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Gymnasium

Hartz IV: Jobcenter zahlt Gymnasiastin Schulreise nicht

Trauriges Mädchen

Mittels der Bildungs- und Teilhabeleistungen soll es jedem bedürftigen Kind oder Jugendlichen aus sozialschwachen Verhältnissen ermöglicht werden, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Soweit die Theorie. Als eine Schülerin jedoch die Kostenübernahme für eine Studienreise beantragte, machte ihr das Jobcenter einen Strich durch die Rechnung.

Fahrtkosten: Jobcenter muss Schülerbeförderung übernehmen

Jobcenter müssen die Kosten der Schülerbeförderung für in Hartz IV Bedarfsgemeinschaft lebende Schüler übernehmen. Eine Verweigerung ist auch dann nicht möglich, wenn die besuchte Schule weiter vom Wohnort entfernt ist als andere Bildungseinrichtungen, die mit einem ähnlichen Abschluss enden. Eine entsprechende Entscheidung hat das Sozialgericht Kassel gefällt (Az.: S 10 AS 958/11).