Hartz IV: Trotz Aufenthalt im Pflegeheim bleibt Bedarfsgemeinschaft bestehen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Umzug eines Ehepartners in ein Pflegeheim zur stationären Betreuung die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft bedeutet, weshalb der in der Ehewohnung lebende Partner nicht automatisch einen Anspruch auf Hartz IV hat.
