim Jobcenter die Übernahme der Umzugskosten verweigert. Die Kosten in Höhe von 2200 Euro will das Jobcenter nicht zahlen.
Hat das Jobcenter einem Hartz IV Leistungsempfänger die Übernahme der angemessenen Umzugskosten zugesichert, so muss es auch die Kosten für den postalischen Nachsendeauftrag sowie Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zahlen.