Regelsätze bleiben 2026 unverändert. Zweite Bürgergeld Nullrunde in Folge – real weniger Geld im Alltag.
Die Regierung friert die Regelsätze ein. 2026 gibt es wieder keinen Cent mehr. Stufe 1 bleibt bei 563 €, alle übrigen Stufen unverändert. Politisch ist die Nullrunde mit dem Kabinettsbeschluss gesetzt, formal braucht es noch das Okay der Länder.
Auf dieser Seite
Was Betroffene jetzt wissen müssen
- Zweite Nullrunde in Folge. 2025 gab es bereits keine Erhöhung – 2026 folgt die nächste Nullrunde. Für rund fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger bedeutet das: reale Kaufkraft sinkt, weil Preise hoch sind und weiter steigen, aber die Sätze stehen still.
- Trifft auch Rentner und Erwerbsgeminderte. Die Nullrunde gilt gleichzeitig für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Wer dort aufstockt, bekommt ebenfalls keine Anpassung.
- Rechnerisch wäre der Satz sogar gefallen. Nach der gesetzlichen Formel läge Stufe 1 2026 bei 557 € – doch Senkungen sind verboten (Besitzschutz), daher bleibt es bei 563 €. Für Betroffene heißt das trotzdem: 0 € Plus im Portemonnaie.
Wie fair ist der Bürgergeld-Regelsatz berechnet?
Was beschlossen wurde
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfe für 2026 beschlossen. Damit bleiben alle Regelsätze im Bürgergeld und in der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) unverändert gegenüber 2025.
| Stufe | Personengruppe | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehender / Alleinerziehender | 563 € |
| 2 | Paar, je Partner | 506 € |
| 3 | Volljähriger U25 im Elternhaushalt | 451 € |
| 4 | Jugendlicher 14–17 | 471 € |
| 5 | Kind 6–13 | 390 € |
| 6 | Kind 0–5 | 357 € |
Warum das hart ist
Die gesetzliche Fortschreibung (70 % Preise, 30 % Nettolöhne + kurzer Preis-Check) liefert 2026 niedrigere Werte als heute. Senkungen sind zwar ausgeschlossen – aber: keine Erhöhung heißt weniger Spielraum im Monat. Miete, Energie, Einkaufen werden nicht billiger, der Regelsatz bleibt gleich.
So wurde der Regelbedarf für 2026 berechnet
Für die Fortschreibung wird nicht der aktuelle Regelsatz von 563 € aus der RBS 1 genommen, sondern das Ergebnis der Fortschreibung zum 01.01.2025 und hier lag der Wert bei 535,50 € – das ist die Ausgangslage für die Fortschreibung.
| Schritt | Rechenweg / Grundlage | Ergebnis (EUR) |
|---|---|---|
| 1) Ausgangswert | Ergebnis der Basisfortschreibung zum (RBS 1) | 535,50 € |
| 2) Basisfortschreibung 2026 | Mischindex 2,25 % angewandt (Formel: 0,7 × ΔRPI + 0,3 × ΔNettolohn): 535,50 € × 1,0225 | 547,55 € |
| 3) Ergänzende Fortschreibung | zusätzlich +1,8 % (Veränderungsrate Q2): 547,55 € × 1,018 | 557,41 € |
| Vergleich mit aktuellem Regelsatz | Rechnerischer Bedarf 557,41 € liegt unter aktuellem RBS 1 563,00 € (Bestandsschutz greift) | 563,00 € |
Hinweise: Beträge auf zwei Dezimalstellen gerundet. Mischindex setzt sich aus 70 % RPI (regelbedarfsrelevanter Preisindex) und 30 % Nettolohnentwicklung zusammen; hier als Gesamtveränderung 2,25 % angewandt. Ergänzende Fortschreibung: +1,8 % (Q2). Der auf 547,55 € fortgeschriebene Basiswert (Ergebnis der Basisfortschreibung zum 01.01.2026) dient zugleich als Ausgangswert für die Bedarfsermittlung 2027. Wegen Bestandsschutz bleibt der höhere aktuelle Regelsatz 563,00 € maßgeblich.
Trifft auch Rentner und Erwerbsgeminderte
Die Nullrunde gilt eins zu eins in der Grundsicherung im Alter und in der Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Wer dort aufstockt, erhält ebenfalls keine Anpassung – obwohl die Lebenshaltungskosten steigen. Bürgergeld-Empfänger, Rentner in Grundsicherung und voll Erwerbsgeminderte sitzen im selben Boot.
Nullrunde beim Bürgergeld 2026 trifft wieder die Falschen
Kritische Stimmen
- Sozialverbände sprechen von einer „versteckten Kürzung“: Nullrunde bei steigenden Preisen bedeute spürbaren Kaufkraftverlust.
- Beratungsstellen sehen Mehrbelastungen im Alltag: Strom- und Heizkosten, Lebensmittel, ÖPNV – „es fehlt am Monatsende immer früher“.
- Arbeitsmarkt-Praxis: Steigender Mindestlohn hilft Arbeitnehmern, reine Transferhaushalte gehen leer aus; Aufstocker profitieren je nach Fall nur begrenzt.
Kernbotschaft: Zweite Nullrunde in Folge – das ist de facto weniger im Portemonnaie.
Kontrast: Mindestlohn steigt 2026
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde (+8,4 % gegenüber 2025). Beim Bürgergeld bleibt es 2026 bei 0 € Plus.
| 2025 | 2026 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn (€/Std.) | 12,82 | 13,90 | +8,4 % |
| Regelsatz Stufe 1 (€/Monat) | 563 | 563 | ±0,0 % |
