Ein 28-jähriger Mann beantragte beim Jobcenter die Förderung eines Autos, um täglich zu seiner 35 Kilometer entfernten Ausbildungsstätte zu gelangen. Das Jobcenter lehnte jedoch ab und wurde im Eilverfahren durch das LSG Niedersachsen-Bremen bestätigt. Stattdessen soll der Mann den Arbeitsweg per Fahrrad und Bahn zurücklegen.
Kostenübernahme für Autokauf
Der betroffene, ein Auszubildender zum Einzelhandelskaufmann, wohnt in der Bremer Innenstadt und macht seine Ausbildung in einem Einkaufszentrum im Bremer Umland. Zunächst nutzte er das Auto seines Vaters, um zur Arbeit zu gelangen. Da dieser jedoch bald selbst auf das Fahrzeug angewiesen war, beantragte der Azubi beim Jobcenter die Kostenübernahme in Höhe von 4.500 Euro für ein eigenes Kfz, um damit seine Arbeitsstelle zu erreichen.
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Aufgrund rotierender Schichten und Arbeitstagen, die teils bis 22 Uhr gehen, sei die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für ihn nicht möglich. Der Bahnhof liegt 5,5 Kilometer entfernt und der letzte Bus dahin würde um 19 Uhr fahren.
10 Kilometer per Rad zumutbar
Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme für ein Auto jedoch ab und verwies den Kläger auf das Fahrrad. Auch das LSG Niedersachsen-Bremen bestätigte die Entscheidung des Jobcenters (L 15 AS 200/19 B ER).
Der Mann könne die Strecke zum Bahnhof mit dem Rad absolvieren. Entlang der Bundesstraße sei ein Radweg vorhanden und auch bestehen auf der Wegstrecke zum Bahnhof keine nennenswerten Steigungen oder Gefahren. Das Gericht stellte weiter klar, dass Bürgergeld Bedürftige nicht immer nur auf den öffentlichen Personennahverkehr verwiesen werden müssen. Selbst in den Wintermonaten und nach 20 Uhr sei es für einen erwachsenen, gesunden Menschen zumutbar, ein- bis zweimal täglich eine Wegstrecke bis zu zehn Kilometern mit dem Fahrrad zurückzulegen, so die Richter weiter.
Für die finanzielle Förderung eines Autos müsse der Arbeitsplatz nur eingeschränkt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein und die Distanz über zehn Kilometer hinausgehen.


