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Grundsicherung statt Bürgergeld: Koalition klärt letzte Details

Die Einigung steht, doch umgesetzt ist noch nichts. Die Bundesregierung hat die Bürgergeld-Reform politisch festgezurrt, aber bis die neuen Regeln bei den Bürgergeld-Empfängern ankommen, vergeht noch Zeit. Klar ist schon jetzt: Sanktionen werden schärfer, Schutzregeln fallen weg, der Name verschwindet. Unklar bleibt dagegen, wie schnell die Regeln der neuen Grundsicherung tatsächlich greifen – und wo noch politische und rechtliche Hürden lauern.

Update: Bundeskabinett beschließt Grundsicherungsgeld: Bürgergeld ist offiziell adé

Reform beschlossen – Gesetzgebung startet erst noch

CDU/CSU und SPD haben sich auf die letzten offenen Punkte der Bürgergeld-Reform verständigt. Damit ist der größte politische Konflikt erst einmal beigelegt. Ein Kabinettsbeschluss gilt als Formsache und soll zeitnah erfolgen. Rechtlich gilt die Reform damit aber noch nicht.

Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Das ändert sich 2026

Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch verabschiedet werden. Erst danach tritt die „Neue Grundsicherung“ offiziell in Kraft. Nach aktuellem Stand rechnet die Bundesregierung damit im Laufe des kommenden Jahres. In den Jobcentern sollen die neuen Regeln jedoch frühestens ab Mitte 2026 angewendet werden.

Für Bürgergeld-Empfänger bedeutet das: Die jetzigen Regeln gelten vorerst weiter. Härtere Sanktionen und der Wegfall von Schutzregelungen kommen nicht sofort, sondern frühestens in einigen Monaten.

Bürgergeld verschwindet – Grundsicherung kommt zurück

Mit der Reform verschwindet der Name Bürgergeld. Künftig heißt die Leistung wieder Grundsicherung. Formal ist das eine Umbenennung, politisch jedoch ein deutliches Signal. Die Reform markiert eine Abkehr vom Ansatz der Bürgergeld-Einführung 2023, bei der Vertrauen, Beratung und Förderung im Mittelpunkt standen.

Die neue Leitlinie lautet nun klarer: Unterstützung gibt es – aber nur bei aktiver Mitwirkung. Wer arbeiten kann, soll schneller arbeiten. Wer Pflichten verletzt, muss zügig mit Konsequenzen rechnen.

Sanktionen greifen schneller und härter

Der Kern der Reform liegt bei den Sanktionen. Künftig können Jobcenter bei Pflichtverletzungen unmittelbar eine Kürzung von 30 Prozent verhängen – für drei Monate. Das betrifft etwa die Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit oder wiederholte Terminversäumnisse.

Neu ist vor allem die Geschwindigkeit. Bisher galten gestufte Verfahren mit Vorwarnungen. Diese werden deutlich verkürzt. In bestimmten Fällen ist sogar ein vollständiger Leistungsentzug möglich, etwa wenn jemand mehrfach auf Meldeaufforderungen nicht reagiert und als nicht erreichbar gilt.

Neue Grundsicherung – Totalsanktionen nach drittem Fehltermin

Strittig war lange, ob vor solchen Maßnahmen zwingend eine persönliche Anhörung stattfinden muss. Hier hat sich die Regierung auf einen Mittelweg geeinigt. Grundsätzlich bleibt die Anhörung vorgesehen, doch die Voraussetzungen für einen Leistungsentzug bei Nichterreichbarkeit wurden präzisiert. Damit erhalten die Jobcenter mehr Handlungsspielraum.

Schutz für besonders verletzliche Gruppen – zumindest auf dem Papier

Arbeitsministerin Bärbel Bas hat mehrfach betont, dass psychisch Kranke und andere besonders schutzbedürftige Menschen nicht Ziel harter Sanktionen sein dürfen. Die Anhörung soll genau das verhindern.

Ob dieser Schutz in der Praxis trägt, wird sich erst zeigen. Sozialverbände warnen schon jetzt, dass gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen oder instabilen Lebensverhältnissen häufiger Termine verpassen oder Post nicht erreichen. Die neuen Regeln erhöhen hier den Druck erheblich.

Schonfrist endet – Vermögen und Miete schneller in der Prüfung

Ein besonders einschneidender Punkt ist das Ende der Karenzzeit. Bisher waren Vermögen und Wohnkosten im ersten Jahr des Leistungsbezugs weitgehend geschützt. Diese Schonfrist fällt künftig komplett weg.

Allerdings gilt auch hier: nicht sofort. Die Abschaffung der Karenzzeit greift erst mit Inkrafttreten der Reform. Wer aktuell Bürgergeld bezieht oder bald beantragt, fällt noch unter die bisherigen Regeln.

Langfristig bedeutet die Änderung aber, dass Jobcenter von Beginn an genauer hinschauen. Teurere Wohnungen geraten schneller unter Druck, Rücklagen werden früher angerechnet. Für Menschen, die unverschuldet in den Leistungsbezug rutschen, schrumpft damit der finanzielle Puffer.

Job vor Qualifizierung – auch ohne langfristige Perspektive

Auch bei der Förderung setzt die Reform neue Schwerpunkte. Die direkte Arbeitsaufnahme soll Vorrang haben, selbst wenn eine Weiterbildung die Chancen langfristig verbessern würde. Qualifizierungen werden stärker begrenzt.

Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Vermittlungen. Kritiker halten dagegen, dass kurzfristige Jobs ohne Perspektive häufig zu erneuter Hilfebedürftigkeit führen. Für Bürgergeld-Empfänger heißt das: Angebote für Arbeit werden schwerer abzulehnen sein, auch wenn sie kaum Zukunft bieten.

Schwarzarbeit und Mietwucher im Visier der Reform

Nicht nur Leistungsberechtigte sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Die Reform sieht auch vor, Arbeitgeber bei Schwarzarbeit stärker haften zu lassen. Zudem sollen Jobcenter besser gegen Mietwucher vorgehen können.

Diese Punkte sind politisch weniger umstritten, aber inhaltlich noch wenig konkret. Viele Details sollen erst in Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Das bedeutet: Auch nach dem Gesetzesbeschluss bleibt Spielraum – und Unsicherheit.

Innerparteilicher Streit ist nicht beendet

Innerhalb der SPD ist die Reform weiterhin hoch umstritten. Teile der Parteibasis sehen in den geplanten Sanktionen einen Bruch mit sozialdemokratischen Grundsätzen. Ein Mitgliederbegehren steht im Raum, ist aber bislang nicht offiziell eingeleitet.

Ob dieser Widerstand das Gesetz noch stoppt, gilt als unwahrscheinlich. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind jedoch möglich. Gerade bei der Frage des vollständigen Leistungsentzugs könnten noch Nachschärfungen kommen.

Praktisch zurück zu Hartz IV?

Offiziell spricht die Bundesregierung von einer Neuausrichtung der Grundsicherung. In der praktischen Wirkung erinnern viele Elemente jedoch stark an frühere Hartz-IV-Regeln. Schnell greifende Sanktionen, der Wegfall von Schonfristen und der Vorrang jeder Arbeit vor Qualifizierung folgen einer Logik, die bereits vor der Einführung des Bürgergeldes galt.

Zwar bleibt die neue Grundsicherung formal ein anderes System. Für viele Bürgergeld-Empfänger dürfte sich der Alltag jedoch vertraut anfühlen – mit mehr Druck, weniger Spielraum und einem stärkeren Fokus auf Kontrolle statt Förderung.