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Nachlass

Hartz IV Urteil: Sozialamt muss Bestattungskosten trotz geerbter Eigentumswohnung zahlen

Bestattung

In dem vorliegenden Fall klagte ein Hartz IV Empfänger auf Übernahme anteiliger Bestattungskosten durch das zuständige Sozialamt. Nach einem mehrjährigen Prozess wurde ihm Recht zugesprochen. Die geerbte Eigentumswohnung muss nicht zur Deckung der Bestattungskosten eingesetzt werden.