Zum Inhalt springen

Strom ist mit Bürgergeld unbezahlbar

Mann schockiert über Stromrechnung

Die Lebenshaltungskosten wachsen immer mehr Haushalten über den Kopf. Das wird vor allem in zwei Bereichen deutlich: Nahrungsmittel und Energie. Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind, bekommen das besonders zu spüren. Denn die Regelsatzanpassung von Hartz IV zum Bürgergeld bleibt weit hinter der Inflation zurück. Die Aktion #IchBinArmutsbetroffen wollte daher auf Twitter wissen, wie groß die Differenz vom Bürgergeld Strombedarf zu den tatsächlichen Kosten ist. Die Zahlen sind erschreckend.

Singlehaushalt: 40,74 Euro für Strom

Der Regelbedarf für Strom bei einem alleinstehenden Erwachsenen wird mit Einführung des Bürgergelds ab dem 1. Januar 2023 mit 40,74 Euro beziffert. Aktuell erhalten Hartz IV Bedürftige 36,42 Euro, mit denen die Stromrechnung beglichen werden soll. Spoiler: Der Betrag reicht schon jetzt hinten und vorne nicht.

Bürgergeld berechnen

Monatliche Abschläge bis zu 75 Euro

Das bestätigen die Antworten auf die Umfrage von #IchBinArmutsbetroffen. Bereits heute müssen viele Haushalte deutlich mehr bezahlen, als der Staat ihnen für den Bereich Strom überweist. „S.M.Schubert“ schreibt, er zahle aktuell 52 Euro und ab dem kommenden Jahr dann 75 Euro. Von „Pippilotta ist depressiv“ verlangt der Versorger 67 Euro. Andere liegen bei knapp 60 Euro. Und nur ganz wenige um 42 Euro.

Kritik an der Regierung

Dass sich in einer solchen Debatte auch jene zu Wort melden, die meinen, Bürgergeld Bedürftige belehren zu müssen, bleibt leider nicht aus. So häufen sich auch hier Antworten mit Tipps, wie man Strom sparen kann. Und es wird Kritik an der Regierung laut. „Jeder einzelne Aspekt dieses Regelsatzes wurde von Personen ausgerechnet, die nie auch nur ansatzweise ihre täglichen Ausgaben errechnen mussten“, so „AudeS, Summertime Wrath“.

Die Strompreisbremse

Die Hoffnungen vieler Verbraucher ruhen jetzt auf der Strompreisbremse, die ab Januar greifen soll und den Strompreis bei 40 Cent je Kilowattstunde (kWh) deckelt. Das ist ein ohne jeden Zweifel ein Schritt nach vorn. Doch die finanziellen Probleme Bürgergeld-Bedürftiger löst die Maßnahme nicht.

Regelsatz deckt maximal 1.200 kWh

Bei 40 Cent je Kilowattstunde reicht der Regelbedarf (488,88 Euro) für etwa 1.200 Kilowattstunden im Jahr. Für einen Ein-Personen-Haushalt werden in den großen Vergleichsportalen jedoch 1.500 kWh als durchschnittlicher Jahresverbrauch veranschlagt. Einige Stromversorger nennen einen Durchschnittswert von 1.300 kWh, teils aber auch von 2.000 kWh.

Strom wird zum Luxus

Selbst mit nur 1.300 Kilowattstunden ergibt sich eine Differenz von 100 kWh oder 40 Euro im Jahr bzw. 3,33 Euro pro Monat. Liegt der Verbrauch jedoch bei 1.500 Kilowattstunden, steigt der Fehlbetrag auf 120 Euro im Jahr oder zehn Euro pro Monat. Viele werden sich das nicht leisten können. Ob dann eine Stromsperre droht oder die Regierung solche Maßnahmen verhindert, steht noch in den Sternen.

Bild: Anastasija Vujic/ shutterstock.com