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Bürgergeld-Falle beim Stromwechsel – wenn der Wechselbonus teuer wird

Ein Strombonus klingt wie ein schneller Vorteil. Für Bürgergeld-Empfänger kann er aber zum Bumerang werden. Denn landet der Sofortbonus als eigene Zahlung auf dem Konto, darf das Jobcenter ihn grundsätzlich als Einkommen anrechnen. Unterm Strich bleibt dann oft deutlich weniger übrig als gedacht. Wer Leistungen bezieht, sollte deshalb genau hinschauen, wie der Bonus gewährt wird.

Nicht der Werbename entscheidet, sondern der Geldfluss

Ob ein Anbieter mit Sofortbonus, Neukundenbonus oder Wechselbonus wirbt, ist rechtlich nicht der Kern. Maßgeblich ist, ob das Geld separat zufließt und frei verwendet werden kann. Geht der Betrag als eigene Zahlung auf dem Konto ein, spricht das im Bürgergeld klar für anrechenbares Einkommen. Wird der Vorteil dagegen nur mit den laufenden Stromkosten verrechnet, liegt der Fall anders.

Der Hintergrund ist einfach. Haushaltsstrom muss beim Bürgergeld aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Wer also durch sparsamen Verbrauch oder eine günstige Abrechnung ein echtes Stromguthaben erzielt, befindet sich rechtlich in einer anderen Lage als jemand, der vom Anbieter einfach eine Prämie überwiesen bekommt.

Stromkosten sprengen den Regelsatz – Großer 40-Städte-Vergleich

Bundessozialgericht zieht eine klare Grenze

Genau das hat das Bundessozialgericht in einem wichtigen Urteil vom 14.10.2020 unter Az. B 4 AS 14/20 R entschieden. Im verhandelten Fall war ein Sofortbonus wenige Wochen nach dem Anbieterwechsel auf das Konto geflossen. Das Gericht stellte klar, dass diese Zahlung als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigen ist.

Ausschlaggebend war, dass der Bonus unabhängig vom Stromverbrauch gezahlt wurde, frei verfügbar war und gerade nicht mit Abschlägen oder möglichen Nachzahlungen verrechnet werden sollte. Es handelte sich also nicht um ein normales Guthaben aus selbst bezahltem Haushaltsstrom, sondern um einen gesonderten Geldzufluss.

Echte Stromguthaben werden anders behandelt

Anders liegt der Fall bei einer Rückzahlung aus der Jahresabrechnung, wenn die monatlichen Abschläge zuvor aus dem Bürgergeld-Regelbedarf bezahlt wurden. Dann besteht eine wirtschaftliche Verbindung zwischen den eigenen Stromzahlungen und dem späteren Guthaben. Genau diese Verbindung fehlt beim separat ausgezahlten Sofortbonus.

Auch die Bundesagentur für Arbeit trennt so. In ihren Fachlichen Weisungen heißt es, dass eine Erstattung von Haushaltsstrom, die aus dem Regelbedarf finanziert wurde, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Bonuszahlungen eines Stromanbieters seien dagegen als Einnahme zu behandeln.

Jobcenter darf beim Bürgergeld Stromguthaben nicht mit Heizkosten verrechnen

Wird ein Strombonus immer in voller Höhe angerechnet?

Nicht zwingend eins zu eins. Zwar ist ein gesondert ausgezahlter Strombonus grundsätzlich Einkommen. Vor der Anrechnung können aber Absetzbeträge eine Rolle spielen. Bei volljährigen Leistungsbeziehern kommt dabei regelmäßig die Versicherungspauschale von 30 Euro in Betracht.

Wichtig ist aber auch, was gerade nicht gilt. Die bekannten Freibeträge von 100 Euro und mehr betreffen Erwerbseinkommen. Ein Strombonus ist aber kein Arbeitseinkommen. Diese Freibeträge helfen hier also in der Regel nicht weiter.

Kleinstbeträge bis 10 Euro im Monat bleiben nach der Bürgergeld-Verordnung zwar außen vor. Das dürfte bei Stromboni aber meist keine Rolle spielen, weil diese fast immer deutlich höher ausfallen.

Je nach Höhe kann eine einmalige Einnahme außerdem auf mehrere Monate verteilt werden. Fällt der Bonus so hoch aus, dass in einem Monat rechnerisch keine Hilfebedürftigkeit mehr bestünde, wird er in der Regel nicht nur in diesem einen Monat angerechnet, sondern auf sechs Monate verteilt.

Darauf sollten Bürgergeld-Bezieher beim Stromwechsel achten

Für Leistungsbezieher ist die praktische Konsequenz klar. Riskant sind Tarife mit einer gesonderten Auszahlung auf das Konto. Deutlich sicherer sind Modelle, bei denen der Vorteil direkt den monatlichen Abschlag senkt oder erst in der Schlussrechnung berücksichtigt wird.

Wer Bürgergeld bezieht, sollte deshalb bei Vergleichsportalen und Werbeversprechen genau hinsehen. Ein hoher Sofortbonus klingt attraktiv, kann aber am Ende teilweise oder sogar weitgehend ins Leere laufen, wenn das Jobcenter ihn als Einkommen berücksichtigt.

Das gilt auch beim neuen Grundsicherungsgeld und im Grundsatz bei der Sozialhilfe

Am Problem ändert sich auch mit dem neuen Grundsicherungsgeld nichts Wesentliches. Das bisherige Bürgergeld wird lediglich umbenannt. Für Leistungsbezieher ändert sich an der Einkommensanrechnung dadurch nichts grundlegend.

Auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ist ein separat ausgezahlter Strombonus im Grundsatz heikel. Denn dort gehören Einkünfte in Geld grundsätzlich ebenfalls zum Einkommen. Die sicherere Variante bleibt daher auch dort ein Tarifvorteil, der direkt die Stromkosten mindert und nicht als freie Zahlung auf dem Konto ankommt.

Darauf beim Tarifwechsel achten

Für Bürgergeld-Empfänger ist nicht jeder Strombonus ein echter Vorteil. Sobald der Anbieter das Geld separat auszahlt, droht eine Anrechnung als Einkommen. Wer Leistungen bezieht, sollte deshalb lieber Tarife wählen, bei denen Rabatte und Boni direkt den Abschlag oder die Jahresabrechnung mindern. Dann geht es nicht um frei verfügbares Geld, sondern um eine bloße Senkung der selbst getragenen Stromkosten.