BSG: Trotz Schulden wird Erbe voll auf Hartz IV angerechnet
Auch wenn Leistungsbezieher einen Teil der Erbschaft zum Schuldenabbau nutzen, wird das Erbe voll als Einkommen auf Hartz IV angerechnet, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Auch wenn Leistungsbezieher einen Teil der Erbschaft zum Schuldenabbau nutzen, wird das Erbe voll als Einkommen auf Hartz IV angerechnet, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts.