Kein Hartz IV Mehrbedarf für Ernährung bei Laktoseintoleranz
Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 16.03.2016 entschied, haben laktoseintolerante Hartz IV Bezieher keinen Anspruch auf die Zahlung von krankheitsbedingtem Mehrbedarf durch das Jobcenter (L 6 AS 403/14).

